Kündigung durch GmbH - Eigenbedarf für Büro

1. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Andy999
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung durch GmbH - Eigenbedarf für Büro

Hallo zusammen ich bin neu hier :-),

ich hätte eine sehr spezifische Frage und zwar folgender Sachverhalt:

- Ich wohne seit 2018 in einem Gewerbegebiet über einer Firma GmbH (Ca. 100 Standorte Deutschlandweit - 4 Milionen Gewinn 2021)
- Ich habe nun eine Kündigung erhalten (ohne Grund) das ich die Wohnung bis zum 31.12.2022 verlassen soll

Grund hier für soll sein, dass die Wohnung ab 2023 für Büros genutzt werden soll da sie eine Sparte vergrößern wollen und Mitarbeiter einstellen

- Ich bin der Meinung das sie in ihren jetzigen Büros noch sehr viel Platz haben (Ca 80m2 und 4-5 Mitarbeiter)

- Vermieter hätte sich Gewerbeimmobilien in näherer Umgebung angesehen seien ihm aber zu teuer

Hab ich hier eine Chance dagegen anzukommen? Die Kündigung ohne Grund ist kein Problem allerdings geht es mir darum wenn der Vermieter eine neue Kündigung mit Begründung aufsetzt.

Ich bin mir im moment nicht einmal ganz sicher ob die Wohnung überhaupt als Wohnraum ausgeschrieben ist. Ich gehe mal davon aus das es sich eigentlich um eine Betriebsleiterwohnung handelt.

Zusatz:
- Normaler Wohnraummietvertrag mit Staffelmietpreise bis 10 Jahre
- Es regnet in eine Wand (Vor 2 Jahren gemeldet allerdings wollte der Vermieter das Dach nicht reparieren da es zu teuer wäre) - Habe es vor ungefähr 3 Wochen erneut gemeldet - 3 Wochen später Kündigung erhalten

Hoffe ihr könnt mir helfen

-- Editiert von User am 1. Oktober 2022 13:50

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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Andy999):
eine Kündigung erhalten (ohne Grund)


Zitat (von Andy999):
Grund hier für soll sein,



Das Wiederspricht sich ein wenig!?


Zitat (von Andy999):
Hab ich hier eine Chance dagegen anzukommen?


Das kommt genau auf das;

Zitat (von Andy999):
Normaler Wohnraummietvertrag


an.


Die rechtlichen Regelungen sind bei Wohnraum und Gewerbe vollkommen unterschiedlich.

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Hab ich hier eine Chance dagegen anzukommen? Die Kündigung ohne Grund ist kein Problem allerdings geht es mir darum wenn der Vermieter eine neue Kündigung mit Begründung aufsetzt.


Damit genau das nicht geschieht, würde ich Dir empfehlen, auf diese Kündigung überhaupt nicht zu reagieren.
Eigenbedarf kann eine GmbH im Regelfall nicht geltend machen.

Möglich ist nur eine Verwertungskündigung. Dafür sind die Voraussetzungen aber sehr hoch.

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#3
 Von 
Andy999
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Damit genau das nicht geschieht, würde ich Dir empfehlen, auf diese Kündigung überhaupt nicht zu reagieren.


Bin mir aber sicher das der Vm selber dann noch einmal eine neue begründete Kündigung schreibt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andy999
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Das Wiederspricht sich ein wenig!?


Sorry für das durcheinander. Ich kenn die Mitarbeiter unten sehr gut und der Hauptsitz der Firma (von der ich die Kündigung erhalten habe) ist ca. 40 Minuten von der Immobilie entfernt. Ich habe zwar eine grundlose Kündigung erhalten mir wurde aber der Grund wie oben genannt persönlich gesagt. Jetzt hab ich das Problem wenn ich nicht ausziehe wird der Vm merken das die erste Kündigung nicht rechtens ist und eine neue Kündigung mit Grund aufsetzen... Dann habe ich nur ein paar Montate gewonnen

-- Editiert von User am 1. Oktober 2022 14:20

-- Editiert von User am 1. Oktober 2022 14:24

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Andy999):
Bin mir aber sicher das der Vm selber dann noch einmal eine neue begründete Kündigung schreibt

Das wäre durchaus von Vorteil.



