Reklamation bei SEGMÜLLER

22. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
apali
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 17x hilfreich)
Reklamation bei SEGMÜLLER

Hallo miteinander,

wir haben uns kurz vor Weihnachten eine Polsterecke und eine Wohnwand für ca. 3000€ bei Segmüller finanzieren lassen. Nach 11 Wochen Lieferzeit war dann alles da. Die Polstergarnitur war beschädigt - haben einen 100€-Gutschein erhalten... alles klar! Als wir dann angefangen haben die Wohnwand aufzubauen, haben wir festgestellt, dass ALLE 3 TEILE aus den die Wohnwand besteht beschädigt sind. Direkt reklamiert. Der Mann am Telefon hat uns wegen den ganzen Unannehmlichkeiten 10% Nachlass versprochen und gemeint, dass die Ersatzteile innerhalb 20 Tage nachgeliefert werden. Schriftlich kommt dann nach 3 Wochen ein Schreiben in dem steht, dass die Lieferzeit jetzt auf ein Mal verlängert wurde und keine Rede von den 10% auf die Wohnwand. Dann ist der - auf ein Mal für uns zuständige - Mitarbeiter im Urlaub und es heißt wieder abwarten. Mitarbeiter zurück aus dem Urlaub und wir rufen wieder an... er verspricht uns dass die fehlenden Teile bis Wochenende da sind (das war vorletzte Woche). Und jetzt antwortet er nicht auf unsere E-Mail. Die Wohnwand steht nun seit 8 Wochen unaufgebaut im Wohnzimmer und wir sind verzweifelt. Die von uns Ende 2009 gekauften Sachen sind mittlerweile im Prospekt bei Segmüller und kosten etwa nur noch die Hälfte.

Das kann doch irgendwo nicht sein? Wie soll man sich da nicht vera****t fühlen? Habe den Anschein man wird dort irgendwie nicht ernst genommen...

Was können wir machen? Am Telefon ist doch ein mündlicher Vertrag zustande gekommen, oder sehe ich das falsch? Zum Anwalt? Was kann man sich denn erhoffen?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Man sollte sich nicht auf Versprechungen einlassen, erst recht nicht auf telefonische, die man im Zweifel nicht beweisen kann.

Viel besser wäre es gewesen, schon sofort bei Entdeckung der Mängel diese schriftlich per Einwurfeinschreiben beweisbar (!) zu reklamieren und gleichzeitig eine Frist zu setzen, 3 Wochen nach Datum bestimmt, zur Mängelbeseitigung.

Wäre die Frist abgelaufen ohne dass die Nacherfüllung stattgefunden hätte, hätte man z. B. vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz einfordern können.

3 Wochen sind ausreichend.

Nachbesserung – Fristen
Das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az.: 13 U 80/04 ) hat entschieden, dass eine Frist zur Nachbesserung bei Möbeln von maximal 3 Wochen ausreichend und angemessen ist. Hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt und verstreicht diese erfolglos, dann kann der Käufer vom gesamten Kaufvertrag zurücktreten.
Auch die Argumentation des Möbelhändlers, dass die Nachlieferung durch den
Hersteller in Italien urlaubsbedingt nicht innerhalb einer Frist von 3 Wochen zu
bewerkstelligen sei, konnte das Gericht nicht überzeugen.Im Ergebnis war vorliegend alleine entscheidend, ob der Händler die Nacherfüllungsfrist einhalten konnte oder nicht. Das Gericht hielt es sogar für die Pflicht des Händlers, den Lieferanten in Italien nachhaltig zur fristgemäßen Erfüllung anzuhalten oder einen alternativen Lieferanten zu suchen



Auch Tipps zum Möbelkauf:
http://www.vz-berlin.de/UNIQ127193154418284/link470531A.html

Also jetzt spätestens noch eine (nun kürzere) Nachfrist setzen, 10 Tage sollten ausreichen.





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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
apali
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 17x hilfreich)

Vielen Dank für eine schnelle und präzise Antwort. Wir haben alle Lieferzeiten und Nacherfüllungsfristen per E-Mail abgeklärt. Sollte ich jetzt dennoch etwas Schriftliches per Einschreiben senden? Das Problem ist jetzt, dass wenn ich noch eine Frist von 7-10 Tagen im Brief setze, wird die Nachlieferung dann wahrscheinlich so oder so in 7-10 Tagen erfolgen. Da in der letzten E-Mail von Segmüller "Ende April" als Liefertermin angegeben wurde, telefonisch aber schon viel früher vereinbart.

Wenn sie jetzt in der nächsten Woche liefern, kann ich dann trotzdem auf Schadensersatz bestehen? Wegen so langen Wartezeiten (seit Kauf ca. 5 Monate schon).

15x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1426x hilfreich)

Es kommt nicht darauf an, dass man per E-Mail Lieferfristen abgeklärt hat:

Z. B.

Frage: "Wann wollen Sie liefern, wir brauchen die Teile"

Antwort: " Dauert noch 3 Wochen, wir melden uns".

Frage: 3 Wochen sind um, es wurde immer noch nicht geliefert. Wie sieht es aus?

Antwort: Die Sache läuft, in 14 Tagen dürften die Teile da sein. Bitte noch etwas Geduld.

Das ist unverbindliche Plauderei, das kann noch bis zum jüngsten Tag so weitergehen.

Irgendwo müsste eine verbindliche Frist gesetzt worden sein: "Liefern Sie bis spätestens dann und dann."

Nur dann wäre bei Nichteinhaltung des Termins der Verkäufer in Verzug und daran würden sich dann weitere Rechtsfolgen anknüpfen.





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