Hallo,
ich habe hier ein Problem mit unserem ehemaligen Vermieter. Folgende Situation. Ich habe unseren Mietvertrag zum 31.8.2004 gekündigt, dieser Termin wurde vom Vermieter als gültiger Kündigungstermin bestritten (angeblicher zeitmietvertrag bis 31.1.2005). Gestern Abend (31.8.2004) hatte ich das Haus geräumt, gereinigt, Fotos von allen Räumen gemacht und bin zur Sicherheit noch einmal mit Zeugen durch das Haus gegangen. Anschließend fuhr ich um 19:40 zum Vermieter und gab die drei Hausschlüssel gegen Unterschriebene Empfangsbestätigung der Frau des Vermieters zurück. Soweit so gut.
Noch ehe ich in unserem neues Haus angekommen war hatte der Vermieter bei uns zu Hause angerufen und wollte uns die Schlüssel wiedergeben. Ich habe mehrmals versucht im klarzumachen, daß die Sache für mich erledigt sei und ich die Schlüssel nicht mehr haben wolle, da ja daß Mietverhältnis beendet sei. im Verlauf dieses Gespräches legte der Vermieter auf. Kurze Zeit später stand er bei unserem neuen Haus und drückte mir mit Hinweis auf einen Zeugen. den er mitgebracht hatte, einen Briefumschlag in die Hand, in dem sich die drei Schlüssel befanden. Er meinte wir könnten heute Vormittag (1.9.2004) um 8:15 eine offizielle Wohnungsübergabe machen bei der er dann die Schlüssel wieder nehmen würde. Nun, hierzu kam es nicht, heute um 7:45 rief seine Frau an, daß Sie den Termin nicht wahrnehmen könnten und sich wieder melden würden.
Was ist zu tun?
Danke
Vermieter nimmt Schlüssel nicht zurück
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
am besten ist, Du fährst mit einem Zeugen bei Deinem Vermieter vorbei und schmeisst die
Schlüssel mit kurzem Anschreiben (..da das Mietverhältnis beendet ist, und sie den Termin der Schlüsselübergabe versäumt haben, erhalten Sie die Schlüssel beigefügt zu diesem Schreiben....) oder schickst das ganze heute noch per Einschreiben / Rückschein raus.
Auf jeden Fall so schnell wie möglich, ansosten klagt dein Vermieter wohlmöglich auf die Monatsmiete September'04 - Januar'05...
Gruss,
Besser als zuschicken:
Wie Stoffelchen sagt, mit kurzem Anschreiben und MIT ZEUGEN im Briefkasten einwerfen.
Gruss
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Ich würde zuvor nochmal genau prüfen, ob es sich doch nicht um einen Zeitmietvertrag gehandelt hat. Wie lautet denn der Wortlaut im Vertrag?
Gure Ratschläge sind gut, aber man muß beide Seiten beachten.
Gruß
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