Zitat (von vundaal76):
Damit genau das nicht geschieht, würde ich Dir empfehlen, auf diese Kündigung überhaupt nicht zu reagieren.

Er hat bereits reagiert und es gibt einen Zugangsnachweis.
Aber dennoch würde ich dazu neigen dieses Schreiben zu ignorieren, denn eine rechtskonforme Kündigung ist das nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4539 Beiträge, 546x hilfreich)

Zitat (von Andy999):
das Problem wenn ich nicht ausziehe wird der Vm merken das die erste Kündigung nicht rechtens ist und eine neue Kündigung mit Grund aufsetzen... Dann habe ich nur ein paar Montate gewonnen


Blödsinn, mit Ausnahme von Zahlungsverzug ist es für die GmbH so gut wie unmöglich eine wirksame Kündigung eines Wohnungsmietvertrages auszusprechen, ggfls. wäre da noch die nachhaltige Störung des Hausfriedens, dazu gehört aber mehr als der Wille den Mieter loszuwerden.

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#7
 Von 
Andy999
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Blödsinn, mit Ausnahme von Zahlungsverzug ist es für die GmbH so gut wie unmöglich eine wirksame Kündigung eines Wohnungsmietvertrages auszusprechen, ggfls. wäre da noch die nachhaltige Störung des Hausfriedens, dazu gehört aber mehr als der Wille den Mieter loszuwerden.


Ich weiß das es für eine GmbH kein Eigenbedarf gibt allerdings gibt es auch einen betriebsbedarf... Außerdem macht mir zu schaffen das es eine Wohnung im Gewerbegebiet ist und so glaub ich noch leichter für betriebsbedarf zu kündigen ist weil ich dort vermutlich garnicht wohnen darf.....

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4539 Beiträge, 546x hilfreich)

Zitat (von Andy999):
und so glaub ich noch leichter für betriebsbedarf


Betriebsbedarf?? Bist oder warst du denn bei dieser Firma angestellt?

-- Editiert von User am 2. Oktober 2022 10:59

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Andy999):
Ich weiß das es für eine GmbH kein Eigenbedarf gibt

Da weis man falsches ...
Wenn die GmbH die Räume selber nutzen will, ist das klassischer Eigenbedarf.



Zitat (von Andy999):
weil ich dort vermutlich garnicht wohnen darf.....

Das könnte dann mit etwas Pech schneller zum Auszug führen, als einem lieb ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31956 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Andy999):
Außerdem macht mir zu schaffen
Wenn dir alles mögliche zu schaffen macht und du schon mit allen möglichen Leuten über diese Kündigung gesprochen hast und sie doch besser ignorieren solltest... dann zieh halt um.
Es dürfte für dich auch einfach sein, zum 1.1.23 eine andere Wohnung zu beziehen, oder? :augenroll:

Was soll denn die Diskussion und deine Meinung, was der Vermieter hätte anders tun können?
Vielleicht schaust du nochmal in deinen *normalen Wohnraummietvertrag*?
Und in die Kündigung? Wortlaut der Kündigung??

Dass diese Firma, über der du wohnst, einen Gewinn von x macht und y Mitarbeiter, dürfte für dich so ungefähr das nebensächlichste und uninteressanteste überhaupt sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4539 Beiträge, 546x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da weis man falsches ...
Wenn die GmbH die Räume selber nutzen will, ist das klassischer Eigenbedarf.


Für ausgewiesenen Wohnraum? Na dann mal her mit der Erklärung!

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#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da weis man falsches ...
Wenn die GmbH die Räume selber nutzen will, ist das klassischer Eigenbedarf.
Das ist falsch. Unter Eigenbedarf versteht das Gesetz die Kündigung, um im Wohnraum zu wohnen und nicht zu arbeiten. Das ist bei einer GmbH nicht möglich.

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#13
 Von 
Andy999
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn dir alles mögliche zu schaffen macht und du schon mit allen möglichen Leuten über diese Kündigung gesprochen hast und sie doch besser ignorieren solltest... dann zieh halt um.
Es dürfte für dich auch einfach sein, zum 1.1.23 eine andere Wohnung zu beziehen, oder?


