Ein Schlüssel beim Vermieter hinterlegen?

18. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dark_Panther
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Schlüssel beim Vermieter hinterlegen?

Hallo.
Zum 01.11.2006 ziehen meine Freundin und ich in eine gemeinsame Wohnung. Die Wohnung ist von der Kreis- Wohnungsbaugesellschaft. Meines wissens eine gute Gesellschaft.
Im Mietvertrag steht, dass in dringenden/wichtigen Fällen die Wohnung auf kosten des Mieters aufgemacht werden kann, wenn der MIeter nicht da ist und kein Schlüssel hinterlegt ist.
Sollten meine Freundin und ich einen Schlüssel hinterlegen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1998x hilfreich)

... bei einer gesellschaft hätte ich nicht die bedenken, dass jemand aus neugier in die wohnung eindringt.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46222 Beiträge, 16400x hilfreich)

Sollten meine Freundin und ich einen Schlüssel hinterlegen?
Das müsst Ihr letztlich selbst entscheiden.

Einen Schlüssel zu Eurer Wohnung darf der Vermieter nur mit Euer ausdrücklichen Erlaubnis haben.

Dafür sollte aber das Vertrauen zum Vermieter bestehen, dass er tatsächlich nur in absoluten Notfällen die Wohnung betritt.

Solche Notfälle bestehen nur dann, wenn selbst der Mieter im Zweifel sogar erwartet, dass die Tür aufgebrochen würde (Feuer, Wasserrohrbruch usw.).

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#3
 Von 
Dark_Panther
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, mir ist halt wichtig, dass ich keine horrende Rechnung habe, wenn da was sein sollte. Man muss halt mit allem rechnen. Ich werd das mal bei der Übergabe ansprechen.

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#4
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 73x hilfreich)

Ich denke mal, daß man da die Wahrscheinlichkeit für irgendein schwerwiegendes Problem realistisch sehen sollte.

Bei einer wirklich gefährlichen Notlage wie Zimmerbrand wird die Feuerwehr sowieso einfach die Tür einschlagen, ohne lange nach einem Notschlüssel herumzufragen.

Bei Dingen wie Wasserrohrbruch oder Gasgeruch dürfte ein Absperrhahn auch außerhalb der Wohnung vorhanden sein. In einem Mietshaus wird man die Versorgung meist für jede Wohnung einzeln abstellen können.

Bleiben also die weniger schwerwiegenden Fälle (während längerer Abwesenheit offenstehendes Fenster usw.), wegen der der Vermieter jedoch sowieso nicht zum eigenmächtigen Betreten der Wohnung berechtigt ist.

Eine Lösung könnte sein, einen Notschlüssel bei einer Person seines Vertrauens zu hinterlegen und dies dem Vermieter mitzuteilen. Auch könnte man daran denken, dem Vermieter einen Schlüssel in versiegeltem Umschlag zu hinterlassen, damit ein Gebrauch erkennbar ist.

Der Besitz eines Schlüssels zur Mieterwohnung ist übrigens auch für den Vermieter nicht unproblematisch. Was will er etwa machen, wenn der Mieter behauptet, daß Geld oder Wertsachen aus seiner Wohnung verschwunden sind, obgleich keine Einbruchsspuren vorhanden waren? Da kann leicht ein falscher Verdacht aufkommen.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 19.10.2006 12:11:44

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2916x hilfreich)

Lass dir doch von der Gesellschaft bestätigen, was sie unter dringenden/wichtigen Fällen versteht.
Rein darf er nämlich nur wenn Gefahr in Verzug ist (Brand, Wasserschaden usw.).
Dafür würde ich dann eine Haftpflicht und eine Hausratsversicherung empfehlen.
Ich persönlich habe nie einem Vermieter meinen Wohnungsschlüssel überlassen. Für Urlaubszeiten haben wir immer Nachbarn, die sich um Post, Blumengießen kümmern.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8336 Beiträge, 3729x hilfreich)

Hallo,
wir hatten einmal Mieter, in deren Wohnung bei Abwesenheit ein Wasserschaden passierte und haben für die Zukunft das Problem wie folgt gelöst:

Ein Extra-Wohnungsschlüssel kommt in einen verschlossenen Umschlag, auf dessen Verschluss beide (VM und Mieter) unterschreiben - evtl. auch einen Stempel oder Aufkleber anbringen, den also niemand öffnen kann, ohne dass es auffällt.

Diese Variante funktioniert einwandfrei.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2916x hilfreich)

Aber wo wird dieser Umschlag für Gefahr in Verzug gelagert? Wenn die Gefahr da ist, hat man auch keine Zeit, den Schlüssel zu suchen, gerade wenn es sich um eine größere Wohnunggesellschaft handelt, die ist ja auch nicht rund um die Uhr da.
Und dem Hausmeister geben?

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