Notebook defekt Rücktritt

11. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Qosmio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Notebook defekt Rücktritt

Hallo!
Habe am 5.1.2010 einen Toshiba Qosmio für 1899€ bei Media Markt gekauft und diese Woche am 6.12.2010 zum dritten mal zu Media Markt gebracht und will mein Geld zurück. Da wurde mir gesagt dass die das Gerät zu Toshiba schicken und überprüfen (ist ja normal) aber auch dass ich vllt. nicht den Kaufpreis zurück bekomme sondern dass 3% pro Monat abgezogen werden also ca. 500 Euro für 10 Monate wo ich ihn vllt. hatte.
Dürfen die das überhaupt machen?

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-- Editiert am 11.12.2010 15:35

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116267 Beiträge, 39237x hilfreich)

Dürfen die das überhaupt machen?
Zumindest ist es nicht verboten.
Unter Umständen wüäre es sogar gerichtlich durchsetzbar ...



Gibt es Reparaturbelege?
Wurde dort die Gewährleistung oder die Garantie angewendet?
Welche Fehler waren es?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Qosmio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja habe alle Reparaturbelege.
Am
5.2.2010 ist die Leiste unterm Display geriessen
25.2.2010 hab ich ihn wieder bekommen aber zerkratzt,unter der Cam war noch die Folie und wo der Riess war, war ein übelster Spalt.
6.12.2010 naja wo der Riess war fängts wieder ein einzudrücken und hab seit der ersten Reparatur komisch grüne Pixel die mal überall auf dem Display erscheinen können und dann nach einger Zeit verschwinden und die Grafikkarte stürzt ständig ab.
Also wegen Garantie oder Gewährleistung weis ich nicht aber hab ihn immer zu Media Markt geschafft und sie haben ihn zu einem Partner von Toshiba geschickt aber auf den Belegen steht "kostenlose Garatiereparatur gemäß Garantiebedingung des Herstellers"

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-- Editiert am 12.12.2010 12:38

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo,

ein Notebook hat lt. AfA einen Abschreibungswert von 3 Jahren. Somit kommt der Betrag hin.

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_96040/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/005.html

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