Keine Schlüssel durch Vermieter

4. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Anj.kel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Schlüssel durch Vermieter

Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe im März ein WG zimmer angemietet. Ich bin allerdings nie eingezogen & es kam nie zu einer wohnungsübergabe. Hab das auch nie vom Vermieter eingefordert. Habe immer Miete gezahlt, weil es ja mein verschulden war. Ende Juni habe ich dir Wohnung gekündigt. Und gefragt ob ich einen Nachmieter suchen kann. Auch habe ich dann die Schlüssel zu der Wohnung eingefordert. Der Vermieter hat das aber ignoriert. Ich habe die Vermutung, dass er das Zimmer inzwischen anderweitig vermietet hat, aber mich gleichzeitig abkassieren will. Habe für August keine Miete gezahlt, nachdem er nicht darauf eingegangen ist mir die Schlüssel zu geben. Nun hat er mich kontaktiert, wo die Miete bleibt. Wie würdet ihr vorgehen?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126148 Beiträge, 40607x hilfreich)

Zitat (von Anj.kel):
Auch habe ich dann die Schlüssel zu der Wohnung eingefordert.

Und das könnte man jetzt wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
swabine
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anj.kel):
Ich habe die Vermutung, dass er das Zimmer inzwischen anderweitig vermietet hat, aber mich gleichzeitig abkassieren will.

Ist diese Vermutung begründet?
Spricht etwas dagegen, bei der angemieteten WG zu klingeln und mit den anderen Mietern zu sprechen?

Zitat (von Anj.kel):
Nun hat er mich kontaktiert, wo die Miete bleibt. Wie würdet ihr vorgehen?

Ich würde den Vermieter freundlich darauf hinweisen, dass es seine Vertragspflicht war, die Schlüssel zu Beginn des vereinbarten Mietverhältnisses auszuhändigen.

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#3
 Von 
Anj.kel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass ich sie eingefordert habe lässt sich einem WhatsApp Verlauf entnehmen

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35151 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von Anj.kel):
Ende Juni habe ich dir Wohnung gekündigt.
Zu wann hast du das Zimmer gekündigt? Ist dem Vermieter deine Kündigung zugegangen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Anj.kel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ende Juni habe ich gekündigt. Eben 3 Monate Kündigungsfrist. Ja, er hat sie mir bestätigt! Mitte Juli habe ich ihm gesagt, dass ich gerne die Schlüssel hätte & ihm auch Termine vorgeschlagen wann wir uns zur Übergabe treffen können. Er hat nicht drauf reagiert. Hab ihm das telefonisch gesagt als auch in WhatsApp.

Ich vermute halt schon irgendwie, dass er direkt einen Nachmieter hatte. (Ist ne Großstadt). Und doppelt abkassieren wollte, weil er ja im Besitz der Schlüssel ist

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8309 Beiträge, 1734x hilfreich)

Zitat (von Anj.kel):
Ich vermute halt schon irgendwie, dass er direkt einen Nachmieter hatte. (Ist ne Großstadt). Und doppelt abkassieren wollte, weil er ja im Besitz der Schlüssel ist


Ich vermute hingegen, dass er die Schlüssel nicht übergeben hat, weil man keine Übergabe eingefordert hat oder sich sonstwie gekümmerrt hat.

Und nun?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
Anj.kel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab sie aber eingefordert & kann das auch beweisen

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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3786x hilfreich)

Hast du keine Möglichkeit, dort mal vor Ort zu gehen, wie in #2 vorgeschlagen: Einfach mal in die WG schauen, ob dein Zimmer an einen anderen vergeben ist?

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#9
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Anj.kel):
Ich hab sie aber eingefordert & kann das auch beweisen


Das hört sich aber oben nicht so an, sondetn, dass die Schlüssel erst mit der Kündigung eingefordert wurden.

