Kündigung bei Hausverkauf ? Wie lange ist die Kündigungsfrist?

15. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lara83
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung bei Hausverkauf ? Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Nabend allerseits!

Ich hätte da mal so ein oder zwei Fragen, die sich mir angesichts meiner neuen Situation stellen:

Fall:
Meine/Unsere Vermieterin ist nunmehr 96 Jahre alt und muss in den nächsten Wochen ins Altersheim, derzeit ist sie im Krankenhaus. Da sie eben angesichts des Alters manchmal auch "altersbedingte" Ausfälle hat, wurde für sie eine Betreuerin eingesetzt, die sich auch eben um den Mietvertrag kümmert.

Weil die alte Dame nun eben ins Alterheim muss, soll das Haus verkauft werden, oder muss eben eher, damit die Kosten für das Heim gedeckt werden können. Wir haben einen Meitvertrag auf unbestimmte Zeit!
Nunmehr hat die Betreuerin bei mir angerufen und mir gesagt, dass wir "die nächsten Wochen mal ausziehen sollten". Das geht natürlich nicht so ohne weiteres, als zumindest müsste ja schriftlich eine Kündigung nachfolgen.

Nun meine Fragen dazu:

1.) Darf sie uns wegen des Hausverkaufs kündigen?
2.) Wenn ja, wielange ist die Kündigungsfrist?

Würde mich sehr über eine Antwort oder einen Ratschlaf freuen! Danke im Voraus!




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

quote:
1.) Darf sie uns wegen des Hausverkaufs kündigen?


Nein, es sei denn, es handelt sich um 1-2 Familienhaus.

quote:
2.) Wenn ja, wielange ist die Kündigungsfrist?


Falls eine wirksame Kündigung möglich ist, dann gilt die Kündigungsfrist (3, 6, 9..etc Monate x2). Indem Fall muss die Kündigung natürlich schriftlich, formgericht (und mit Betreuungsnachweis) erfolgen, also mit Sicherheit nicht telefonisch.

quote:
Meine/Unsere Vermieterin ist nunmehr 96 Jahre alt und muss in den nächsten Wochen ins Altersheim, derzeit ist sie im Krankenhaus.


Naja, lass uns hoffen sie kommt ins Altersheim.






-- Editiert von Job-Center am 15.02.2009 23:17

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#2
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 367x hilfreich)

Kauf bricht Miete nicht!
Ein neuer Eigentümer kann natürlich sobald er im Grundbuch steht auf Eigenbedarf (§ 573 BGB ) oder nach § 573a BGB kündigen.

JJ

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#3
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1149 Beiträge, 218x hilfreich)

quote:
Nunmehr hat die Betreuerin bei mir angerufen und mir gesagt, dass wir "die nächsten Wochen mal ausziehen sollten".


Die Dame scheint ja mal richtig viel Ahnung vom Mietrecht zu haben.

Wie schon gesagt eine Kündigung des VM mit der Begründung das Haus verkaufen zu wollen ist nicht möglich. Auch schriftlich nicht. Ein VM kann nur unter ganz speziellen Gründen ein Mietverhältnis kündigen.

Ausser, es handelt sich um ein Zwei-Familienhaus in dem der Mieter und der VM wohnen. Dann kann der VM ein Mietverhältnis ohne Angaben von Gründen kündigen. Allerdings gilt hier dann eine verlängerte Kündigungsfrist.


-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49265 Beiträge, 17331x hilfreich)

Sobald die alte Dame ins Altenheim umgezogen ist, kommt eine Kündigung nach § 573a BGB auch nicht mehr in Betracht. Die Betreuerin könnte also auch dann nicht mehr kündigen, wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt.

Der Verkauf eines Hauses ist kein Kündigungsgrund. Allenfalls könnte dann der neue Eigentümer wegen Eigenbedarfs kündigen.

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#5
 Von 
Lara83
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nun ist es eben so, wie ich es ja schon angenommen habe, die Vermieterin ist heute ins Altersheim eingezogen oder wurde dahin verbracht, wie auch immer!
Eine schriftliche KÜNDIGUNG liegt mir bis zum heutigen Tage nicht vor!

Darf sie uns denn dann jetzt noch kündigen, weil sie das Haus verkaufen muss, bzw. durch die Betreuerin verkaufen lässt? Und ja, es handelt sich um ein Zweifamilenhaus, indem wir in der Einliegerwohnung wohnen und die Vermieterin eben unten gewohnt hatte.

Vielen Danke schonmal im Voraus!

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#6
 Von 
dem Gottgleichen
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 36x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Allenfalls könnte dann der neue Eigentümer wegen Eigenbedarfs kündigen. <hr size=1 noshade>


Oder nach seinem Einzug nach § 573 a BGB .


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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49265 Beiträge, 17331x hilfreich)

Der Vermieter darf Dir bei einem Zweifamilienhaus nur ohne berechtigten Grund (z.B. Eigenbedarf) kündigen, wenn er selbst die andere Wohnung bewohnt. Da Deine Vermieterin jetzt in das Altenheim umgezogen ist, kommt also eine erleichterte Kündigung nach § 573a BGB nicht mehr in Betracht.

Wenn die Betreuerin das Haus verkauft hat, dann kann es natürlich sein, dass Dir ein neuer Eigentümer wegen Eigenbedarfs kündigt.

Der Hausverkauf ist für sich alleine genommen kein Kündigungsgrund. Es kommt hier noch eine Kündigung wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung in Betracht. Dieser Grund zieht normalerweise bei einem Verkauf des Hauses nicht. Im Zusammenhang mit der Finanzierung der Heimkosten Deiner Vermieterin, kann es sein, dass Dir aus diesem Grund gekündigt wird. An so eine Kündigung sind aber sehr hohe Anforderungen gestellt, so dass es sich auf jeden Fall lohnt, so eine Kündigung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen, wenn sie denn vorliegt.

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