Hallöchen, ich hoffe einer kennt sich damit aus. Bei mir in der Nebenkostenabrechnung steht Kabel-TV mit einer Summe von 473,20 -€. In den letzten 12Jahren wurde Kabel- TV nicht einmal aufgeführt bei den Betriebskosten. Die jetzige Objektverwaltung , schiebt es darauf weil die alte Objektverwaltung es versäumt hat Kabel-TV aufzuführen. Ja meine frage ist dürfen die das einfach so nach 12jahren? Und dann noch so einen hohen Betrag. Würde mich freuen von euch zu hören.
Kabel-
17. Januar 2023
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Frage vom 17. Januar 2023 | 23:54
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kabel-
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#1
Antwort vom 18. Januar 2023 | 00:01
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 999x hilfreich)
Kommt auf die Vereinbarungen im Mietvertrag an.
#2
Antwort vom 18. Januar 2023 | 08:47
Von
Status: Bachelor (3512 Beiträge, 557x hilfreich)
ZitatJa meine frage ist dürfen die das einfach so nach 12jahren? :
Eine Nachzahlung für die vergessenen Jahre müssen sie nicht leisten, allerdings für den letzten Abrechnungszeitraum.
In ihrem Mietvertrag steht sicher, was an NK anfällt.
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#3
Antwort vom 18. Januar 2023 | 09:42
Von
Status: Unparteiischer (9883 Beiträge, 4480x hilfreich)
Der Verzicht auf die Umlage in der Vorjahren führt nicht dazu, dass auf Dauer verzichtet werden muss. Allerdings solltet ihr schon per Belegeinsicht prüfen, ob der Betrag auch angefallen und umlagefähig ist. War euch denn bekannt, dass Kabel-TV vorhanden ist?
#4
Antwort vom 18. Januar 2023 | 10:26
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen Dank, ja die Nebenkosten sind im Mietvertrag erwähnt aber in den Betriebskosten wurde das Kabel-Tv nie berechnet, wie gesagt.ZitatNachzahlung :
#5
Antwort vom 19. Januar 2023 | 21:18
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja ich hatte von Anfang an KabelZitatDer Verzicht auf die Umlage in der Vorjahren führt nicht dazu, dass auf Dauer verzichtet werden muss. Allerdings solltet ihr schon per Belegeinsicht prüfen, ob der Betrag auch angefallen und umlagefähig ist. War euch denn bekannt, dass Kabel-TV vorhan :
#6
Antwort vom 19. Januar 2023 | 21:25
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitatvielen Dank, ja die Nebenkosten sind im Mietvertrag erwähnt aber in den Betriebskosten wurde das Kabel-Tv nie berechnet, wie gesagt. :
Dann darf das umgelegt werden.
ZitatKabel-TV mit einer Summe von 473,20 -€. :
Das ist aber ein ungewöhnlich hoher Betrag für Kabel-TV. Da würde ich Belegeinsicht nehmen, um zu überprüfen, ob das stimmen kann. Nicht dass der Vermieter mehrere Jahre abgerechnet hat.
#7
Antwort vom 20. Januar 2023 | 09:21
Von
Status: Unparteiischer (9883 Beiträge, 4480x hilfreich)
Auch ich hatte Belegeinsicht empfohlen. Dabei dachte ich eher daran, ob es wirklich ein Kabelvertrag ist oder ob da auf dem Dach eine Sat-Anlage ist, die repariert werden musste. Letzteres darf nämlich nicht umgelegt werden.ZitatDa würde ich Belegeinsicht nehmen, um zu überprüfen, ob das stimmen kann. Nicht dass der Vermieter mehrere Jahre abgerechnet hat. :
Einerlei, es sollte sich durch Belegeinsicht herausfinden lassen, für was welche Beträge bezahlt wurden.
#8
Antwort vom 21. Januar 2023 | 21:00
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
hallöchen..wie gesagt es stand die letzten 12 jahren nicht in den Betriebskosten..wenn die objektverwaltung ..auf meiner bitte hin...keine Kopie der Rechnungen zu mir schickt...muss ich wohl o. übel zum Büro fahren um Einsicht zu bekommen.ZitatDas ist aber ein ungewöhnlich hoher Betrag für Kabel-TV. Da würde ich Belegeinsicht nehmen, um zu überprüfen, ob das stimmen kann. Nicht dass der Vermieter mehrere Jahre abgerechnet hat. :
#9
Antwort vom 21. Januar 2023 | 21:05
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Es handelt sich um Kabel TV..und ich werde um Einsicht bitten. DankeschönZitatAuch ich hatte Belegeinsicht empfohlen. Dabei dachte ich eher daran, ob es wirklich ein Kabelvertrag ist oder ob da auf dem Dach eine Sat-Anlage ist, die repariert werden musste. Letzteres darf nämlich nicht umgelegt werden. :
Einerlei, es sollte sich durch Belegeinsicht herausfinden lassen, für was welche Beträge bezahlt wurden.
#10
Antwort vom 21. Januar 2023 | 21:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Das habe ich mich auch gefragt...in wie weit die das Recht haben eine Nachvorderung von den Kabel-TV u. vor allem von wie vielen Jahren zurück das berechnet werden darf.ZitatEine Nachzahlung für die vergessenen Jahre müssen sie nicht leisten, allerdings für den letzten Abrechnungszeitraum. :
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