Gerätrückgabe im Lokalen Handel (Mediamarkt)

10. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
hansbw
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 27x hilfreich)
Gerätrückgabe im Lokalen Handel (Mediamarkt)

Folgendes:
Meine Frau hat sich am Montag, 8.9.14 im Mediamarkt Alexa in Berlin einen tragbaren DVD-Player gekauft.
Am Dienstag 9.9.14 fuhren wir zurück nach Karlsruhe, das Gerät ausgepackt und getestet. DVD-Filmqualität okay, dann USB-Stick rein und Fotos angeschaut (JPG), die mit einer Spiegelreflexkamera mit hoher Auflösung aufgenommen wurden, Fotos wurden verpixelt dargestellt und auch Vollbildfunktion ging nicht. Aber egal, darum geht es eigentlich auch nicht. Wir wollten von unserem 14 tägigem Rückgaberecht Gebrauch machen und in unserem Mediamarkt Karlsruhe zurück geben und das Geld zurück bekommen.
An der Info die Dame war noch ganz nett, füllte einen Schein aus schrieb den Kaufpreis drauf mit dem Hinweis zu dem Kollegen zu gehen, der für diese Artikel zuständig ist.
Gesagt getan, zu dem Verkäufer in dieser Abteilung:
Kein "Guten Tag" usw. aber egal, er fragte barsch

quote:
"Was ist damit?"

quote:
Wir möchten das Gerät zurück geben

quote:
Warum? Was ist damit?

quote:
Nichts, wir sind mit der Qualität nicht zufrieden

quote:
Wieso sind Sie nicht zufrieden?


Möchte hier nicht weiter ausholen, sonst wird es ein Roman

quote:
Wir: Wir möchten von unserem Rückgaberecht Gebrauch machen und das Geld zurück


quote:
Da ziehe ich 6 Euro ab, da das Gerät nicht mehr Originalverpackt ist


Da bin ich fast geplatzt, ich habe in meinem Leben schon viele technische Geräte gekauft und nach 1-2 Wochen gemerkt das es doch nicht das richtige ist und zurück gebracht, die Verkäufer haben mich nie gefragt was damit nur "Rückgabe" kurz rein geschaut ob alles drin ist, den Schein unterschrieben und ich habe mein Geld an der Kasse erstattet bekommen.

[color=red]Nun meine Frage an die Rechtsexperten: "Ist der Verkäufer berechtigt ca. 10 % vom Kaufpreis abzuziehen bei der Rückgabe? Ware im Originalkarton eben nicht mehr mit Siegel, aber wie gesagt Original verpackt, aber ausgepackt zu Hause und ausprobiert. [/color]

Bei Software weiß ich das es so ist, aber wie verhält sich das bei technischen Geräten im Örtlichen Mediamarkt oder Saturn?


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von hansbw am 10.09.2014 15:49

Wir wollten von unserem 14 tägigem Rückgaberecht Gebrauch machen

Dein was?
(Das gibt es eigentlich nur im Fernabsatz, also beim Onlinekauf, und heißt dort Widerrufsrecht. Wenn es keine freiwillige Rücknahmevereinbarung zwischen dir und dem Verkäufer gibt, dann gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage auf der der Händler zur Rücknahme verpflichtet wäre)

quote:
von hansbw am 10.09.2014 15:49

"Ist der Verkäufer berechtigt ca. 10 % vom Kaufpreis abzuziehen bei der Rückgabe?

Es ist ein Angebot. Ihr müsst es ja nicht zurückgeben und er muss es nicht zurücknehmen.
Nehmt das Angebot an, verhandelt, oder lasst es bleiben und behaltet das Gerät.

quote:
von hansbw am 10.09.2014 15:49

Bei Software weiß ich das es so ist, aber wie verhält sich das bei technischen Geräten im Örtlichen Mediamarkt oder Saturn?

Siehe oben

quote:
von hansbw am 10.09.2014 15:49

die Verkäufer haben mich nie gefragt was damit nur "Rückgabe" kurz rein geschaut ob alles drin ist, den Schein unterschrieben und ich habe mein Geld an der Kasse erstattet bekommen.

Es gibt keinen Anspruch auf Kulanz

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hansbw
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 27x hilfreich)

Erst mal danke für deine Antwort, aber das heißt dann es gibt generell kein 14 tägiges Rückgaberecht im lokalen Handel?

Ich dachte immer, das wäre gesetzlich geregelt, das man innerhalb von 14 Tagen das Gerät ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann?

Meist fragt man ja im Laden direkt wie es mit Rückgabe ist und bekam bisher immer die Antwort "Selbstverständlich nur den Kassenbon gut aufheben".

Im Onlinehandel geht das problemlos, man kann eine Begründung geben, muss es aber nicht und geht reibungslos.

