Hallo ich habe eine Frage bezüglich der Kostenübernahme bei Boilerwartung/-Instandhaltung. Wir sind seit ca. einem Jahr in dieser Wohnung zur Miete und der Boiler in unserem Bad - ein etwas älteres Modell - tropfte schon von Anfang an. Dies haben wir der Vermieterin Bescheid gegeben und diese schickte eine Firma zur Kontrolle und evtl. Reparatur zu uns nach Hause. Die Arbeiter haben nicht wirklich was gemacht, haben sich den Boiler angesehen und ein offenstehendes Ventil leicht mit einem Finger verschoben, so dass die Tropfen in das offene Ventil einfach reintropfen können. Wir haben nichts am Boiler getan. Nun schickt uns die Vermieterin die Rechnung der Firma und meint, das wäre Eigenverschuldung und wir müssten die Rechnung zahlen. Wir hatten der Vermieterin bei Bekanntgabe des Schadens schon berichtet, dass das von Anfang an so war. Nun ist meine Frage, wer muss rechtlich gesehen eigentlich diese Rechnung bezahlen? Im Mietvertrag wurde keine Kleinreparaturklausel etc. vereinbart, nichts dergleichen.
Instandhaltung/Wartung Boiler - wer trägt Kosten?
ZitatIm Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Wohnung ) wurde keine Kleinreparaturklausel etc. vereinbart, nichts dergleichen. :
Dazu ist die Kleinreparaturklausel auch nicht gedacht. Aber die Wartung dieser Therme muss der Mieter bezahlen. Und was da bei euch abgelaufen ist, war ja keine Reparatur sondern eine Wartung unter dem Motto: "Gewusst wie"
.
ZitatUnd was da bei euch abgelaufen ist, war ja keine Reparatur sondern eine Wartung :
Was will man mit solchen Antworten erreichen?
gruß charly
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ZitatWas will man mit solchen Antworten erreichen? :
Dass die Kosten der Wartung vom Mieter getragen werden müssen, Reparaturen aber nicht. Aber scheinbar ist das zu kompliziert für dich, richtig?
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ZitatDass die Kosten der Wartung vom Mieter getragen werden müssen, Reparaturen aber nicht. Aber scheinbar ist das zu kompliziert für dich, richtig? :
Aha, und du entscheidest also ob es eine Rep. oder eine Wartung ist!? Hellseher?
Denn anders ist deine Aussage:
ZitatUnd was da bei euch abgelaufen ist, war ja keine Reparatur sondern eine Wartung :
nicht zu verstehen.
ZitatNun schickt uns die Vermieterin die Rechnung der Firma und meint, das wäre Eigenverschuldung und wir müssten die Rechnung zahlen. :
Da müsste der VM nachweisen, dass ihr dafür verantwortlich seid.
ZitatAha, und du entscheidest also ob es eine Rep. oder eine Wartung ist!? Hellseher? :
Nö, nicht Hellseher, aber im Eingangsbeitrag steht doch folgender Satz
ZitatDie Arbeiter haben nicht wirklich was gemacht, haben sich den Boiler angesehen und ein offenstehendes Ventil leicht mit einem Finger verschoben, so dass die Tropfen in das offene Ventil einfach reintropfen können. :
Und solche Überlaufventile findet man bei älteren Thermen, wie ich mich erinnere. Wir hatten nämlich Ende der 60er Jahre ein solches Teil zu einer Gasetagenheizung.
Eben. Nachweisen. Mich würde allerdings interessieren, wer rechtlich gesehen die Handlungen der (durch die Vermieter) beauftragten Firma am Boiler zu tragen hätte... Wobei am Boiler echt nichts repariert wurde, die haben sich den nur angesehen, von wo es wohl tropfen könnte und die Leitungen beanstandet usw. Der Boiler war seit Mietbeginn im selben Zustand, wir haben weder etwas verschoben noch am Boiler rumgemacht. Deswegen verstehe ich nicht, warum wir angeblich wegen Eigenverschuldung die Rechnung bezahlen sollen, weil Wartungsarbeiten trägt doch der Vermieter laut Gesetz?!?
