Jemand verkauft zb Laptops über ebay, und zwar in einem Ausmaß, dass er eindeutig als Gewerblicher eingestuft wird. Das ist alles in Ordnung, er führt auch die Steuern usw. ab.
Meine Frage dazu ist jetzt aber: Wie sieht es aus, wenn er nun zb Bücher unter dem selben Nick-Name mit dem Zusatz "Privatverkauf, der daher unter Ausschluss jeder Gewährleistung und Sachmängelhaftung erfolgt." (oder in der Art) anbietet? Ist das zulässig? Oder müsste er auf diese Bücher auch eine Gewährleistung geben?
-- Editiert von sturmfrisur am 16.09.2004 15:06:33
Kann ein gewerblicher auch Privat verkaufen?
Das dürfte nicht zulässig sein.
Zumal es für den K in der Regel nicht erkennbar ist, ob der VK in bezug auf eine Ware "gewerblich", auf andere hingegen "privat" ist (im Gegensatz etwa zu einem Autohändler, der einem Kunden sagt "ich hätte da auch noch ne Waschmaschine, die ich los sein will").
Die Antwort von Mareike verstehe ich nicht. Er hatte doch geschrieben:
"Privatverkauf, der daher unter Ausschluss jeder Gewährleistung und Sachmängelhaftung erfolgt."
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Ein Verkauf wird nicht schon dadurch nichtgewerblich, daß der gewerbliche Verkäufer einfach eine Floskel "Privatverkauf..." reinschreibt.
Es ist natürlich denkbar, daß ein gewerblicher Verkäufer auch Gegenstände aus seinem Privatbesitz verkauft. Allerdings werden solche Geschäfte im Zweifel seinem Gewerbebetrieb zugerechnet. Er muß also dafür sorgen, daß seine gewerblichen und privaten Verkäufe sauber organisatorisch getrennt sind, etwa durch Verwendung zweier separater Konten, was ihm ja auch ohne weiteres zumutbar sein dürfte.
Eben,
es steht jedem ebay-Nutzer frei mehrere Konten(nick-names) zu führen.
--- editiert vom Admin
@Powerseller
Tut mir leid, wenn Sie sich durch meine Frage persönlich angegriffen fühlen.
Das Ganze war natürlich nicht auf einem speziellen Fall bezogen, sondern nur mal so interessehalber. Anscheinend ist es doch nicht so leicht, private und gewerbliche Anbieter zu unterscheiden. Erst recht dann nicht, wenn gewerbliche Anbieter auch nocht privat verkaufen.
Wenn nur mal angenommen jemand gewerblich Kühlschränke verkauft und dazwischen mal privat eine Waschmaschine, sind diese zwei Artikel doch ziemlich ähnlich. Ein Käufer könnte zb argumentieren, der Verkäufer handle mit Elektrogeräten für den Haushalt.
"Was ist los? Ich glaube ist ne Verbraucherlobby die Geschäftsleute jagt.
Alles was ich als Geschäftsman privat kaufe, kann ich auch privat verkaufen. Solange es nicht zum Geschäft gehört und demnach über die Bücher läuft. Was der Kunde annimmt ist mir sch.... egal.
Ich habe z,Bsp privat einen TFT gekauft. Wenn ich den nach 3 JAhren wieder verkaufe, soll ich dann MWST abführen EK- Steuer drauf zahlen und 12 Monate Gewährleistung geben.
Mache Leute haben echt nen Knall und kriegen den Hals nicht voll. "
1. Eine solche Schärfe in die Diskussion reinzubringen ist absolut unangebracht und hilft hier niemandem weiter.
2. Sollten sie sich als "Powerseller" vielleicht besser über die Rechtslage informieren! Ein gewerblicher Händler kann nach aktueller Rechtssprechung nicht UNTER DEM SELBEN Nick-Name privat verkaufen!
