Rücktritt wegen Mangels - Kostenerstattung

18. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kyouki
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt wegen Mangels - Kostenerstattung

Hallo, guten Morgen :)

Ich bin mir sicher, dass diese Frage schon etliche Male in anderer Form gestellt wurde, aber kein Suchergebnis passte genau auf meinen Fall, deshalb muss ich leider doch speziell nachfragen.

Ich habe bei einem Amazon Marketplace Händler eine universelle Dockingstation im Wert von 55€ bestellt. In der Artikelbeschreibung wurde nicht darauf hingewiesen, dass der Artikel mit deutschen Steckdosen nicht kompatibel ist (Artikel wurde aus England verschickt).

Da ich die Station nicht ohne einen weiteren Adapter hätte nutzen können, bin ich vom Kaufvertrag zurück getreten mit der Begründung, dass eine solch wichtige Information bei Kaufabschluss nicht gegeben wurde.

Ich habe den Artikel zurück geschickt. Ein versichertes Paket nach England hat mich 16.99€ gekostet. Der Händler weigert sich nun, die entstandenen Kosten zu übernehmen.

Laut Amazon bin ich im Recht, sie können aber nicht eingreifen.

Ich habe im Netz jede Menge Infos zu Widerruf und Kosten gefunden, allerdings keinen Paragraphen, der einen Rücktritt wegen mangelhafter Artikelbeschreibung klärt. Könnte mir dabei jemand behilflich sein bitte?

Des weiteren frage ich mich, welcher Gerichtsstand in diesem Fall zuständig ist? Deutscher Marketplace = deutscher Gerichtsstand und deutsches Gesetzbuch?

Vielen Dank im voraus für Antworten :)

-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Reines Bauchgefühl.

quote:<hr size=1 noshade>von Kyouki am 18.08.2014 10:41

der einen Rücktritt wegen mangelhafter Artikelbeschreibung klärt <hr size=1 noshade>

Siehe [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html]§437 Abs. 2 Alt. 1 BGB [/URL]

quote:<hr size=1 noshade>von Kyouki am 18.08.2014 10:41

Da ich die Station nicht ohne einen weiteren Adapter hätte nutzen können, bin ich vom Kaufvertrag zurück getreten mit der Begründung, dass eine solch wichtige Information bei Kaufabschluss nicht gegeben wurde. <hr size=1 noshade>

Vor dem Rücktritt steht die Nacherfüllung [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html]§437 Abs. 1 BGB [/URL]. Die Voraussetzungen für einen wirksamen Rücktritt sind nicht erfüllt. Siehe [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html]§3223 Abs. 1 BGB [/URL]

quote:<hr size=1 noshade>von Kyouki am 18.08.2014 10:41

Ich habe den Artikel zurück geschickt. Ein versichertes Paket nach England hat mich 16.99€ gekostet. Der Händler weigert sich nun, die entstandenen Kosten zu übernehmen. <hr size=1 noshade>

Warum auch? Die rechtlichen Voraussetzungen eines Rücktritts sind nicht erfüllt. Ergo steht dir auch kein Geld für die Rücksendung zu, da du diese selbst und ohne Rechtsgrundlage veranlasst hast.

quote:<hr size=1 noshade>von Kyouki am 18.08.2014 10:41

Des weiteren frage ich mich, welcher Gerichtsstand in diesem Fall zuständig ist? <hr size=1 noshade>

Der deines Wohnortes. Siehe [URL=http://dejure.org/gesetze/ZPO/29c.html]§29c ZPO [/URL]

quote:<hr size=1 noshade>von Kyouki am 18.08.2014 10:41

Deutscher Marketplace = deutscher Gerichtsstand und deutsches Gesetzbuch? <hr size=1 noshade>

Ja. Schließlich bietet der Anbieter in Deutschland an und unterliegt damit deutscher Gesetze. Anders sieht es aus, wenn der deutsche Verbraucher im Ausland kauft.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der deines Wohnortes. Siehe §29c ZPO <hr size=1 noshade>




Das mit dem Wohnort stimmt, aus § 29c ZPO "Haustürgeschäfte" folgt das aber nicht. Hier liegt kein nationales Haustürgeschäft vor, sondern ein EU-Fernabsatzvertrag.

Die E***VO ist nach Art. 76 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten geltendes EU-Recht.

Da steht in Art. 16:

(1) Die Klage eines Verbrauchers gegen den anderen Vertragspartner kann entweder vor den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dessen Hoheitsgebiet dieser Vertragspartner seinen Wohnsitz hat, oder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

(2) Die Klage des anderen Vertragspartners gegen den Verbraucher kann nur vor den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.


quote:<hr size=1 noshade>Ich habe bei einem Amazon Marketplace Händler eine universelle Dockingstation im Wert von 55€ bestellt. In der Artikelbeschreibung wurde nicht darauf hingewiesen, dass der Artikel mit deutschen Steckdosen nicht kompatibel ist (Artikel wurde aus England verschickt).
<hr size=1 noshade>


Das Recht Nacherfüllung zu verlangen besteht nach wie vor. Dazu müsste man den Verkäufer jetzt aufforderen, Umtausch, Lieferung der Ware mit dt. Stecker. Da muss er auch die VSK klar tragen, siehe § 439 II BGB .

Gerät er damit in Verzug, dann könnte der Rücktritt erklärt werden.

Ob der Verkäufer das freiwillig einsieht, ist die große Frage.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.708 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen