Hallo zusammen ich bin neu hier :-),
ich hätte eine sehr spezifische Frage und zwar folgender Sachverhalt:
- Ich wohne seit 2018 in einem Gewerbegebiet über einer Firma GmbH (Ca. 100 Standorte Deutschlandweit - 4 Milionen Gewinn 2021)
- Ich habe nun eine Kündigung erhalten (ohne Grund) das ich die Wohnung bis zum 31.12.2022 verlassen soll
Grund hier für soll sein, dass die Wohnung ab 2023 für Büros genutzt werden soll da sie eine Sparte vergrößern wollen und Mitarbeiter einstellen
- Ich bin der Meinung das sie in ihren jetzigen Büros noch sehr viel Platz haben (Ca 80m2 und 4-5 Mitarbeiter)
- Vermieter hätte sich Gewerbeimmobilien in näherer Umgebung angesehen seien ihm aber zu teuer
Hab ich hier eine Chance dagegen anzukommen? Die Kündigung ohne Grund ist kein Problem allerdings geht es mir darum wenn der Vermieter eine neue Kündigung mit Begründung aufsetzt.
Ich bin mir im moment nicht einmal ganz sicher ob die Wohnung überhaupt als Wohnraum ausgeschrieben ist. Ich gehe mal davon aus das es sich eigentlich um eine Betriebsleiterwohnung handelt.
Zusatz:
- Normaler Wohnraummietvertrag mit Staffelmietpreise bis 10 Jahre
- Es regnet in eine Wand (Vor 2 Jahren gemeldet allerdings wollte der Vermieter das Dach nicht reparieren da es zu teuer wäre) - Habe es vor ungefähr 3 Wochen erneut gemeldet - 3 Wochen später Kündigung erhalten
Hoffe ihr könnt mir helfen
-- Editiert von User am 1. Oktober 2022 13:50
Kündigung durch GmbH - Eigenbedarf für Büro
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitateine Kündigung erhalten (ohne Grund) :
ZitatGrund hier für soll sein, :
Das Wiederspricht sich ein wenig!?
ZitatHab ich hier eine Chance dagegen anzukommen? :
Das kommt genau auf das;
ZitatNormaler Wohnraummietvertrag :
an.
Die rechtlichen Regelungen sind bei Wohnraum und Gewerbe vollkommen unterschiedlich.
Zitat:Hab ich hier eine Chance dagegen anzukommen? Die Kündigung ohne Grund ist kein Problem allerdings geht es mir darum wenn der Vermieter eine neue Kündigung mit Begründung aufsetzt.
Damit genau das nicht geschieht, würde ich Dir empfehlen, auf diese Kündigung überhaupt nicht zu reagieren.
Eigenbedarf kann eine GmbH im Regelfall nicht geltend machen.
Möglich ist nur eine Verwertungskündigung. Dafür sind die Voraussetzungen aber sehr hoch.
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ZitatDamit genau das nicht geschieht, würde ich Dir empfehlen, auf diese Kündigung überhaupt nicht zu reagieren. :
Bin mir aber sicher das der Vm selber dann noch einmal eine neue begründete Kündigung schreibt
ZitatDas Wiederspricht sich ein wenig!? :
Sorry für das durcheinander. Ich kenn die Mitarbeiter unten sehr gut und der Hauptsitz der Firma (von der ich die Kündigung erhalten habe) ist ca. 40 Minuten von der Immobilie entfernt. Ich habe zwar eine grundlose Kündigung erhalten mir wurde aber der Grund wie oben genannt persönlich gesagt. Jetzt hab ich das Problem wenn ich nicht ausziehe wird der Vm merken das die erste Kündigung nicht rechtens ist und eine neue Kündigung mit Grund aufsetzen... Dann habe ich nur ein paar Montate gewonnen
-- Editiert von User am 1. Oktober 2022 14:20
-- Editiert von User am 1. Oktober 2022 14:24
ZitatBin mir aber sicher das der Vm selber dann noch einmal eine neue begründete Kündigung schreibt :
Das wäre durchaus von Vorteil.
