Verkauf über Kleinanzeigen Artikel nicht angekommen?

17. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
SinaSt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf über Kleinanzeigen Artikel nicht angekommen?

Ich habe ein Handy über Kleinanzeigen verkauft.
wie vereinbart erfolgte die Zahlung per Überweisung.
Eine beidseitige Kontaktaufnahme über Kleinanzeigen war nicht mehr möglich (die Gründe hierfür sind unklar) der Chat war einen Tag nach Überweisung weg. Nach Geldeingang versendete ich das Handy an die angegebene Adresse.
Nun bekomme ich Post von einem Anwalt dass das Handy nicht angekommen sei und ich den Kaufpreis zurück zahlen soll, andernfalls würden Gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Ich habe den Beleg nicht aufgehoben, da das ganze schon über einen Monat per ist, habe aber einen Zeugen der den Versand bezeugen kann.
Versand wurde per Warensendung.
Was kann ich tun und wer ist hier im Recht?




21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von SinaSt ):
Versand wurde per Warensendung

Also ohne Versicherung ...

War Warensendung vom Käufer explizit so gewollt??
Wie hoch war der Kaufpreis?



Zitat (von SinaSt ):
Ich habe den Beleg nicht aufgehoben, da das ganze schon über einen Monat per ist

Eine Logik, die ich nie verstehen werde ...



Zitat (von SinaSt ):
habe aber einen Zeugen der den Versand bezeugen kann.

Der Zeuge kann was konkret bezeugen?
Die Abgabe des Paketes oder noch mehr?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
SinaSt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
War Warensendung vom Käufer explizit so gewollt??
Wie hoch war der Kaufpreis?


Über die genaue Versandart wurde nicht gesprochen, die Versicherung hätte aber auch nichts gebracht, da diese ja nur bis 500€ geht.

Der Kaufpreis war 1.400€

Zitat (von Harry van Sell):
Der Zeuge kann was konkret bezeugen?


Das Verpacken des Artikels und die Abgabe bei der Post

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#3
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 13x hilfreich)

Wenn ich ein Handy das 1400 Euro wert ist per Warensendung verschicke kann was nicht stimmen.
Und dann war der Chat plötzlich weg?

Ich glaube nicht das dies so passiert ist.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17832 Beiträge, 6023x hilfreich)

Zitat (von SinaSt ):
Über die genaue Versandart wurde nicht gesprochen, die Versicherung hätte aber auch nichts gebracht, da diese ja nur bis 500€ geht.

1. Man kann auch höher versichern
2. Es gehört zur Nebenpflicht des Verkäufers eine geeignete VErsandart zu wählen wenn nichts besprochen wurde.

Eine geeignete Versandart ist ein ausreichend versicherter, nachverfolgbarer Versand.
Der Verkäufer wird hier schmerzlich erfahren, dass er seine Pflichten sträflich verletzt hat.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Ich fürchte das -Laie- da Recht hat.

Ich fürchte, das da weder Anwalt noch Gericht dem Verkäufer hilfreich sein werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18139 Beiträge, 9860x hilfreich)

Zitat (von SinaSt ):
Ich habe ein Handy über Kleinanzeigen verkauft.
wie vereinbart erfolgte die Zahlung per Überweisung.

Wie sicher ist denn, dass das Handy an die Person geschickt wurde, die das Handy bezahlt hat?
Mit kommen da Gedanken in Richtung Dreiecksbetrug.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
SinaSt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Mit kommen da Gedanken in Richtung Dreiecksbetrug.


Ich habe ebenfalls sämtliche Möglichkeiten schon durchdacht, allerdings passen die Namen des Zahlers mit dem Namen des Empfängers des Paketes zusammen und der Zahler hat auch den Chat mit mir geführt, so sagt sein Anwalt zu mindestens.
Ich bin ratlos was ich jetzt richtigerweise tun soll

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#8
 Von 
SinaSt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Verkäufer wird hier schmerzlich erfahren, dass er seine Pflichten sträflich verletzt hat.


Gibt es einen Rat was ich nun tun soll?
Das Geld einfach zurück überweisen scheint mir wie ein Schuldeingeständnis da der Anwalt auch direkt von Betrug sprach, außerdem bin ich meiner Pflicht ja in soweit nachgekommen, dass ich das Handy versendet habe.
In Zukunft werde ich zu 100% nur noch ausreichend versichert versenden, war hier also einfach Unwissenheit und Unbedachtheit.