Zitat (von Anj.kel):
Ich bin allerdings nie eingezogen & es kam nie zu einer wohnungsübergabe. Hab das auch nie vom Vermieter eingefordert


Zitat (von Anj.kel):
Ende Juni habe ich dir Wohnung gekündigt. Und gefragt ob ich einen Nachmieter suchen kann. Auch habe ich dann die Schlüssel zu der Wohnung eingefordert

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#10
 Von 
Anj.kel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

In die WG zu gehen ist schwierig. Die eine Mieterin ist die Schwester des Vermieters. Ich glaube kaum, dass die mich in die Wohnung lassen & in das Zimmer.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35151 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von Anj.kel):
Ja, er hat sie mir bestätigt!
Danke, also die Kündigung ist bestätigt. Dann hast du bis Ende Oktober deine Miete zu zahlen. Da fragt der Vermieter jedenfalls zu Recht nach der August-Miete.
Zitat (von Anj.kel):
Ich vermute halt schon irgendwie,
Mit Vermutung kommste nur nicht weit. Der Vermieter duckt sich ab.
Vielleicht vermietet er auch längst.
Du müsstest schon nachweisen, dass er deine Wohnung an andere Personen vermietet hat, von denen auch Miete kassiert.
Den Schlüssel hast du Mitte Juli nach der Kündigung verlangt und Termine vorgeschlagen. Jetzt hat er nach ca. 3 Wochen noch nicht reagiert. Vielleicht ist er im Urlaub oder es ist ihm sch***egal?

Du könntest ihm schreiben, dass du nun doch selbst einziehen willst, auch die Augustmiete direkt bei Schlüsselübergabe zahlen wirst.
Frage: Warum wolltest du unbedingt Mitte Juli die Schlüssel, nachdem du seit März kein Interesse hattest?
War überhaupt im MV hinterlegt, dass du auch Nachmieter vorschlagen kannst?
Und was bringt die Oper, wenn du doch ab Anfang November nicht mehr Mieter bist. Gehst du davon aus, dass der Vermieter einen deiner angebotenen Nachmieter nimmt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Anj.kel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich hab die Schlüssel erst mit der Kündigung angefordert.

Und es ist ja mein gutes Recht die Wohnung zu nutzen, für die er noch Geld haben möchte. Aber ich hab es eingefordert Zugang zur Wohnung zu haben. Er will Geld für eine Leistung, die er nicht erbringt.

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#13
 Von 
mieterlexikon
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anj.kel):
Er will Geld für eine Leistung, die er nicht erbringt.

Das wäre auch meine Einschätzung. Ich denke die Übergabe der Schlüssel ist eine Vertragspflicht des Vermieters um die Wohnung gebrauchsfähig für den Mieter zu machen und diese hat er bereits zu Beginn nicht erfüllt.

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#14
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8309 Beiträge, 1734x hilfreich)

Zitat (von Anj.kel):
Und es ist ja mein gutes Recht die Wohnung zu nutzen, für die er noch Geld haben möchte. Aber ich hab es eingefordert Zugang zur Wohnung zu haben. Er will Geld für eine Leistung, die er nicht erbringt.


Ich sehe keine Nutzung der Wohnung

Zitat:
Ich habe im März ein WG zimmer angemietet. Ich bin allerdings nie eingezogen & es kam nie zu einer wohnungsübergabe.


Zitat:
Er will Geld für eine Leistung, die er nicht erbringt.


Er erbringt seine Leistung. Sie haben diese nur nicht eingefordert... siehe oben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#15
 Von 
Anj.kel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich nutze ich die Wohnung nicht, wenn er mir keinen Zugang gewährt.

Sein Teil des Vertrages erfüllt er nicht - er überlässt mir die Wohnung nicht zur Nutzung. Und eingefordert habe ich es sehr wohl wenn ich ihn 2 mal aufgefordert habe sich mit mir zur schlüsselüberhabe zu treffen.