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""

18x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Die Kulanz ist sogar noch größer, wenn ein Mediamarkt in Karlsruhe sich bereit erklärt, ein in Berlin gekauftes Produkt zurück zu nehmen.

Das ist schon äußerst ungewöhnlich.

Normalerweise hättet ihr das Gerät zurück nach Berlin bringen müssen. Da seit ihr doch mit 6 EUR Abzug recht gut weggekommen.



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""

-- Editiert hiphappy am 10.09.2014 18:25

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

Mediamarkt und Saturn werben mit einem 14-tägigen Rückgaberecht. Das bezieht sich jedoch auf unbenutzte Ware.

Saturn sagt dazu:

quote:
UMTAUSCH - KAUF IM MARKT

Umtausch ohne Wenn und Aber. Geben Sie uns einfach die komplette und unbenutzte Ware innerhalb von 14 Tagen zurück. Kassenbon reicht!


Die Rücknahme eines benutzten Gerätes in einer anderen Filiale bei Abzug von 6 € halte ich daher für sehr kulant.

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""

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
hansbw
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 27x hilfreich)

Erst mal danke an alle die sich hier beteiligt haben. Dachte immer, das Mediamarkt gleich Mediamarkt ist, wenn ich also in MM Berlin kaufe und bin nicht zufrieden kann ich das auch in Karlsruhe regeln, wenn ich doch nicht zufrieden bin.
Hatte mal beim Real in Karlsruhe ein Großgerät gekauft (ein Weihnachtsgeschenk das ich nach Halle mitgenommen habe) und im Laden gefragt wie das bei Problemen ist, da wurde mir gesagt, in Halle gibt es auch Real und da kann man sich auch hinwenden, also es hilft jeder Real in Deutschland. Okay das am Rande.

Ich war immer überzeugt, das ich als Kunde generell mindestens ein 14 tägiges Rückgaberecht hätte bei Neuware, egal ob online gekauft oder im Lokalen Handel, denn bisher wurde sowas anstandslos zurück genommen.

Da hat unser Gesetzgeber aber echt Nachholbedarf, denn da sollte ein Gesetz her, der dem Kunden die Möglichkeit gibt, genau wie beim Onlinehandel ein Gerät "auf Probe" zu kaufen und wenn es doch nicht den Vorstellungen entspricht innerhalb einer bestimmten Frist zurückgeben zu können und sein Geld zurück erhalten.

Wenn sowas nicht geändert wird, dann werde ich nur noch Online kaufen, denn da bin ich wenn mir was nicht gefällt abgesichert. Dann hätte der Einzelhandel nur noch Kunden, die sich im Laden Geräte anschauen, vielleicht noch ein Foto mit dem Handy machen um Handelsdaten zu erhalten und das Gerät online suchen.

Danke nochmals an Alle für die Beteiligung und Antworten.

LG Hansbw


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""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von hansbw am 11.09.2014 09:11

Da hat unser Gesetzgeber aber echt Nachholbedarf,

Nein, das ist gewollt. Da der Kunde beim Onlinekauf keine Möglichkeit zur Begutachtung hat, wird ihm ein Widerrufsrecht zugesprochen. Anders bei Ware die im Laden steht. Da kann man gucken und ggf. anfassen.

quote:
von hansbw am 11.09.2014 09:11

ein Gerät "auf Probe" zu kaufen

Ein Kauf auf Probe ist wieder etwas anderes.

quote:
von hansbw am 11.09.2014 09:11

Dann hätte der Einzelhandel nur noch Kunden, die sich im Laden Geräte anschauen, vielleicht noch ein Foto mit dem Handy machen um Handelsdaten zu erhalten und das Gerät online suchen.

Das ist schon seit Jahren das Klagelied der Einzelhändler

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119475 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mediamarkt und Saturn werben mit einem 14-tägigen Rückgaberecht.

Okay, dann gibt es das doch noch. <hr size=1 noshade>

Wobei das strenggenommen auch ein Kulanzangebot ist.

Früher lautete der Text:
"Umtausch: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber."
Das wurde auch so auf der Website für alle Märkte deutschlandweit beworben.

Aktuell gilt das nach meinen Informationen nicht mehr, da es zu teilweise extremen Missbrauch der Kulanz durch die Kunden kam.

Jeder Markt entscheidet derzeit selbständig, ob und wie er zurücknimmt.



quote:<hr size=1 noshade>Hatte mal beim Real in Karlsruhe ein Großgerät gekauft <hr size=1 noshade>

REAL ist eine Warenhauskette und daher nicht mit MediaMarkt (Einzelfirmen unter Dachmarke) vergleichbar.
Deshalb muss der MM in Kleinkleckersdorf sich nicht um die Reklamationen des MM aus Krautstadt kümmern und kann auch juristisch nicht dazu gezwungen werden.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

quote:
Meine Frau hat sich einen tragbaren DVD-Player gekaut ....zurück in Karlsruhe, das Gerät ausgepackt ... USB-Stick rein und Fotos angeschaut (JPG), die mit einer Spiegelreflexkamera mit hoher Auflösung aufgenommen wurden, Fotos wurden verpixelt dargestellt und auch Vollbildfunktion ging nicht.


