Hallo,
habe heute von Kollegen erfahren, daß der Vermieter bei Einzug Küche mit Spüle und Herd ausstatten muß (wenn keine EBK vorhanden), wegen Überbrückung z.B. Lieferzeiten neue Küche.
Stimmt das ? Lohnt es sich, wegen sowas rumzustreiten ??
Danke für die Antworten.
Kyra
Ausstattung bei Einzug/Küche
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Das wäre mir völlig neu, wenn ein Vermieter eine leere Wohnung vermietet, ist das der akzeptierte Zustand.
Meiner Ansicht nach lohnt es sich auf keinen Fall, darum zu streiten, wir haben alleine durch die Anschaffung eines stromsparenden Herdes 150,- Euro weniger Stromkosten im Jahr!
Besser gleich richtig einkaufen und Sie müssen sich nicht mit Uralt-Geräten ärgern, sollten Sie Anspruch darauf haben.
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Spüle und Herd sind kein Muß. Hatten bei uns auch das Problem, zum Glück hatte unsere Vermieterin uns dies vor Einzug zugesichert und konnte sich hinterher nicht drücken, die Kosten für die Spüle (haben wir besorgt) zu erstatten ;-) Wenn aber keine Absprachen da waren, hast Du kein grundsätzliches Recht drauf....leider
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Vielleicht kennt ihr das: Man zieht irgendwo ein und im Keller steht eine uralte Spüle, die irgendwann mal einer EBK weichen mußte. Die Spüle steht da nicht ohne Grund, denn zu einer Wohnung gehören - in Anlehnung an die alte DIN 283 Blatt 1 Ziff. 1.1. - Wasserversorgung, Ausguß und Toilette; vgl. LG Köln, Az : 12 S 188/98
.
Ob es Sinn macht, sich die Spüle vom Vermieter zu erstreiten, steht auf einem anderen Blatt...;)
MfG Gruwo
OT
@ Gruwo
Jaaa ! Endlich jemand, der das auch kennt ! Bei uns stand allerdings diese Spüle ganz einsam in der Küche und wir mussten diese, da wir eine EBK mitgebracht haben, auf den Dachboden tragen. Kannte bisher, dass entweder eine komplette Küche in einer Wohnung steht oder gar keine.
Die Spüle wird aber im Mietvertrag nicht weiter erwähnt.
Das bedeutet doch dann, dass sie im Mieter/Vermieter-Verhältnis gar nicht existiert, oder in Anlehnung an diese DIN eben doch ?
Nur so aus Interesse.
Viele Grüße,
Claudia
@Claudia
Hi, der Vermieter muss schon nachweisen können, dass die Wohnung mit einer Spüle ausgestattet war, ggf. durch ein Übergabeprotokoll oder Zeugen.
MfG Gruwo
Danke für eure Antworten; wenn ich ehrlich bin, weiß ichs` jetzt immer noch nicht...HiHi.
Ähm, heißt nach Din "Ausguß = Spüle" ?
P.S.: Einbauküche ist unterwegs....
also bei mir im Mietvertrag stand drin vermietet werden: Einbauküche mit Elektroherd... der genaue Zustand der Wohnung ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen.
gemietet habe ich eine Wohnung ohne Toilettenspülkasten, ohne EBK, natürlich auch ohne E-Herd (da Gasanschluß und kein E-Anschluß :-), und dermaßen von den Renovierungsarbeiten verschmutzt...
EinÜbergabeprotokoll wurde auch nicht gemacht, weil derjenige der dies sonst gemacht hat nicht mehr für die Vermieterin gearbeitet hat und der Hausmeister mit in die Wohnung eingezogen ist :-)
nun verlangt die Vermieterin die geklaute EBK , Kühlschrank und Herd zurück..
EBK kann sie haben, wenn sie eine vergammelte Spüle EBK nennt, Herd haben wir ihr auch da gelassen ( völlig verdreckter Gasherd) Kühlschrank habe ich mitgenommen, war ja schließlich meiner!!
zum Glück gibt es genügend Zeugen!! Härtefall war, dass sie mir unterstellt hat, dass ich die Küche gefliest habe, und dies ja nicht ordnungsgemäß war. Schlecht nur für sie, dass ich von der Firma die dies gemacht hat Rechnungskopien an meinen Anwalt übergeben habe!
Also Normalfall ist, dass eine Wohnung ohne EBK vermietet wird, meist aber mit Spüle.Wenn eine EBK vorhanden ist, erhöht sich die Miete oder es ist ein Abstand fällig.
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