Kaution einbehalten?

5. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)
Kaution einbehalten?

Situaion:
Mieterin (M) kündigt fristgerecht, teilt gleichzeitig mit, dass sie aber schon zu Anfang des letzten Monats auszieht, nicht erst Ende des Monats.
Weiter erklärt M, dass man evtl. einen Nachmieter hat (Bekannter von M). Vermieter (V) und M einigen sich auf einen Termin, wonach man gemeinsam die Wohnung besichtigt/begeht und sich gleichzeitig mit dem evtl. Nachmieter trifft.
M verschiebt jedoch Termin (V kann leider nicht, da anderer wichtiger Termin). Es wird besprochen, dass M sich bei V meldet nachdem dieser dem Bekannten die Wohnung gezeigt hat.
M meldet sich nicht - auch nach mehrmals nachfragen (E-Mail, SMS, Telefon).
V möchte Wohnung begehen (nach Termin) zwecks "Begutachtung" und damit schnell und nahtlos Nachmieter gefunden wird.
M meldet sich nicht. V schreibt M, dass er verpflichetet ist, mitzuwirken (natürlich immer nach Terminabsprache).
V bewirbt die Wohnung dann auch ohne vorherige Besichtigung. 2 Termine werden mit V, M und Mietinteressenten (MI) abgesprochen, V steht mit MI beides Mal vor verschlossener Tür, M nicht da.
V schreibt an M, dass es keinen Wert hat die Wohnung zu bewerben, da man nicht reinkommt (weil M trotz Absprache nie da) und man deshalb erst nach Auszug anfangen kann.
M schickt V 1 Schlüssel (ca. 4 Wochen vor Auszug) mit Schreiben, dass man jetzt reinkann "wie man will" und dass sie sich wegen Übergabe meldet.
V geht in die Wohnung und stellt fest, dass dort noch Möbel stehen, dass dringend renoviert werden muss (Bodenbelag, Wände, Kleinigkeiten). V versucht MI zu bekommen, die aber durch den - momentangen - Zustand abgeschreckt sind.
V schreibt M, ob dieser renovieren erlaubt (da dieser ja noch bis zum Ende des Monats Miete bezahlt), damit nahtlos vermietet werden kann und keine Zeit verloren geht. M meldet sich wieder nicht.
Am Ende des Monats hat sich M weder wegen renovieren noch wegen Übergabe gemeldet.
V schreibt M einen Termin am letzter Monatstag (samstags) wegen Übergabe. M bestätigt Termin.
V steht zum vereinbarten Termin alleine da, M meldet sich nicht. V muss die "Abnahme" alleine machen, hat nur den einen Schlüssel.
Am Montag liegt bei V ein Schlüsseslbund im Briefkasten, ohne Anschreiben, ohne Hinweis, um was für ein Schlüssel es sich hier handelt (aber V kann sich ja denken was es ist).
Am Montag dann auch SMS: M entschuldigt sich, dass "leider was dazwischen kam".

Jetzt die Fragen:

- Kann V Kaution einbehalten?
- Wenn ja wie lange und wofür?
- M muss zum Auszug eigentlich streichen und Boden
belagt erneuern (Mietvertrag): kann V das selbst machen
und dann Kaution einbehalten?
- NK Abrechnung für 2010 steht noch offen.
- Abfallgebühr noch offen
- Schrott der bis jetzt noch nicht abgeholt sind muss von
V entsorgt werden.
- Kann V was einbehalten weil M seiner Mitwirkpflicht
nicht nachkam?

Danke und Gruß

Janine04






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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Also,
kurz gesagt, der Vermieter hatte 4 Wochen vor Auszug des Mieters den Schlüssel und konnte Besichtigungen nach seinen Vorstellungen durchführen. Somit doch optimal für den VM.

Ob der Mieter hier streichen hätte müssen, kann man nur beurteilen, wenn man den gesamten Vertragstext zu diesem Thema zur Verfügung hätte.

Der VM kann die Kaution noch einbehalten wg. evtl. verdeckter Mängel und um evtl. Nachforderungen aus der NK-Abrechnung zu sichern.

Leider hast Du zwar einen ausführlichen Text geschrieben, die wirklich wichtigen Sachen um hier was dazu zu schreiben fehlen.

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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Es ist, wie Michael sagt. Die wirklich wichtigen Dinge fehlen leider. Im Grundsatz gilt aber:

Der Vermieter kann die Kaution nutzen, um noch ausstehende Zahlungen (z.B. Abfallgebühren, evtl. nachzuzahlende Nebenkosten) oder Schadenersatzansprüche wegen von vom Mieter begangenen Vertragsverletzungen (z.B. Übergabe einer nicht vollständig geräumten Wohnung) auszugleichen.

In jedem Fall muss der Vermieter dabei ordentlich über die Kaution abrechnen. Dazu gehört eine Aufstellung der Kosten, die dem Vermieter durch die Schadensbeseitigung entstanden sind. Abrechnen mit groben Pauschalisierungen - ganze Kaution einbehalten, weil Streichen so viel Arbeit macht – sind nicht möglich. Renoviert der Vermieter selber, kann er regelmäßig nur die Materialkosten abrechnen, nicht aber einen fiktiven Stundenlohn.

Ob das Nicht-Streichen und Nicht-Erneuern der Böden überhaupt ein durch vertragswidriges Mieterverhalten entstandener Schaden ist, hängt davon ab, ob die entsprechenden Klauseln des Vertrages, die den Mieter hierzu verpflichten sollen, überhaupt wirksam sind. Bei Mietvertragsklauseln gibt es viele Fallstricke und hat sich der Vermieter da verheddert, dann kann der Mieter die Wohnung besenrein zurückgeben und muss sonst gar nichts machen. Bei wirksamen Klauseln ist es gut möglich, den Mieter zum Streichen bei Auszug zu verpflichten, bei der Erneuerung der Böden ist dass allerdings sehr viel schwieriger. Klauseln zur Fußbodenerneuerung sind in der Regel unzulässig.


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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Es geht aber nicht um Betriebskosten sondern um einen Schadenersatzanspruch des VM.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120170 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Schrott der bis jetzt noch nicht abgeholt sind muss von V entsorgt werden.

Damit wäre ich persönlich seeeeehr vorsichtig ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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