Wenn beim "blinden" Kauf des DVD-Players vereinbart worden wäre, daß er sich zur Betrachtung der mit der heimischen Spiegelreflexkamera aufgenommenen, per USB-Stick zugespielten Bilder eigenen soll, dann wäre der DVD-Spieleer mangelhaft.

Wenn für gewöhnlich DVD-Player solche Bilder unverpixelt wiedergeben, dann wäre dies ebenfalls ein Sachmangel ( selbst wenn beim Kauf nichts zur Eignung für eine Wiedergabe der eigenen hochaufgelösten JPG-Bilder vereinbart worden sein sollte. ).

....

Am besten einfach USB-Stick mit eigenen hochaufgelösten Bildern mitbringen und [color=red]vor dem Kauf[/color] testen ( oder sich vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, daß die Spiegelreflex-Fotos vom DVD-Spieler angezeigt werden können. )

quote:
Wir wollten von unserem 14 tägigem Rückgaberecht Gebrauch machen


Konsequente Serviceorientierung.

Guter und zuverlässiger Service schafft Vertrauen. Mediamarkt-Kunden können sich auf eine geschulte und fachkundige Beratung bei der Produktauswahl verlassen. Komplettiert wird dies durch Finanzierungshilfe, Garantieverlängerung und natürlich [color=red]durch den berühmten "Umtausch ohne Wenn und Aber".[/color]

quote:
da sollte ein Gesetz her, der dem Kunden die Möglichkeit gibt, genau wie beim Onlinehandel ein Gerät "auf Probe" zu kaufen


Das Gesetz gab einem Käufer schon immer die Möglichkeit, sich mit dem Verkäufer auf einen "Kauf auf Probe" zu verständigen.

quote:
wenn es doch nicht den Vorstellungen entspricht ...


Wenn Kundinnen "so blöd sind" und im MediaMarkt draufloskaufen, ohne sich vor dem Kaufentschluß zu vergewissern, ob das Gerät den eigenen Vorstellungen entspricht, dann ist dies kein Grund, ein gesetzliches Geld-Zurück-Gesetz zu schaffen. - Allerdings darf auch nicht in unlauterer Weise im geschäftlichen Verkehr der irreführende Eindruck erweckt werden, Käufer(innen) stünde ein uneingeschränktes und/oder gesetzliches Rückgaberecht zu.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
Ich war immer überzeugt, das ich als Kunde generell mindestens ein 14 tägiges Rückgaberecht hätte bei Neuware, egal ob online gekauft oder im Lokalen Handel, denn bisher wurde sowas anstandslos zurück genommen.

Nur weil es eben die meisten Händler machen, müssen tut es keiner. Und wenn es schon genützt wurde, mal die Frage, wer soll das Produkt kaufen?

quote:
Da hat unser Gesetzgeber aber echt Nachholbedarf, denn da sollte ein Gesetz her, der dem Kunden die Möglichkeit gibt, genau wie beim Onlinehandel ein Gerät "auf Probe" zu kaufen und wenn es doch nicht den Vorstellungen entspricht innerhalb einer bestimmten Frist zurückgeben zu können und sein Geld zurück erhalten.

Wie weit soll der Gesetzgeber denn gehen?
Kauf auf Probe ist es ja nicht, keiner würde einfach so Ware einkaufen, vom Kunden versifft zurück nehmen, wer soll dies Verluste tragen?
Ja da würde jeder heute in den nächsten MM vor Ort springen, und mal ein Gerät kaufen und dann später zurück geben, damit es billiger im Netz gekauft wird.
Zumal das Gerät ja nicht mal Vollständig war, ohne Verpackung kann es beim besten Willen nicht mehr zurück gehen.

Ein wesentlicher Grund warum ich lieber beim Händler vor Ort kaufe, dort kann ich das Produkt im Laden testen und mir eine Vorstellung machen, ob es mir gefällt.
Und ja ich bezahle dafür einen Preis von xy€, und dafür will ich ein Neugerät mit Originalverpackung, mit dem Wissen das hatte kein anderer in der Hand gehabt. Nun frage ich mich, was soll der Händler wohl mit der zurück gebrachten Ware machen?
Mit Nachlass verkaufen, und die anderen Kunden, welche Neugeräte wollen, müssen das Gebaren dann mit höheren Preisen bezahlen.



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