Mietvertrag fristlos kündigen?

28. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
segna
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag fristlos kündigen?

Hallo liebes Forum,

nehmen wir an im Mietvertrag von M steht Folgendes: "Das Mietverhältnis beginnt vorbehaltlich der Fertigstellung abgestimmter baulicher Leistungen am 01.10.2012...".

Nun hat der Hauswart des M 3 Tage vor diesem Datum versichert, dass die Wohnung nicht bezugsfertig wird, auf dem Zusatzblatt des VM ist jedoch der 01.10.2012 als Einzugstermin, seitens des VM, ausgewiesen. Der VM selbst ist ausserhalb der Sprechzeiten nicht erreichbar, was nun bis 01.10.2012 der Fall ist. Der M habe einen Arbeitsvertrag und ein Vollzeistudium an diesem Ort, müsste daher ab dem 01.10.2012 pendeln. Was sind hier Rechte und Pflichten seitens VM-/M-seite?

Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1395x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
segna
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wäre in diesem Fall die Formulierung "vorbehaltlich" als unwirksam zu betrachten?

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1x Hilfreiche Antwort

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