ZitatDamit genau das nicht geschieht, würde ich Dir empfehlen, auf diese Kündigung überhaupt nicht zu reagieren. :
Er hat bereits reagiert und es gibt einen Zugangsnachweis.
Aber dennoch würde ich dazu neigen dieses Schreiben zu ignorieren, denn eine rechtskonforme Kündigung ist das nicht.
Zitatdas Problem wenn ich nicht ausziehe wird der Vm merken das die erste Kündigung nicht rechtens ist und eine neue Kündigung mit Grund aufsetzen... Dann habe ich nur ein paar Montate gewonnen :
Blödsinn, mit Ausnahme von Zahlungsverzug ist es für die GmbH so gut wie unmöglich eine wirksame Kündigung eines Wohnungsmietvertrages auszusprechen, ggfls. wäre da noch die nachhaltige Störung des Hausfriedens, dazu gehört aber mehr als der Wille den Mieter loszuwerden.
ZitatBlödsinn, mit Ausnahme von Zahlungsverzug ist es für die GmbH so gut wie unmöglich eine wirksame Kündigung eines Wohnungsmietvertrages auszusprechen, ggfls. wäre da noch die nachhaltige Störung des Hausfriedens, dazu gehört aber mehr als der Wille den Mieter loszuwerden. :
Ich weiß das es für eine GmbH kein Eigenbedarf gibt allerdings gibt es auch einen betriebsbedarf... Außerdem macht mir zu schaffen das es eine Wohnung im Gewerbegebiet ist und so glaub ich noch leichter für betriebsbedarf zu kündigen ist weil ich dort vermutlich garnicht wohnen darf.....
Zitatund so glaub ich noch leichter für betriebsbedarf :
Betriebsbedarf?? Bist oder warst du denn bei dieser Firma angestellt?
-- Editiert von User am 2. Oktober 2022 10:59
ZitatIch weiß das es für eine GmbH kein Eigenbedarf gibt :
Da weis man falsches ...
Wenn die GmbH die Räume selber nutzen will, ist das klassischer Eigenbedarf.
Zitatweil ich dort vermutlich garnicht wohnen darf..... :
Das könnte dann mit etwas Pech schneller zum Auszug führen, als einem lieb ist ...
Wenn dir alles mögliche zu schaffen macht und du schon mit allen möglichen Leuten über diese Kündigung gesprochen hast und sie doch besser ignorieren solltest... dann zieh halt um.ZitatAußerdem macht mir zu schaffen :
Es dürfte für dich auch einfach sein, zum 1.1.23 eine andere Wohnung zu beziehen, oder?
Was soll denn die Diskussion und deine Meinung, was der Vermieter hätte anders tun können?
Vielleicht schaust du nochmal in deinen *normalen Wohnraummietvertrag*?
Und in die Kündigung? Wortlaut der Kündigung??
Dass diese Firma, über der du wohnst, einen Gewinn von x macht und y Mitarbeiter, dürfte für dich so ungefähr das nebensächlichste und uninteressanteste überhaupt sein.
ZitatDa weis man falsches ... :
Wenn die GmbH die Räume selber nutzen will, ist das klassischer Eigenbedarf.
Für ausgewiesenen Wohnraum? Na dann mal her mit der Erklärung!
Das ist falsch. Unter Eigenbedarf versteht das Gesetz die Kündigung, um im Wohnraum zu wohnen und nicht zu arbeiten. Das ist bei einer GmbH nicht möglich.ZitatDa weis man falsches ... :
Wenn die GmbH die Räume selber nutzen will, ist das klassischer Eigenbedarf.
ZitatWenn dir alles mögliche zu schaffen macht und du schon mit allen möglichen Leuten über diese Kündigung gesprochen hast und sie doch besser ignorieren solltest... dann zieh halt um. :
Es dürfte für dich auch einfach sein, zum 1.1.23 eine andere Wohnung zu beziehen, oder?
Nein eben nicht... der Wohnungsmarkt bei uns bricht aus allen Wolken und es ist sehr schwer eine neue bezahlbare Wohnung zu finden.