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#16
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Anj.kel):
Natürlich nutze ich die Wohnung nicht, wenn er mir keinen Zugang gewährt.

Sein Teil des Vertrages erfüllt er nicht - er überlässt mir die Wohnung nicht zur Nutzung. Und eingefordert habe ich es sehr wohl wenn ich ihn 2 mal aufgefordert habe sich mit mir zur schlüsselüberhabe zu treffen.


Nach der Kündigung ,das wird dem Vermieter evtl. komisch vorkommen, dass man auf einmal mit der Kündigung die Schlüssel will

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#17
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Er erbringt seine Leistung. Sie haben diese nur nicht eingefordert... siehe oben


Sehe ich nicht so! Der Vermieter hat zu Mietbeginn keine Schlüssel übergeben. u.a. weil diese auch nicht angefordert wurden. Soweit so gut. Allerdings hat der Mieter das Recht auf die Schlüssel und den Zugang zur Wohnung doch dadurch nicht verwirkt.

Ich sehe den Vermieter in der Pflicht, nachdem die Schlüssel nun angefordert wurden diese zu übergeben und den Zugang zur Wohnung/Zimmer zu ermöglichen.

Zitat (von Anj.kel):
In die WG zu gehen ist schwierig. Die eine Mieterin ist die Schwester des Vermieters. Ich glaube kaum, dass die mich in die Wohnung lassen & in das Zimmer.


Probieren geht über studieren! Hat das Zimmer eine eine Klingel, oder existieren andere Klingeln? Einfach mal draufdrücken, vielleicht meldet sich ja dein "Nachmieter".

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#18
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1777 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Nach der Kündigung ,das wird dem Vermieter evtl. komisch vorkommen, dass man auf einmal mit der Kündigung die Schlüssel will


Das darf den VM sehr wohl komisch vorkommen, die Schlüssel stehen dem M
trotzdem noch zu. Der hat ja Miete bezahlt, ist nur nicht eingezogen, aus welchen
Gründen bleibt sein Geheimnis.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#19
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Das darf den VM sehr wohl komisch vorkommen, die Schlüssel stehen dem M
trotzdem noch zu. Der hat ja Miete bezahlt, ist nur nicht eingezogen, aus welchen
Gründen bleibt sein Geheimnis.


Für August wurde eben keine Miete mehr bezahlt

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#20
 Von 
Anj.kel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es halt auch noch um die Kaution... die will ich natürlich zurück.

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#21
 Von 
swabine
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Für August wurde eben keine Miete mehr bezahlt

Ja nachdem der Vermieter die Schlüssel auf Aufforderung des Mieters im Juli nicht herausgab.

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35151 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von Anj.kel):
Natürlich nutze ich die Wohnung nicht, wenn er mir keinen Zugang gewährt.
Bitte versuche doch nicht, jetzt das Ding umzudrehen.
Du hast ab März gemietet, es kam aber nie zur Wohnungs-und Schlüsselübergabe, weil du gar nicht eingezogen bist und den Schlüssel gar nicht verlangt hast. Du hast brav die Miete gezahlt. Zu Oktober hast du endlich gekündigt, aber für August keine Miete bezahlt...wegen Verdacht/Vermutung der Doppelkassierung.
Zitat (von Anj.kel):
Sein Teil des Vertrages erfüllt er nicht - er überlässt mir die Wohnung nicht zur Nutzung.
Ahh, jetzt nach 5 Monaten grad Mitte Juli fällt dir ein, dass du den Schlüssel doch willst.
Er hat doch noch gar nicht geantwortet, dass er dir die Wohnung bzw. den Schlüssel nicht geben will, oder?
Nur, dass die Augustmiete fehlt...

Ich meine, du wirst eine Einigung finden müssen, damit du nicht auch noch ewig deiner Kaution nachrennen musst.

Ich würde die Miete für August jetzt überweisen und im Gegenzug den Schlüssel fordern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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