Nein eben nicht... der Wohnungsmarkt bei uns bricht aus allen Wolken und es ist sehr schwer eine neue bezahlbare Wohnung zu finden.

Zitat (von Anami):
Was soll denn die Diskussion und deine Meinung, was der Vermieter hätte anders tun können?
Vielleicht schaust du nochmal in deinen *normalen Wohnraummietvertrag*?
Und in die Kündigung? Wortlaut der Kündigung??

Dass diese Firma, über der du wohnst, einen Gewinn von x macht und y Mitarbeiter, dürfte für dich so ungefähr das nebensächlichste und uninteressanteste überhaupt sein.


Mir ging es hier bei ob es für den Vermieter möglich ist einen standhaften Kündigungsgrund zu finden. Die Sache mit dem x Umsatz y Mitarbeiter habe ich nur beigefügt da ich nachgelesen hab das eine GmbH für betriebliches Interesse nachweisen muss das der Wohnraum für ihn gewerblich existenziell wichtig ist.
Und ich finde eine Firma mit y Milionen Gewinn könnte sich locker ein zusätzliches kleines Büro anmieten... oder irre ich mich da? Dazu kommt das sie unten in ihren Büroräumen meines ermessens noch sehr viel Platz haben..

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#14
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4539 Beiträge, 546x hilfreich)

Zitat (von Andy999):
Mir ging es hier bei ob es für den Vermieter möglich ist einen standhaften Kündigungsgrund zu finden.


Das halte ich für unwahrscheinlich, solange du pünktlich die Miete zahlst und keine anderen Auffälligkeiten zeigst.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31956 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Andy999):
Nein eben nicht...
Na dann.. was macht dir noch zu schaffen?
Die Kündigung vom Vermieter X war vermutlich nicht korrekt. Aber wir lesen noch immer nicht, was er dir wann schrieb. Nur, dass du die Bude zum 31.12.2022 ---verlassen---sollst und einen normalen Wohnungsmietvertrag mit Staffelmiete hast.
Zitat (von Andy999):
Mir ging es hier bei
Unsinn. Was der Vermieter alles könnte, ist vollkommen uninteressant. Das muss der Vermieter dann selbst wissen.

Wenn man nicht lesen kann, was der Vermieter in der Kündigung schreibt, kann man alle Nebenschauplätze durchhecheln. Das bringt dir und uns nichts.

Bitte bleib bei deiner Sache--- der Kündigung der Wohnung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4539 Beiträge, 546x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aber wir lesen noch immer nicht, was er dir wann schrieb. Nur, dass du die Bude zum 31.12.2022 ---verlassen---sollst und einen normalen Wohnungsmietvertrag mit Staffelmiete hast.


Was in aller Welt willst du denn noch wissen? Alle relevanten Dinge sind geschrieben worden.

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31956 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Was in aller Welt willst du denn noch wissen?
Sehr einfach: Was tatsächlich in der Kündigung lesbar ist.
Der TE kreißt ja um das gesamte Universum, nur nicht um die schriftliche Kündigung.
Offenbar hat er das Relevante nicht verstanden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4539 Beiträge, 546x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Solan196):
Was in aller Welt willst du denn noch wissen?

Sehr einfach: Was tatsächlich in der Kündigung lesbar ist.


Zitat (von Andy999):
- Ich habe nun eine Kündigung erhalten (ohne Grund) das ich die Wohnung bis zum 31.12.2022 verlassen soll


Was willst du darüberhinaus noch wissen und warum?

-- Editiert von User am 2. Oktober 2022 15:56

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Was willst du darüberhinaus noch wissen und warum?

Es geht - berechtigterweise - um den Wortlaut und nicht darum was der Frager interpretiert und glaubt verstanden zu haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4539 Beiträge, 546x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es geht - berechtigterweise - um den Wortlaut und nicht darum was der Frager interpretiert und glaubt verstanden zu haben.


Was gibt es hieran:

Zitat (von Solan196):
Ich habe nun eine Kündigung erhalten (ohne Grund) das ich die Wohnung bis zum 31.12.2022 verlassen soll


fehlzuinterpretieren oder misszuverstehen? Eine Kündigung ohne Begründung zum 31.12., klarer geht es doch wohl kaum noch.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Die Sache mit dem x Umsatz y Mitarbeiter habe ich nur beigefügt da ich nachgelesen hab das eine GmbH für betriebliches Interesse nachweisen muss das der Wohnraum für ihn gewerblich existenziell wichtig ist.