Mit Sicherheit finden sie auch hier im Forum bereits Beiträge dazu.
Gruß Tommy
@Tommy21
Eine große Erleichterung, dass wenigstens einige in diesem Forum vernünftige und sachliche Antworten geben können! Vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen!
Für Tommy21:
Mich würde die Quelle für Ihre Argumentation zu 2.
interessieren.
Schon mal Danke.
Und mich würde interessieren wer wozu ne Gewährleistung auf Bücher braucht????
§ 344 Abs. 1 HGB
: "Die von einem Kaufmanne vorgenommenen Rechtsgeschäfte gelten im Zweifel als zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehörig."
Es ist also Sache des gewerblichen Händlers, jeden Zweifel an einem gewerblichen Verkauf auszuschließen, wenn er Dinge aus seinem Privatbesitz veräußert. Beispielsweise indem er diese unter einem anderen Privatkonto anbietet, was ja keinerlei Problem darstellt.
Wenn er dies dennoch unter seinem gewerblichen Konto tut, dürften zumindest Zweifel verbleiben, die dann zu seinem Nachteil ausgelegt werden. Gerade weil eine Klausel "Privatverkauf" von einigen auch gerne benutzt wird, um Pflichten bei gewerblichen Geschäften zu umgehen.
@trebor
Das mit den Büchern war nur ein Beispiel. Ich hätte genauso Kochtöpfe oder irgendetwas schreiben können
Kann man also eigentlich sagen, dass der Nick-Name, unter dem ich bei Ebay handle, dem Firmennamen entspricht?
Habe eure Beiträge gelesen und habe ein Problem was hier her gehört.
Also, ich hatte bis Mitte 2007 ein gewerbliches Mitgliedskonto bei Ebay. Leider wurde ich krank und mußte kurz darauf mein Gewerbe abmelden.
Alle Daten auf dem Account, wie Ust ID, Händleradresse, AGB usw. wurden gelöscht.
Doch leider habe ich vergessen *angemeldet als gewerblicher Verkäufer* zu löschen.
Weihnachten 2007 bat ich meinen Sohn ein priv. Gerät für mich auf meinem Acount anzubieten.
Mit dem ausgrücklichen Hinweis Privatverkauf - Umtausch ausgeschlossen.
Was er tat. Das Gerät wurde versteigert.
Es wurde nach Zahlung OVP an den Käufer gesendet. Meine Kaufrechnung mit Bon habe ich dazugelegt wegen der Garantie.
Und es stand auch nur dieses 1 Gerät zum Verkauf.
Nun will der Käufer zurückgeben, weil er meint ich hätte ihn getäuscht und könne nicht privat verkaufen ???
Hat jemand mehr Ahnung als ich oder kann mir einen Rat geben.
Danke mal im Voraus
--- editiert vom Admin
Danke für die ausführliche Antwort.
1. den Nachweis gibt es. Es wurde beim Gewerbeamt ordentlich abgemeldet.
2. die Löschungsdaten sind nachvollziehbar, da der Shop mit allen Hinweisen bei Ebay gekündigt wurde.
3. Die letzte Transaktion als Gewerbetreibender
war Juni 2007.
4. Verkaäufe seit Juli ca 5-6 in völlig anderem Bereich.
5.Die Ware wurde in Originalverpackung mit der privaten Kaufrechnung und Kassenbon an den Kunden gegeben.
So wie es in der Beschreibung angegeben war.
Habe bei Ebay angefragt, na ja ..hätt ich mit sparen können.
Ich denke der Käufer ist nur sauer, weil er mehr gesteigert hat, als mein Vater dafür bezahlt hatte. Doch so ist es eben bei Auktionen. Oder seh ich dass auch noch falsch.
Jedenfalls nochmal vielen Dank.
Als Handwerker kann ich damit nicht gut umgehen und mein Vater ist sehr krank.
Wollte ihn nicht belasten.
St. B.
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