Ist Staffelmiete eine Mieterhöhung?

3. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Maddin123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Staffelmiete eine Mieterhöhung?

Ist Staffelmiete eine Mieterhöhung?
Man darf doch eigentlich eine Staffelmiete nur 4 Jahre erheben, oder?
Über 5 Jahre dies abzuschliessen, wäre eine Vertragsformfehler?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Evamaria
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 22x hilfreich)

§ 557a BGB
1. Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete)
2. Die Miete muss jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen
3. Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens 4 Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.
4. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Vor dem 1. September 2001 galt das alte Mietrecht, da war es § 10 MHG und die Staffelmiete durfte den Zeitraum von 10 Jahren nicht überschreiten......

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maddin123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich entnehme:
1. Staffelmiete ist grundsätzlich ne Mieterhöhung
2. für max. 4 Jahre am Stück?

Grüße und danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Evamaria
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 22x hilfreich)

Ja, ist es...nur eben eine genau bezifferte

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