ZitatWas soll denn die Diskussion und deine Meinung, was der Vermieter hätte anders tun können? :
Vielleicht schaust du nochmal in deinen *normalen Wohnraummietvertrag*?
Und in die Kündigung? Wortlaut der Kündigung??
Dass diese Firma, über der du wohnst, einen Gewinn von x macht und y Mitarbeiter, dürfte für dich so ungefähr das nebensächlichste und uninteressanteste überhaupt sein.
Mir ging es hier bei ob es für den Vermieter möglich ist einen standhaften Kündigungsgrund zu finden. Die Sache mit dem x Umsatz y Mitarbeiter habe ich nur beigefügt da ich nachgelesen hab das eine GmbH für betriebliches Interesse nachweisen muss das der Wohnraum für ihn gewerblich existenziell wichtig ist.
Und ich finde eine Firma mit y Milionen Gewinn könnte sich locker ein zusätzliches kleines Büro anmieten... oder irre ich mich da? Dazu kommt das sie unten in ihren Büroräumen meines ermessens noch sehr viel Platz haben..
ZitatMir ging es hier bei ob es für den Vermieter möglich ist einen standhaften Kündigungsgrund zu finden. :
Das halte ich für unwahrscheinlich, solange du pünktlich die Miete zahlst und keine anderen Auffälligkeiten zeigst.
Na dann.. was macht dir noch zu schaffen?ZitatNein eben nicht... :
Die Kündigung vom Vermieter X war vermutlich nicht korrekt. Aber wir lesen noch immer nicht, was er dir wann schrieb. Nur, dass du die Bude zum 31.12.2022 ---verlassen---sollst und einen normalen Wohnungsmietvertrag mit Staffelmiete hast.
Unsinn. Was der Vermieter alles könnte, ist vollkommen uninteressant. Das muss der Vermieter dann selbst wissen.ZitatMir ging es hier bei :
Wenn man nicht lesen kann, was der Vermieter in der Kündigung schreibt, kann man alle Nebenschauplätze durchhecheln. Das bringt dir und uns nichts.
Bitte bleib bei deiner Sache--- der Kündigung der Wohnung.
ZitatAber wir lesen noch immer nicht, was er dir wann schrieb. Nur, dass du die Bude zum 31.12.2022 ---verlassen---sollst und einen normalen Wohnungsmietvertrag mit Staffelmiete hast. :
Was in aller Welt willst du denn noch wissen? Alle relevanten Dinge sind geschrieben worden.
Sehr einfach: Was tatsächlich in der Kündigung lesbar ist.ZitatWas in aller Welt willst du denn noch wissen? :
Der TE kreißt ja um das gesamte Universum, nur nicht um die schriftliche Kündigung.
Offenbar hat er das Relevante nicht verstanden.
ZitatZitat (von Solan196): :
Was in aller Welt willst du denn noch wissen?
Sehr einfach: Was tatsächlich in der Kündigung lesbar ist.
Zitat- Ich habe nun eine Kündigung erhalten (ohne Grund) das ich die Wohnung bis zum 31.12.2022 verlassen soll :
Was willst du darüberhinaus noch wissen und warum?
-- Editiert von User am 2. Oktober 2022 15:56
ZitatWas willst du darüberhinaus noch wissen und warum? :
Es geht - berechtigterweise - um den Wortlaut und nicht darum was der Frager interpretiert und glaubt verstanden zu haben.
ZitatEs geht - berechtigterweise - um den Wortlaut und nicht darum was der Frager interpretiert und glaubt verstanden zu haben. :
Was gibt es hieran:
ZitatIch habe nun eine Kündigung erhalten (ohne Grund) das ich die Wohnung bis zum 31.12.2022 verlassen soll :
fehlzuinterpretieren oder misszuverstehen? Eine Kündigung ohne Begründung zum 31.12., klarer geht es doch wohl kaum noch.
Zitat:Die Sache mit dem x Umsatz y Mitarbeiter habe ich nur beigefügt da ich nachgelesen hab das eine GmbH für betriebliches Interesse nachweisen muss das der Wohnraum für ihn gewerblich existenziell wichtig ist.
