Kündigung als Untermieter ohne Mietvertrag

21. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jakob
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung als Untermieter ohne Mietvertrag

Hallo,

kurze Erklärung:

Ich bin vor 3 Jahren in eine Wohnung als Untermieter eingezogen ohen einen Mietvertrag.
Jetzt möchte ich ausziehen und für mich stellt sich nun die Frage, da ich keinen Mietvertrag unterschrieben habe, was zu beachten ist? Muss ich irgendwelche Fristen einhalten? Reinigung des von mir benutzten Zimmers? Besenrein oder Gestrichen usw.? Was passiert mit den mitbenutzten Räumen wie Küche und Bad?

Die Frage stelle ich aus folgendem Grund, mein Vermieter ist nicht gerade Meister Proper. Er hat es nicht so mit putzen! Und da ich nicht sein Hausmädchen spielen wollte, hab ich nur mein Zimmer sauber gehalten und Küche und Bad nur dann gereinigt, wenn es mir zuviel wurde.
Ich möchte jetzt nicht ausziehen und später eine Rechnung für die Reinigung der Zimmer bekommen. Ich möchte im Guten auseinander gehen, nicht im Streit. Aber ich möchte auch nicht für Dinge aufkommen, für die andere die Verantwortung haben/hatten.

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen und mir die Rechtslage offenlegen. Wie gesagt, ich habe keinen Mietvertrag.

Danke für die Hilfe,
Jakob

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
leone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Jakob,

ich habe eine ähnliche Situation und würde gern wissen, ob du weisst wie es mit der Kündigung aussieht.

mfg-claudia

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GeBo
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten hier die gesetzlichen Regelungen.

In diesem Fall § 573c BGB . Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.567 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen