Hallo ich weiß das es schon ein paar ähnliche Fälle hier im Forum gibt aber ich bin ein wenig ratlos ob sich das auf diesen übertragen lässt.
Ich habe am 23.8.2009 ein Notebook bestellt, die Rechnung ist vom 08.09.2009. Bei dem Laptop ist nun vor einiger Zeit schon ein Fehler aufgetreten der auf Hardwaredefekt zurückzuführen ist und am 16.06.2010 ging das Gerät das erste mal in Reparatur. Also ca. 10 Monate nach erhalten des Gerätes. Anstatt sich um dem Fehler zu kümmern säuberte man laut Protokoll nur die Lüfter etc. vom Staub und 2 Wochen später hatte ich den Laptop wieder hier und konnte in 5 Minuten den Fehler reproduzieren. Am 06.07.2010 wurde er also abermals abgeholt und seit heute steht er wieder hier und wie ihr euch sicher denken könnt mit genau dem gleichem Fehler.
Meine Frage ist nun ob ich die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag habe. Garantie habe ich insgesamt 2 Jahre. Ich bin leider rechtlich wenig bewandert, aber habe mich schon versucht schlau zu machen und bin bei ähnlichen Fällen auf die Paragraphen §440,§ 346 und §323 BGB
gestoßen und frage mich ob die in meinem Fall zur Geltung kommen weil der Laptop ja erst nach ca. 10 und nicht nach 6 Monaten, in Bezug auf die Beweislast und das Widerrufsrecht wie in § 355 BGB
festgelegt, repariert wurde.
Vielen Dank für eure Hilfe.
-- Editiert am 22.07.2010 23:24
Notebook - Rücktritt möglich ?
22. Juli 2010
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juli 2010 | 23:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Notebook - Rücktritt möglich ?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 23. Juli 2010 | 12:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schon mal vielen Dank für die Antwort.
Ja der Laptop wurde nun 2 mal vom Verkäufer repariert und weist immer noch den selben Makel auf.
quote:
Wurde vom Verkäufer die Reparatur verlangt und auf seine Veranlassung durchgeführt?
An der Hotline vom Verkäufer wurde mir direkt gesagt das sie den Laptop zum beheben des Problems abholen müssen und 2 Tage später war UPS da. Von daher ja.
quote:
Wenn der Verkäufer ansonsten zwei mal erfolglos Reparaturmaßnahmen DESSELBEN Fehlers versucht hatte, gilt die Nacherfüllungs als gescheitert --> es besteht ein Rücktrittsrecht.
Alles klar danke!
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.760
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten