Kaffeevollautomat; Rückgabe nach Gebrauch

26. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
zitronenschnittchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaffeevollautomat; Rückgabe nach Gebrauch

Hallo,
wir haben uns einen Kaffeevollautomat für knapp 1000 EUR gekauft (letzten Samstag). Nun sagte ich der Beraterin, dass ich eine one-touch- Maschine möchte und, dass ich Wert die Zubereitung von Cappuchino und LatteMacchiato legen würde. Darauf hin zeigte Sie uns eine bestimmte Maschine, führte die Latte- Funktion allerdings an einer anderen Maschine vor. Esspresso bezog Sie für meinen Mann aus der nun gekauften Maschine. Wir haben uns nach Betonung der Wichtigkeit der o.g. Funktionen für die Maschine entschieden und konnten nur noch das Vorführmodell erwerben. Nun zu Hause probiere ich die Maschine aus und sie entspricht so gar nicht meinen Vorstellungen der gewünschten Produkte. Ich habe nun etliche Variationen ausprobiert und einige Bohnen durchlaufen lassen, aber irgentwie kann ich mich nicht wirklich damit anfreunden...
Kann ich die Maschine zurückgeben, da sie nicht den Erwartungen entspricht? Oder geht das nicht, da ich schon so viel rumprobiert habe?
Über eine Antwort würde ich mich freuen, da es echt viel Geld ist, dass ansonsten weg ist.

Eine schönen 2. Weihnachtsabend noch,
lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 570x hilfreich)

Ja, sofern das Gerät die zusichterte Eigenschaft nicht erfüllt, wäre des ein Grund zur Nachbesserung (hier wohl nicht möglich) oder Wandlung des Kaufes.
Da die Absprache/Zusage offensichtlich nur mündlich erfolgte kann es hier ein Problem mit der Beweislast geben, da es aber mindestens einen Zeugen gibt, sollte das hier wohl sekundär sein.
Auch die normale Nutzung der Machine, bei der dann auffiel, dass die zugesagte Eigenschaft nicht vorhanden ist, stellt kein Problem dar.

-- Editiert am 26.12.2010 22:02

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

quote:
aber irgentwie kann ich mich nicht wirklich damit anfreunden...

DAS wäre kein Grund für einen Rücktritt.


Das fehlen zugesicherter Eigenschaften schon ...
Wobei hier die Beweisproblematik wäre ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
zitronenschnittchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten; stehe gerade mit dem Hersteller in Verbindung, vielleicht stimmt da ja auch was nicht. Mal sehn, was sich da machen lässt...
Lg zitronenschnittchen

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