Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe vor 3 Jahren mein neu gebautes Einfamilienhaus bezogen. Gebaut hat es ein GU auf Grundlage eines geschlossenen Werkvertrages. Die Heizung (Platine defekt) und auch die Lüftungsanlage (Motor defekt) waren in den ersten zwei Jahren je einmal defekt.
Nun scheint per Ferndiagnose ein "elektronisches Expansionsventil" der Heizung defekt zu sein. Der Tausch ist mit einem Entnehmen und Wiederbefüllen des Kältemittelkeislaufes verbunden und kostet etwas unter 1000 Euro.
- die Herstellergarantie ist abgelaufen, Kulanz wird nicht gewährt
- der Hausbauer weist Gewährleistungsansprüche zurück, es müsse nachgewiesen werden, dass der Mangel von Beginn an bestand, und auf die Heizung gäbe es wohl nur 2 Jahre Gewährleistung
Im Werkvertrag steht "Die Verjährungsfrist für die Sachmängelhaftung der AG gemäß §634a Abs. 1 Ziff. 2 BGB beträgt 5 Jahre. Sie beginnt gemäß... mit der Abnahme des Hauses. Weitere Ausschlüsse gibt es nicht.
Meine Fragen:
+ Gilt die Sachmängelhaftung derzeit noch für die Heizungsanlage ?
+ Wie könnte den ein eventueller Beweis aussehen, dass das Ventil den defekt zumindest latent schon hatte. Oder könnte man hier noch anders argumentieren den ein Verschleißteil (Das Ventil, so vermute ich wird schon auf die Lebenszeit der Wärmepumpe ausgelegt sein) im engeren Sinne ist es ja nun auch nicht. Vermutlich kann ich so einen Beweis ja nicht erbringen. Diese Beweisproblematik besteht ja quasi bei allen komplexeren Systemen. ---> wie sollte ich es denn da halten ?
Danke schonmal im Voraus.
Robert
Gewährleistung bei 3 Jahre alter Heizungsanlage in neuem Einfamilienhaus
14. Juli 2020
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Frage vom 14. Juli 2020 | 21:25
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung bei 3 Jahre alter Heizungsanlage in neuem Einfamilienhaus
#1
Antwort vom 14. Juli 2020 | 21:42
Von
Status: Unbeschreiblich (128681 Beiträge, 41014x hilfreich)
ZitatWie könnte den ein eventueller Beweis aussehen, dass das Ventil den defekt zumindest latent schon hatte :
Der einzig Gerichtsfeste wäre hier wohl das Selbständige Beweisverfahren. Nicht ganz billig - des Kostenrisikos muss man sich bewusst sein.
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