Ist die Wohnung noch mit einem Boiler (Warmwasserbereiter, Durchlauferhitzer) ausgestattet, was bei älteren Wohnungen noch häufig der Fall sein dürfte, so gehören diese Geräte zu den Installationen und damit zur Wohnung selbst. Treten Mängel an dem Gerät auf, so ist daher der Vermieter verpflichtet, das Gerät reparieren oder austauschen zu lassen ( § 535 Satz 2 BGB
) (BGH WM 91, 381
).
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Mieter die Wohnung selbst mit einem entsprechenen Gerät ausgestattet hat. In diesem Fall ist er naturgemäß selbst dafür verantwortlich, und kann keine Ansprüche an den Vermieter stellen.
ist das nicht zutreffend???
Das ist noch zutreffend und es hat auch niemand etwas anderes behauptet. Die Frage ist nur, ob das was die Handwerker gemacht haben überhaupt eine Reparatur war.
ZitatAber die Wartung dieser Therme muss der Mieter bezahlen. :
Und zwar total gerne bei der Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten, aber nicht mal zwischendurch und auch nur, wenn Vorauszahlungen vereinbart sind. Also vieles noch unklar.
ZitatBoiler ... ein etwas älteres Modell - tropfte schon von Anfang an :
Und was habt ihr da genau gemeldet habt > Wortlaut?
Es scheint sich ja um einen drucklosen Boiler = Warmwasserbereiter mit Speicher zu handeln. Der hat immer einen Überlauf - und von dort raus ist das Tropfen ganz normal, weil sich das Wasser bei Erwärmung naturgemäß ausdehnt und schließlich irgendwohin muss.
Ein Tropfen aus anderen Stellen, Anschlüssen, Leitungen wäre nicht normal.
Hinsichtlich Kleinreparaturen soll ja nichts im Mietvertrag stehen.
Was aber steht im Mietvertrag hinsichtlich Betriebskosten (Wartung Warmwasserbereiter)?
Hat sich erledigt. Hab meine Anwältin gefragt, und diese meinte, dass Wartung und Instandhaltung generell von Vermieter getragen werden. Außerdem gibts die genannte Klausel im Mietvertrag, dass Reparaturen von Sachen in der Wohnung, die häufig in Benutzung durch die Mieter sind, bis 100 € vom Mieter zu tragen sind. Alles was 100 € übersteigt, muss der Vermieter übernehmen. In unserem Fall muss das sozusagen der Vermieter übernehmen.
ZitatHab meine Anwältin gefragt, und diese meinte, dass Wartung und Instandhaltung generell von Vermieter getragen werden. :
Das kann aber keine Anwältin für Mietrecht gewesen sein. Wenn eine Instandhaltung/Reparatur stattgefunden hat, ist das vom Vermieter zu zahlen. Aber eine Wartung der Therme ist vergleichbar mit der Wartung einer Zentralheizung und auf den Mieter umlegbar.
Was mich aber stutzig macht ist der Preis. Über 100.- Euro für einen kleinen Handgriff, damit die Wassertropfen jetzt den richtigen Weg nehmen, dürfte entweder Wucher sein, oder es wurde noch mehr gemacht.
Tasti hat das doch schon klargestellt: Wenn überhaupt, dann gehört eine Thermenwartung in die Nebenkostenabrechnung. Einfach mal so nebenbei eine Rechnung stellen, funktioniert nur bei Kleinreparaturen. Unabhängig davon könnte es ja auch sein, dass die Anwältin den Mietvertrag überprüft hat. Wenn dort die Umlage der Thermenwartung nicht vereinbart wurde, dann verbleiben die Kosten tatsächlich beim Vermieter.ZitatAber eine Wartung der Therme ist vergleichbar mit der Wartung einer Zentralheizung und auf den Mieter umlegbar. :
Sofern die Darstellung hier stimmt, möchte der Vermieter die Kosten jedoch aufgrund eines Verschuldens der Mieter. Mir ist unklar, worin das Verschulden liegen soll. Aber wenn dem Vermieter tatsächlich der Beweis gelingt, dann reden wir hier über eine berechtigte Schadensersatzforderung. Das hat dann mit Nebenkosten oder Kleinreparaturen gar nichts mehr zu tun.
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