Hallo in die Runde,
gestern ist unsere Mutter verstorben und jetzt habe ich ein paar Fragen zum Mietvertrag.
Unsere Mutter ist aufgrund ihres Gesundheitszustandes am letzten Freitag ins Krankenhaus gekommen. Es war auch mit der Hausärztin vereinbart, das sie nach der Entlassung in ein Pflegeheim kommen sollte. Der Heimplatz war schon reserviert und wir fingen an einen Teil der Wohnungseinrichtung ins Heim zu bringen (Kleinmöbel, Fernseher usw.).
Jetzt wo meine Mutter gestorben ist stellt sich ja die Frage zum Mietvertrag. Wir würden das Erbe auf jeden Fall ausschlagen oder kann man uns nachsagen, wir hätten das Erbe ja schon angenommen, weil wir angefangen haben die Wohnung zu beräumen (war ja noch vor dem Tod). Müssen wir noch weiter Miete zahlen, die Endrenovierung durchführen oder hat sich mit der Ausschlagung des Erbes alles erledigt? Gibt es noch eine andere Möglichkeit den Mietvertrag zu beenden?
Danke
Mietvertrag nach Tod der Mutter
29. Oktober 2005
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Frage vom 29. Oktober 2005 | 11:44
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietvertrag nach Tod der Mutter
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2005 | 15:31
Von
Status: Schüler (479 Beiträge, 64x hilfreich)
Es gibt ein Sonderkündigungsrecht in diesem Fall, die Renowierung kommt wieder drauf an, was im Mietvertrag steht. Mit Erben hat das nichts zu tun. Nur Personen, die in der Wohnung zusammen gelebt haben, haben einen Anspruch auf Vertragübernahme. Einfach sich an den Vermieter wendet, die sind ja keine Unmenschen. Vielleicht lässt sich was unkompliziert machen.
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