Brautkleidkauf - Rücktritt vom Kaufvertrag

16. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Marion Schamberger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Brautkleidkauf - Rücktritt vom Kaufvertrag

Hallo,

am Samstag, 11.01.2003 habe ich ein Brautkleid gekauft unter der Annahme, dass ich ein neues Kleid bekomme. Dies wurde mir auch mündlich zugesichert. (Ich habe 2 Zeugen, die dies bezeugen könnten).
Was mich stutzig machte, war dies, dass mir gesagt wurde, ich müsste bis 3-4 Monaten Lieferzeit einrechnen. Dann wurde mir gesagt, dass ich das Kleid in 4 Wochen abholen kann. Aus diesem Grund habe ich mich extra nochmals versichert, dass ich ein neues Kleid bekomme...Bevor ich den Kaufvertrag unterschrieben hatte, meinte ich dass mich eine Schleife am Rücken stören würde. Darauf hin fragte ich, ob man diese Rose bei meinem Kleid dann evtl. abnehmen könnte. Daraufhin entfernte die Verkäuferin die Schleife dann einfach.... Was mich wunderte, war auch dies, dass sie überhaupt nicht Maß von mir genommen hat, sondern einfach das andere Kleid abgesteckt hat.... Ich vergewisstere mich nochmals, dass ich ein neues Kleid bekomme.
Dannach unterschrieb ich den Kaufvertrag.

Ich habe eine Anzahlung von 300 € geleistet.

Aus privaten Gründe ist die Hochzeit noch abgeblasen worden. Ich möchte hier nicht näher darauf eingehen. IAm Montag, 13.01.2003 rief ich an und schilderte den Fall. Der Geschäftsführer meinte, dass es nicht möglich ist, vom KV zurückzutreten, weil seine Frau am Kleid schon Änderungen gemacht hat. Darauf hin erwiderte ich, dass ich ja sowieso, wie zugesichert, ein neues Kleid bekommen würde. Daraufhin verhaspelte sich der Geschäftsführer in immer mehr Widersprüche.... Zum Schluss meinte er, dass ich meine Anzahlung auf keinen Fall zurückbekomme, wenn, dann könnte ich mir ein anderes Kleid z. B. Abendkleid aussuchen....... Ich sollte mich bis Ende dieser Woche entscheiden.... Ich muss dazu sagen, er ist immer unfreundlicher geworden. Er hat mir vorgeworfen, dass ich eine Beratung von 45 min. in Anspruch genommen hätte und er deswegen Kunden wegschicken musste. Weiterhin äußerte er sich recht abfällig über meine Begleitung. Ich hatte 2 Personen zur Beratung dabei, die angeblich nur dumm rumgestanden hätten.

Heute rief ich an, um ihnen mitzuteilen, dass ich mich für ein Abendkleid entschieden hätte und die zusätzlichen 150 € würde ich dann zuzahlen.

Dann meinte er zu mir, ich könne nicht zurücktreten (dies widerspricht sich mit der Aussage vom Montag); ich müsse das Kleid nehmen oder ich würde überhaupt nichts bekommen. Jetzt sagte er auch, dass ich kein neues Kleid bekommen würde....
Entweder ich nehme das Kleid oder ich bekomme gar nichts. Er hat jetzt keine Zeit und legte dann einfach den. Tel.höhrer auf...

Kann mir jemand helfen? Wer kennt die Rechtslage.. Lohnt es sich zu klagen?

Liebe Grüße

Mairon Schamberger

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Tja, klassischer Fall eines Motivirrtums würde ich mal behaupten! ;)

Abgesagte und nicht nur verschobene Hochzeit - darf man Dir hierzu gratulieren oder Dich bedauern? :(

Wie dem auch sei, Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Auf eventuelle Motive der Vertragsparteien kommt es hierbei nicht an. Sofern Du vertraglich kein Rücktrittsrecht vereinbart hast, steht Dir ein solches auch nur im Rahmen der kaufvertraglichen Mängelrechte zu - was aber erst einmal Erfüllung voraussetzte.

Als kleines Kleverle empfehle ich Dir aber einen anderen Weg: Da Brautkleider regelmäßig ein teurer Spaß sind - die 300 € Anzahlung sprechen Bände -, und diese auch zumeist nicht entgegen ihrer Namensgebung verwendet werden - wie in Deinem Falle - könntest Du Deinen Schaden beim Verursacher liquidieren. Das Ganze nennt sich dann Ersatzpflicht bei Rücktritt, und findet sich in §1298 BGB (Familienrecht): Danach ist von demjenigen, der vom Verlöbnis zurücktritt, an den anderen Verlobten der Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, daß dieser in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht hat oder Verbindlichkeiten eingegangen ist. Ausgeschlossen ist die Ersatzpflicht, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt (Fremdpoppen etwa).

Bezüglich der Aussage, ein anderes Kleid nehmen zu dürfen - ohne das rechtlich einordnen zu wollen, so gilt auch hier der Grundsatz der Beweislast, die also bei Dir läge.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

zeus sagte "fremdpoppen" :) :) ;)

---------

Wenn Du am Gipfel eines Berges ankommst - dann klettere weiter.

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#3
 Von 
Marion Schamberger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit einem anderen Kleid nehmen, meine ich, dass ich z. B. ein Abendkleid kaufen würde....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich weiß schon, auf was Du hinaus willst, doch steht dem die Beweislast im Wege.

Fälle des Alltagslebens können nicht unter den Bedingungen des aseptischen Universitätsbetriebes gelöst werden. In der Praxis müssen die Fälle unter Berücksichtigung der ZPO betrachtet werden. Demnach will ich nicht einmal Deine Beteuerung, der Geschäftsführer habe der Vertragsänderung zugestimmt, in Abrede stellen. Alleine man muß den Sachverhalt aus der Sicht eines objektiven Dritten, regelmäßig dem Richter betrachten. Diese Sicht alleine ist maßgeblich, da im Zweifel Ansprüche vor Gericht geltend zu machen sind. Wenn nun aber die Chancen minimal sind, daß der Geschäftsführer vor Gericht unstreitig erklärt, er habe einer Vertragsänderung zugestimmt, wie sich auch aus den sogenannten Widersprüchen seines Verhaltens ergibt, dann obliegt Dir die Beweislast, das Gericht von den tatsächlichen Begebenheiten zu überzeugen. Dies dürfte kaum gelingen. Denn gelänge Dir dies, müßte man noch nicht einmal vor Gericht gehen, denn weshalb sollte sich der Geschäftsführer wegen irgend etwas verklagen lassen, wenn es doch seinem wirklichen Willen entspräche?

Daher habe ich auch auf das Familienrecht übergeleitet.

Als weiterer Behelf kann ein Verkauf des Kleides dienen, oder aber der erneute Versuch der Einigung mit dem Geschäftsführer.

So zynisch es klingen mag, aber sei froh, wenigstens kein Grundstück gekauft zu haben. Auch wenn die Kosten für das Brautkleid schmerzen sollten, ich sehe keinen Raum für einen gerichtsfesten Rücktritt oder eine Vertragsänderung.

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