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#9
 Von 
SinaSt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fisch60):
Ich glaube nicht das dies so passiert ist.


Es hat sich genau so zugetragen.
Ein Betrug von der Gegenseite ist ja auch nicht auszuschließen.

Ich habe immer alle verkauften Sachen per Warensendung versendet, gab nie Probleme

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#10
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2368 Beiträge, 1100x hilfreich)

Unterversichert (bzw. unversichert) und ohne Sendungsnummer, bzw. Quittung...
Das gibt zumindest im Hinblich auf Mitverschulden Ärger.

Zumindest Anwaltskosten würde ich ignorieren.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Ich würde jetzt noch Anzeige erstatten und versuchen die IMEI sperren zu lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18139 Beiträge, 9860x hilfreich)

Zitat (von SinaSt ):
Ich habe ebenfalls sämtliche Möglichkeiten schon durchdacht, allerdings passen die Namen des Zahlers mit dem Namen des Empfängers des Paketes zusammen und der Zahler hat auch den Chat mit mir geführt, so sagt sein Anwalt zu mindestens.

Und ist die Post-Adresse des Empfängers des Paketes auch mit der Wohn-Adresse des Zahlers identisch?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von 3,141592653):
Das gibt zumindest im Hinblich auf Mitverschulden Ärger.
Hier dürfte der VK sogar für den Komletten kaufpreis haften, Auf §447 BGB wird er sich da nicht mehr berufen können...

-- Editiert von User am 17. Januar 2025 20:46

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#14
 Von 
SinaSt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Auf §447 BGB wird er sich da nicht mehr berufen können...


Wieso?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
SinaSt
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Und ist die Post-Adresse des Empfängers des Paketes auch mit der Wohn-Adresse des Zahlers identisch?


Das weiß ich leider nicht, ich habe an die durch den Käufer angegebene Adresse versendet.

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#16
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Zitat (von SinaSt ):
Wieso?
Weil hier der Paragraph Treu und Glauben greift! Auch ohne gesonderte Absprache kann, nein MUSS ein Käufer hier davon ausgehen, dass ein versicherter Versand erfolgt! Kein rationales denken lässt hier bei einem 1400€ Artikel einen unversicherten Versand zu, sorry...

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#17
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von SinaSt ):
Ich habe immer alle verkauften Sachen per Warensendung versendet, gab nie Probleme.

Ich habe den Beleg nicht aufgehoben, da das ganze schon über einen Monat per ist, habe aber einen Zeugen der den Versand bezeugen kann.


Du siehst ja jetzt das es Probleme gibt.
Warum verschickt man ein Handy für 1400 Euro per Warensendung ohne Nachweis das man es verschickt hat?
Denn dein Beleg ist ein Nachweis das du irgendwas verschickt und nicht explizit das Handy.
Das war dumm und ohne Verstand wenn es auch öfters gut gegangen ist.
Du wirst dein Lehrgeld damit auch bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8885 Beiträge, 1893x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Kein rationales denken lässt hier bei einem 1400€ Artikel einen unversicherten Versand zu, sorry...


so ist es

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1813 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von SinaSt ):
Ich habe den Beleg nicht aufgehoben, da das ganze schon über einen Monat per ist, habe aber einen Zeugen der den Versand bezeugen kann.


Welcher Beleg?

Für unversicherte Sendungen bekommt man keinen Einlieferungsbeleg.

Zitat (von SinaSt ):
Über die genaue Versandart wurde nicht gesprochen, die Versicherung hätte aber auch nichts gebracht, da diese ja nur bis 500€ geht.

Der Kaufpreis war 1.400€


Dann hätte man die Sendung in entsprechender Höhe versichern müssen.

Sorry, aber das ist nicht nur Fahrlässigkeit, sondern schon Dummheit.

Zitat (von SinaSt ):
Ich habe immer alle verkauften Sachen per Warensendung versendet, gab nie Probleme


Wofür soll das jetzt als Argument dienen?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Wofür soll das jetzt als Argument dienen?

Es ist bis jetzt immer gut gegangen, wie sollte ich denn ahnen / wissen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#21
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1813 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist bis jetzt immer gut gegangen, wie sollte ich denn ahnen / wissen ...


Schon klar, aber einmal geht es halt nicht gut...und das jetzt ausgerechnet bei einem Wert von 1.400 Euro.

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