Gewährleistung unter Kaufleuten

16. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
RickD
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 31x hilfreich)
Gewährleistung unter Kaufleuten

Hallo.

Immer wieder liest man, dass Kaufleute untereinander die Gewährleistung individuell vereinbaren können, also abweichend von den zwei Jahren, die man Endverbrauchern geben muss.
Doch in welchem Paragraph steht dies? Hab auf dejure.org gesucht, aber nichts gefunden.

Vielen Dank.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hallo!

Das, was der Kater geschrieben hat stimm ja alles. Aber es hat nichts mit der Fragestellung zu tun ;)

Vielmehr ergibt sich dies wie folgt:

Die Rechte des Käufers bei Mängeln ergeben sich aus § 437 BGB (Gewährleistungsrechte). Diese Norm ist grundsätzlich abdingbar, d.h. es kann grundsätzlich vereinbart werden, dass § 437 BGB nicht gelten soll und dem Käufer keine Gewährleistungsrechte zustehen sollen.

Dafür gibt es aber mehrere Ausnahmen:

1.
So regelt § 475 Abs. 1 Satz 1 BGB (lesen!), dass die Gewährleistungsrechte des Käufers, der ein Verbraucher ist, nicht vor Mitteilung des Mangels ausgeschlossen werden können. D.h. erst wenn der Verbraucher den Mangel angezeigt hat, kann er sich mit dem Verkäufer wirksam vergleichen.

Da diese Vorschrift wie gesagt aber nur für Verbraucher - und nicht für Unternehmer - gilt, kann die Gewährleistung gegenüber Unternehmern auch schon vor Anzeige von Mängeln wirksam ausgeschlossen werden.


2.
So regelt § 444 BGB , dass der Verkäufer sich (auch gegenüber einem Unternehmer) nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen kann, sofern er den Mangel z.B. arglistig verschwiegen hat. D.h. dass der Gewährleistungsausschluss insgesamt grundsätzlich wirksam vereinbart werden kann, aber dass sich der Verkäufer hierauf nicht berufen kann.


Gruss
Harry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen