Hallo,
ein Kunde hat einen Maßanzug bestellt der auf Basis der gewünschte Maße und Farbe des Stoffes gefertigt wurde.
Dazu hat der Kunde mit Absprache der Kundenbetreuers die Maße übermittelt und eine Stoffprobe als Vorlage für das gewünschte Material&Farbe eingesandt.
Nachdem der Kunde den Anzug erhalten hat, ist er unzufrieden und findet dass er nicht seinen Wünschen entspricht und will den Kaufbetrag nicht bezahlen(Rechnungskauf mit 10% Anzahlung). Stattdessen will er die Anzahlung zurückerstattet haben und eine Pauschale als Entschädigung.
Der Hersteller möchte den Sachverhalt zunächst klären, da bei einer Maßanfertigung auch bereits in den AGB, Rückgabe & Widerrufsrecht vermerkt angegeben ist dass ein Widerruf nicht möglich ist.
Der Kunde schickt also den Anzug ein, der Hersteller prüft ihn und kann den Mangel nicht finden. Die Maße stimmen mit den Maßen die der Kunde angegeben hat überein, Stoff & Farbe passen mit der Anzugfarbe überein.
Der Hersteller bietet dem Kunden aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Nachbesserung an.
Der Kunde möchte dies nicht, er behauptet es sei keine wirkliche Maßanfertigung sondern Stangenware und will innerhalb einer Woche sein Geld zurück erstattet bekommen, da er sonst den Verbraucherschutz einschaltet und andere Kunden in Foren vor dem Hersteller warnen möchte.
Meine Frage, was soll der Hersteller nun machen?
Der Kunde wirkt sehr entschlossen, beinahe irrational und reagiert auf jedes Angebot gereizt und herabwürdigend.
Wie würde die weiter Vorgehensweise ablaufen. Mahnung, dann ein gerichtliches Mahnverfahren. Widerspruch des Käufers. Gerichtsverfahren.
An welchem Punkt wird denn ein Guthaben gemacht bei dem geprüft wird ob es sich um eine Maßanfertigung handelt oder nicht? Irgendwo muss dass ja von einer unabhängigen Partei gemacht werden? Wer muss für die Kosten aufkommen?
Und bei welchem Betrag lohnt sich der ganze Aufwand überhaupt. Es geht um etwa 500 Euro.
Danke!
-- Editiert von Frank001 am 08.03.2018 15:24
Maßanfertigung zurückgeben
8. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 8. März 2018 | 15:22
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 21x hilfreich)
Maßanfertigung zurückgeben
#1
Antwort vom 8. März 2018 | 15:53
Von
Status: Unparteiischer (9324 Beiträge, 3013x hilfreich)
ZitatMeine Frage, was soll der Hersteller nun machen? :
Klein beigeben oder seinen Anspruch durchsetzen.
Die Entscheidung muss er selber treffen.
Unter dder Voraussetzung das alles Beschriebene stimmt, also Anfertigung auf Maß, Größenangaben und Stoff beachtet, würde ich den Käufer nachweisbar in Verzug setzen und die Angelegenheit dann einem Anwalt übergeben.
Dieser erklärt dem Käufer auch, welche negativen Folgen es für ihn hat, wenn er eine falsche Bewertung abgibt.
Kommt es zum rechtsstreit und ordnet das Gericht eine gutachterliche Untersuchung an, werden die Kosten dem Unterlegenen auferlegt.
Gibt es einen schriftlichen Vertrag und falls ja, enthält der eine Regelung zur Verwendung der Anzahlung bei vorzeitiger Vertragslösung?
Berry
#2
Antwort vom 8. März 2018 | 17:07
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 21x hilfreich)
Danke.
Es gibt einen schriftlichen Standard Vertrag der aber keine Regelung zur Verwendung der Anzahlung bei vorzeitiger Vertragslösung enthält.
Was ist eine vorzeitige Vertragslösung? Ein Vertrag kann doch nicht einfach von einer Seite aufgelöst werden?
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#3
Antwort vom 8. März 2018 | 17:46
Von
Status: Junior-Partner (5780 Beiträge, 2551x hilfreich)
Und was hat sich jetzt im Vergleich zum letzten Mal geändert?
https://www.123recht.net/Rueckgabe-Ma%C3%9Fanfertigung-__f519503.html
-- Editiert von hiphappy am 08.03.2018 17:46
#4
Antwort vom 8. März 2018 | 17:55
Von
Status: Weiser (17810 Beiträge, 6018x hilfreich)
Braucht es auch nicht, denn bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung sind alle Bedingungen frei verhandelbar.ZitatEs gibt einen schriftlichen Standard Vertrag der aber keine Regelung zur Verwendung der Anzahlung bei vorzeitiger Vertragslösung enthält. :
Wenn das vertraglich so vorgesehen ist, dann schon, ansonsten nicht.ZitatEin Vertrag kann doch nicht einfach von einer Seite aufgelöst werden? :
Das braucht man nicht mehr, der Kunde hat bereits die Erfüllung endgültig verweigert.Zitatwürde ich den Käufer nachweisbar in Verzug setzen :
#5
Antwort vom 8. März 2018 | 18:36
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 21x hilfreich)
ZitatUnd was hat sich jetzt im Vergleich zum letzten Mal geändert? :
https://www.123recht.net/Rueckgabe-Ma%C3%9Fanfertigung-__f519503.html
-- Editiert von hiphappy am 08.03.2018 17:46
Der Sachverhalt ist gleich, die Fragestellung ist anders.
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