Hallo,
folgende Situation:
Ich kaufte vor ca. 9 Monaten eine Waschmaschine, wasche mit dieser Wäsche und plötzlich
fehlt ein Stückchen der Türgummidichtung am Bullauge.
Ich habe nicht daran rumgeknabbert, ehrlich nicht!
Die Maschine läuft aus, ich rufe die Firma an, die weisen mich darauf hin,
dass bei Eigenverschulden ich die Kosten trage. Auf meine Frage, ob Wäsche waschen
Eigenverschulden sei, meinten sie, Nein. Außerdem kam die Bemerkung, dass nach so
kurzer Zeit noch keine Materialermüdung auftreten darf.Ich ging also davon aus,
dass ein Garantiefall vorliegt.
Der Techniker kommt und meint, dass wäre keine Garantie. Ich hätte Wäsche eingeklemmt.
Ist aber echt nicht passiert, kann ich natürlich nicht beweisen.
Wieder mit der Firma telefoniert, die verstehen es auch nicht, soll Rechnung und Anfrage,
ob Garantieleistung vorliegt schicken. Habe ich gemacht. Heute kam telefonisch die Absage
der Kostenübernahme, da eine kaputte Türdichtung immer Eigenverschulden wäre z.B. weil
ein Reißverschluss die Dichtung beschädigt hätte.
Nun meine Frage: Kann ich dagegen noch etwas tun?
Wäre nämlich von Anfang an klar gewesen, dass die Kosten nicht übernommen werden,
hätte ich sicherlich nicht diesen Kundendienst beauftragt, sondern die Reparatur evtl.
anderweitig machen lassen.
Außerdem wurde nirgendwo darauf hingewiesen, dass Sachen mit Reißverschluss das
Gerät beschädigen könnten. Und ich bin mir wirklich keiner Schuld bewußt.
Irgendwie schmerzen diese 180 Euro sehr!!!
Danke.
Teufel16
Waschmaschine kaputt - Garantie?
Nach 6 Monaten müssen Sie schlüssig beweisen, dass der Fehler von Beginn an bestand. Das dürfte recht schwierig werden, zumal die Dichtung durch unsachgemäßes Behandeln in der Tat beschädigt werden kann.
Das kein Reißverschluss wußten Sie nicht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Naja - ich hätte die Dichtung bestellt und lieber selbst gewechselt ...
Das Corupus Delicti wurde vom Techniker wahrscheinlich auch schon beseitigt.
Dann wirds schwierig.
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Hallo,
leider ist das heute in der Verfahrensweise oft so üblich. Der Originalzustand der Beschädigung wird beseitigt. Der Kunde ist dann nicht mehr in der Lage, die Ursache stichhaltig zu beweisen. In der Regel wird dann auch leider nachträglich der Garantiefall abgelehnt.
Diese in der Regel unberechtigt ausgeführte *Übervorteilung* des Kunden greift leider immer weiter um sich. Leider !!
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Wie Recht du hast, wenn du nach 6 Monaten deine "Rechte" durchsetzen willst, scheiterst du oft auch an verlangten Gutachten.
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