Hallo,
kurze Erklärung:
Ich bin vor 3 Jahren in eine Wohnung als Untermieter eingezogen ohen einen Mietvertrag.
Jetzt möchte ich ausziehen und für mich stellt sich nun die Frage, da ich keinen Mietvertrag unterschrieben habe, was zu beachten ist? Muss ich irgendwelche Fristen einhalten? Reinigung des von mir benutzten Zimmers? Besenrein oder Gestrichen usw.? Was passiert mit den mitbenutzten Räumen wie Küche und Bad?
Die Frage stelle ich aus folgendem Grund, mein Vermieter ist nicht gerade Meister Proper. Er hat es nicht so mit putzen! Und da ich nicht sein Hausmädchen spielen wollte, hab ich nur mein Zimmer sauber gehalten und Küche und Bad nur dann gereinigt, wenn es mir zuviel wurde.
Ich möchte jetzt nicht ausziehen und später eine Rechnung für die Reinigung der Zimmer bekommen. Ich möchte im Guten auseinander gehen, nicht im Streit. Aber ich möchte auch nicht für Dinge aufkommen, für die andere die Verantwortung haben/hatten.
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen und mir die Rechtslage offenlegen. Wie gesagt, ich habe keinen Mietvertrag.
Danke für die Hilfe,
Jakob
Kündigung als Untermieter ohne Mietvertrag
21. Mai 2003
Thema abonnieren
Frage vom 21. Mai 2003 | 13:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung als Untermieter ohne Mietvertrag
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2003 | 18:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Jakob,
ich habe eine ähnliche Situation und würde gern wissen, ob du weisst wie es mit der Kündigung aussieht.
mfg-claudia
#2
Antwort vom 22. Oktober 2003 | 08:57
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 1x hilfreich)
Wenn keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten hier die gesetzlichen Regelungen.
In diesem Fall § 573c BGB
. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Und jetzt?
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