Guten Tag,
ich habe Gestern einen Motoroller 45ccm abgeholt,den ich in einem Internetshop erstanden htte.
Bezahlt hatte ich ihn in Bar bei Abholung.Eine Versicherung (kleines Kennzeichen) habe ich gleich mit dazu genommen.
Der Roller lief beim Händler einwandfrei.
Doch wärend der Rückfahrt habe ich gemerkt das er immer wieder aus ging,wenn ich an einer Ampel halten mußte.
so hatte ich mich nach Hause (20 Km) vom Händler entfernt hingegurkt.
Roller abgestellt,erstmal einen Tag ruhen lassen und Heute mußte ich feststellen das er das problem mit dem ausgehen dauerhaft hat,ich kann ihn nicht fahren,nur ein paar Meter und bei halten geht er immer aus.
Ich würde gerne vom Kaufvertrag zurücktreten.
Muß ich den Mängel beim wiederruf angeben,oder kann ich wirklich OHNE Begründung das Ding zurückgeben.(kann er mich belangen wenn ich den Mängel nicht nenne)
Kann ich ihn überhaupt zurück geben,oder muss ich mich auf einen umtausch oder Fehlerbeseitigung einstellen?
Und dann wenn auch das nichts gebracht hat zurücktreten?
Und was passiert mit der Versicherung,muss sie der händler zurück nehmen?Oder wie läuft das?Denn Was soll ich mit einem versicherten Roller, ohne Roller?
Bin ich verplichtet auf meine kosten den Roller zurück zusenden oder abzuliefern?(er läuft ja nicht)
Oder muss der Verkäufer das übernehmen?
Ich hoffe auf Hilfe und bedanke mich im Vorraus.
-- Editiert von Sesch am 12.03.2006 16:36:59
Motorroller Rückgaberecht
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Sie können nicht sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Sie müssen vorab dem Verkäufer die Möglichkeit geben, den Roller nachzubessern (Reparatur oder Neulieferung). Dazu können Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen sein sollte (idR ist das der Fall nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen), dann können Sie vom Vertrag zurücktreten. Die Kosten für die Rückführung des Rollers zum Händer zum Zwecke der Nacherfüllung muss der Verkäufer tragen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Also Defekte Ware kann man nicht einfach zurück geben?
Aber er bietet doch ein Wiederrufsrecht ohne Angaben von Gründen an.... =
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:Nein.
Also Defekte Ware kann man nicht einfach zurück geben?
quote:Wenn der Verkäufer dieses anbietet, dann können Sie das nutzen. Gesetzlich verpflichtet dazu ist er jedoch nicht.
Aber er bietet doch ein Wiederrufsrecht ohne Angaben von Gründen an....
Wie ist der Smiley zu deuten, der in Ihrem Beitrag auftaucht?
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Aber es handelt sich doch um einen Fernabsatzvertrag. Also müsste doch sowieso ein Widerrufsrecht bestehen. ???
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
Oh, richtig, ich habe überlesen, dass es sich um einen Kauf im Internet gehandelt hat. Danke für den schnellen Hinweis. Habe den Sachverhalt zu schnell überflogen.
Im Internet bestellt, dann aber im stationaeren Handel abgeholt, bezahlt und auch noch oberflaechlich ueberprueft. Wirklich eindeutig Fernabsatz?
Gruss
CAM
quote:Ja, sofern der schuldrechtliche Kaufvertrag im Internet abgeschlossen wurde.
Im Internet bestellt, dann aber im stationaeren Handel abgeholt, bezahlt und auch noch oberflaechlich ueberprueft. Wirklich eindeutig Fernabsatz?
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
--- editiert vom Admin
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