Mietvertrag nach Tod der Mutter

29. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Norbert2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietvertrag nach Tod der Mutter

Hallo in die Runde,
gestern ist unsere Mutter verstorben und jetzt habe ich ein paar Fragen zum Mietvertrag.
Unsere Mutter ist aufgrund ihres Gesundheitszustandes am letzten Freitag ins Krankenhaus gekommen. Es war auch mit der Hausärztin vereinbart, das sie nach der Entlassung in ein Pflegeheim kommen sollte. Der Heimplatz war schon reserviert und wir fingen an einen Teil der Wohnungseinrichtung ins Heim zu bringen (Kleinmöbel, Fernseher usw.).
Jetzt wo meine Mutter gestorben ist stellt sich ja die Frage zum Mietvertrag. Wir würden das Erbe auf jeden Fall ausschlagen oder kann man uns nachsagen, wir hätten das Erbe ja schon angenommen, weil wir angefangen haben die Wohnung zu beräumen (war ja noch vor dem Tod). Müssen wir noch weiter Miete zahlen, die Endrenovierung durchführen oder hat sich mit der Ausschlagung des Erbes alles erledigt? Gibt es noch eine andere Möglichkeit den Mietvertrag zu beenden?

Danke

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Es gibt ein Sonderkündigungsrecht in diesem Fall, die Renowierung kommt wieder drauf an, was im Mietvertrag steht. Mit Erben hat das nichts zu tun. Nur Personen, die in der Wohnung zusammen gelebt haben, haben einen Anspruch auf Vertragübernahme. Einfach sich an den Vermieter wendet, die sind ja keine Unmenschen. Vielleicht lässt sich was unkompliziert machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.021 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen