Mieter an Mietvertrag binden?!

14. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2065
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Lehrling
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Mieter an Mietvertrag binden?!

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15 Antworten
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#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

wobei ich eine hälfte Vermieten möchte an meinen Kumpel

Davon ist dringend abzuraten (wenn er Dein Kumpel bleiben soll).

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#2
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 251x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Selbst wenn Dein Kumpel dann in einer anderen Stadt wohnen würde, hättet Ihr dann das Verhältnis Vermieter - Mieter.
Und irgendwann würde es dann mindestens der Frau Deines Kumpels garnicht gefallen, daß sie auf ein Kleid verzichten soll, damit Deine Frau so schick rumlaufen kann (ist natürlich endlos variierbar).

Man kann bei einem Mietvertrag problemlos einen beiderseitigen Ausschluß der ordentlichen Kündigung für vier Jahre vereinbaren.
Darüberhinausgehende Individualvereinbarungen sind mit Vorsicht zu genießen und aus verschiedenen Gründen abzulehnen. Wichtig ist schließlich nicht nur, daß Du einen Mieter hast, sondern, daß dieser auch zahlt.

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#5
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 251x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#7
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
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#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
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#9
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

So lange beide Parteien dies wünschen und dann vereinbaren. Höchstgrenzen gibt es da nicht.

Was der Bank vermutlich aber garnicht gefallen würde. Das würde nämlich den Versteigerungswert der Immobilie arg drücken und wäre also hier kontraproduktiv.

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#10
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Je nach Bank ist das "Vermieten" ein zusätzliches Risiko wenn die Miete in die Finanzierung mit eingerechnet wird. Also nicht unbedingt positiv gesehen bei der Bewertung eines Darlehens.

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#11
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#12
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ich habe ja auch nicht von einem unvermieteten (und womöglich noch schwer vermietbarem) Objekt gesprochen.

Aber im Versteigerungsfall läßt sich ein leeres bzw. über Eigenbedarf zu leerendes EFH nun einmal besser absetzen als eines, das über zig Jahre noch vermietet ist.
Von den Schwierigkeiten, bei einem EFH die Miete zu erhöhen, einmal ganz abgesehen.

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#13
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#14
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Der Fall soll ja nun weder eintreten, noch angestrebt werden.

Natürlich nicht, aber das ist der Fall, gegen den die Bank sich absichern muß.

das Doppelhaus später zu teilen und dem Freund die Hälfte zu verkaufen.

Aus steuerlichen Gründen besser zusammen kaufen und anschließend Realteilung vornehmen.

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#15
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 251x hilfreich)

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