Dann wären wir beim Thema Verwertungskündigung. Dafür sind die Hürden aber sehr hoch.
Zitatfehlzuinterpretieren oder misszuverstehen? :
Nichts, aber um den Satz ging es ja auch nicht.
ZitatNichts, aber um den Satz ging es ja auch nicht. :
Du bist und bleibst mir ein Rätsel, klar ging es darum.
Zitatklar ging es darum. :
Nö, denknotwendigerweise nicht. Die Interpretation des Fragers ist weder fehlzuinterpretieren noch misszuverstehen da eindeutig.
Es geht um das was der Vermieter schrieb, nicht um das was der Frager glaubt aus dem Geschriebenen interpretieren zu können.
ZitatFür ausgewiesenen Wohnraum? Na dann mal her mit der Erklärung! :
Der springende Punkt ist halt, dass es sich wohl nicht um "ausgewiesenen Wohnraum"*, sondern um eine Werkswohnung im Sinne von §8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO handelt. D.h. das aktuelle Mietverhältnis könnte gekündigt werden, wenn der Mieter nicht (mehr) in die Kategorie "Aufsichts- und Bereitschaftspersonen oder Betriebsinhaber und Betriebsleiter" des Gewerbebetriebs fällt.
* im Sinne einer vom Bauamt für allgemein Wohnzwecke genehmigten Wohnung
ZitatDer springende Punkt ist halt, dass es sich wohl nicht um "ausgewiesenen Wohnraum"*, sondern um eine Werkswohnung im Sinne von §8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO handelt. D.h. das aktuelle Mietverhältnis könnte gekündigt werden, wenn der Mieter nicht (mehr) in die Kategorie "Aufsichts- und Bereitschaftspersonen oder Betriebsinhaber und Betriebsleiter" des Gewerbebetriebs fällt. :
* im Sinne einer vom Bauamt für allgemein Wohnzwecke genehmigten Wohnung
Ich war noch nie angestellt bei der Firma und habe die Wohnung ganz normal als Wohnraum gemietet. Wäre der Vermieter dann nicht Schadensersatz pflichtig wenn ich aus diesem Grund die Wohnung verlassen müsste?
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten :-)
ZitatWäre der Vermieter dann nicht Schadensersatz pflichtig wenn ich aus diesem Grund die Wohnung verlassen müsste? :
Da wird es sehr darauf ankommen, ob der Mieter diese Problematik kannte oder kennen musste (Eigenverschulden / Mitverschuldung).
ZitatDer springende Punkt ist halt, dass es sich wohl nicht um "ausgewiesenen Wohnraum"*, sondern um eine Werkswohnung im Sinne von §8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO handelt. :
Wie kommt man denn auf sowas?
ZitatWie kommt man denn auf sowas? :
Kenntnis des Sachverhaltes in Zusammenhang mit dem Wissen um die Gesetze?
Ich weiß nicht, welchen Sinn die unterschiedlichen Spekulationen verfolgen. Wenn diese Kündigung unbegründet ist, dann ist sie unwirksam. Dennoch hat der Vermieter deutlich gemacht, dass er das Mietverhältnis beenden will. Von daher sollte der Mieter zumindest mal anfangen zu schauen, ob sich irgendwo sinnvolle Alternativen auftun.
Das heisst nicht, dass dem Vermieter dann wirklich eine wirksame Kündigung gelingt, aber ausgeschlossen ist es auch nicht. Selbst wenn Eigenbedarf im rechtlichen Sinne nicht vorliegen kann, so sind andere Gründe als die explizit in § 573 BGB genannten theoretisch möglich, sofern sie nur ausreichend begründet sind. Darüber zu spekulieren lohnt nicht. Auch eine Diskussion, ob die Wohnung wie von drkabo angedacht gar nicht an diesen Mieter vermietet werden darf, lohnt zum aktuellen Zeitpunkt nicht wirklich. Das kann man sich anschauen, wenn es konkrete und begründete Schreiben vom Vermieter gibt.
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