Dann wären wir beim Thema Verwertungskündigung. Dafür sind die Hürden aber sehr hoch.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
fehlzuinterpretieren oder misszuverstehen?

Nichts, aber um den Satz ging es ja auch nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4539 Beiträge, 546x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nichts, aber um den Satz ging es ja auch nicht.


Du bist und bleibst mir ein Rätsel, klar ging es darum.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
klar ging es darum.

Nö, denknotwendigerweise nicht. Die Interpretation des Fragers ist weder fehlzuinterpretieren noch misszuverstehen da eindeutig.

Es geht um das was der Vermieter schrieb, nicht um das was der Frager glaubt aus dem Geschriebenen interpretieren zu können.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Für ausgewiesenen Wohnraum? Na dann mal her mit der Erklärung!

Der springende Punkt ist halt, dass es sich wohl nicht um "ausgewiesenen Wohnraum"*, sondern um eine Werkswohnung im Sinne von §8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO handelt. D.h. das aktuelle Mietverhältnis könnte gekündigt werden, wenn der Mieter nicht (mehr) in die Kategorie "Aufsichts- und Bereitschaftspersonen oder Betriebsinhaber und Betriebsleiter" des Gewerbebetriebs fällt.

* im Sinne einer vom Bauamt für allgemein Wohnzwecke genehmigten Wohnung

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Andy999
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Der springende Punkt ist halt, dass es sich wohl nicht um "ausgewiesenen Wohnraum"*, sondern um eine Werkswohnung im Sinne von §8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO handelt. D.h. das aktuelle Mietverhältnis könnte gekündigt werden, wenn der Mieter nicht (mehr) in die Kategorie "Aufsichts- und Bereitschaftspersonen oder Betriebsinhaber und Betriebsleiter" des Gewerbebetriebs fällt.

* im Sinne einer vom Bauamt für allgemein Wohnzwecke genehmigten Wohnung


Ich war noch nie angestellt bei der Firma und habe die Wohnung ganz normal als Wohnraum gemietet. Wäre der Vermieter dann nicht Schadensersatz pflichtig wenn ich aus diesem Grund die Wohnung verlassen müsste?

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten :-)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Andy999):
Wäre der Vermieter dann nicht Schadensersatz pflichtig wenn ich aus diesem Grund die Wohnung verlassen müsste?

Da wird es sehr darauf ankommen, ob der Mieter diese Problematik kannte oder kennen musste (Eigenverschulden / Mitverschuldung).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4539 Beiträge, 546x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Der springende Punkt ist halt, dass es sich wohl nicht um "ausgewiesenen Wohnraum"*, sondern um eine Werkswohnung im Sinne von §8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO handelt.


Wie kommt man denn auf sowas?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wie kommt man denn auf sowas?

Kenntnis des Sachverhaltes in Zusammenhang mit dem Wissen um die Gesetze?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Ich weiß nicht, welchen Sinn die unterschiedlichen Spekulationen verfolgen. Wenn diese Kündigung unbegründet ist, dann ist sie unwirksam. Dennoch hat der Vermieter deutlich gemacht, dass er das Mietverhältnis beenden will. Von daher sollte der Mieter zumindest mal anfangen zu schauen, ob sich irgendwo sinnvolle Alternativen auftun.

Das heisst nicht, dass dem Vermieter dann wirklich eine wirksame Kündigung gelingt, aber ausgeschlossen ist es auch nicht. Selbst wenn Eigenbedarf im rechtlichen Sinne nicht vorliegen kann, so sind andere Gründe als die explizit in § 573 BGB genannten theoretisch möglich, sofern sie nur ausreichend begründet sind. Darüber zu spekulieren lohnt nicht. Auch eine Diskussion, ob die Wohnung wie von drkabo angedacht gar nicht an diesen Mieter vermietet werden darf, lohnt zum aktuellen Zeitpunkt nicht wirklich. Das kann man sich anschauen, wenn es konkrete und begründete Schreiben vom Vermieter gibt.

0x Hilfreiche Antwort

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