Hallo liebes Forum,
nehmen wir an im Mietvertrag von M steht Folgendes: "Das Mietverhältnis beginnt vorbehaltlich der Fertigstellung abgestimmter baulicher Leistungen am 01.10.2012...".
Nun hat der Hauswart des M 3 Tage vor diesem Datum versichert, dass die Wohnung nicht bezugsfertig wird, auf dem Zusatzblatt des VM ist jedoch der 01.10.2012 als Einzugstermin, seitens des VM, ausgewiesen. Der VM selbst ist ausserhalb der Sprechzeiten nicht erreichbar, was nun bis 01.10.2012 der Fall ist. Der M habe einen Arbeitsvertrag und ein Vollzeistudium an diesem Ort, müsste daher ab dem 01.10.2012 pendeln. Was sind hier Rechte und Pflichten seitens VM-/M-seite?
Vielen Dank im Voraus!
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Mietvertrag fristlos kündigen?
28. September 2012
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Frage vom 28. September 2012 | 17:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag fristlos kündigen?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 28. September 2012 | 18:24
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1388x hilfreich)
Bitte überprüfe, was du da geschrieben hast. Ich lese immer 01.10.2012. Und der Tag ist nächsten Montag.
Wenn an dem Tag die Wohnung nicht bezogen werden kann, dann kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Ich würde in solch einem Fall schon mal die Rechnung mit Schadensersatzforderungen aufmachen.
http://www.mieterbund.de/890.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/gemietete-Wohnung-zu-Mietbeginn-nicht-bezugsfertig-__f111518.html
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#2
Antwort vom 28. September 2012 | 18:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wäre in diesem Fall die Formulierung "vorbehaltlich" als unwirksam zu betrachten?
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