Hallo,
Ich wohne Seit 3 Jahren zur Miete. Vor ca. 18 Monaten sollte der Heißwasserzähler getauscht werden was nicht möglich war, weil das Absperrventil nicht funktionierte. Es handelt sich um kein Eckventil sondern um eines was direkt in die Leitung in der Wand geht und dort absperrt.
Seit dem zieht sich das nun hin und auch in mehreren Versuchen war es denn Hausmeister nicht möglich das Problem zu beseitigen. Der Zähler ist inzwischen getauscht (dafür wurde einfach das Wasser im ganzen Haus abgestellt), das Ventil nach wie vor defekt was mich beunruhigt da es mir so im falle des Falles nicht möglich ist (zB bei einem Defekt) das Wasser abzusperren.
Meine Fragen:
- ist der Vermieter verpflichtet das (zeitnah) zu reparieren?
- wenn ja: auf was kann ich mich berufen?
Absperrventil defekt - Reperatur Pflicht ?
Die Benutzbarkeit der Wohnung ist ja nicht eingeschränkt, deshalb würde ich eher sagen nein, er ist nicht verpflichtet, das zu reparieren. Können Sie denn das Warmwasser nicht auch an den Eckventilen abdrehen? Wenn nicht, würde ich vor dem nächsten 3-wöchigen Urlaub ein Einschreiben an den Vermieter schicken, und ihn darin bitten, wenn das Wasser unter Ihrer Wohnungstür durchschwappt doch bitte im Keller den Haupthahn zuzusperren ... ;-)
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter die Wohnung instandhalten muss (535 BGB(. Dazu gehört ein defektes Absperrventil.
Es ist immer schwierig zu schreiben ich beruf mich auf § Schießmichtot. Ich würde einen netten Brief schreiben, wirklich nett, und mitteilen, dass auch nach 18 Monaten das Absperrventil bekanntermaßen immer noch defekt ist, und darum bitten, dies nun erledigen bis zum ... da würde ich eine sehr großzügige Frist setzen mind. 4 Wochen und dann schreiben, dass man nach fruchtlosem Ablauf der Frist evtl mit einer Ersatzvornahme reagieren würde um die Mietsache zu erhalten (Ersatzvornahme = Handwerker beauftragen, bezahlem und dem VM dann in Rechnung stellen, evtl. mit der Kaltmiete verrechnen).
Und nein der Austausch eines defekten Absperrventils gehört nicht in die Kategorie Kleinreparatur und ist demgemäß auch nicht sowieso vom Mieter zu zahlen.
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Zitatevtl mit einer Ersatzvornahme reagieren würde um die Mietsache zu erhalten :
Den Teil würde ich ersetzen mit "Anwalt mit der Durchsetzung der eigenen Interessen beauftragen werde".
Grund: Ich mag Ersatzvornahme nicht, weil da der Mieter ein gewisses Risiko eingeht. Er muss dem Handwerker gegenüber erstmal die Kosten tragen und sich dann darum kümmern, dass er die vom Vermeiter wiederbekommt oder von der Miete einbehält. Dazu muss er beweisen, dass die Kosten in der angefallen Höhe auch wirklich notwendig waren. Und wenn irgendwas schiefgeht (jetzt oder irgendwann in Zukunft), haftet er schlimmstenfalls für die von ihm in Auftrag gegebene Arbeit. Alles Dinge, die man sich nicht freiwillig aufhalsen sollte.
Daher rate ich eigentlich immer von Ersatzvornahme ab, wenn es nicht absolut notwendig ist. Klar, eine Klage auf Mängelbeseitigung gibt auch Stress. Aber ich vermute, dass die meisten Vermieter spätestens bei einem Brief vom Anwalt anfangen zu überlegen, ob sie das Teil nicht einfach reparieren.
@cauchy
Ich kann Ihre Gedankengänge nachvollziehen, finde aber die Kosten für den Austausch eines defekten Ventils überschaubar, natürlich kann man auch mit dem Anwalt winken, auch da muss man mit den Kosten in Vorlage treten und bekommt sie dann evtl. zurück. Wäre mir zu aufwendig. Anders mit einer RS.
Klage auf Mängelbeseitigung wegen eines Absperrventils halte ich für überflüssig. Wegen solchen FIrlefranz sind die Gericht überlastet, sowas würde ich halt mit der Ersatzvornahme regeln. Aber es gibt - wie immer - mindestens zwei Möglichkeiten :-)
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