Unser Einzug ist jetzt über 2 Jahre her (Dez. 2009). Dort wurde verbal Folgendes vereinbart.
Sachverhalt:
Da die Einlegware des Fussbodens 10 Jahre alt war, wollte der Vermieter nur die Materialkosten von €400 bezahlen, um diesen auszutauschen. Da wir in einer Zwangslage waren und unbedingt schnell einziehen mussen, wurde das Entfernen des Teppichs und das Neuverlegen auf €1900 berechnet.
Frage:
Ist so eine Vereinbarung rechtens gegenüber dem Mieter?
Können wir diesen Betrag von €1900, wenn auch nur teilweise, zurückverlangen?
MFG
Steffen.
Renovierung beim Einzug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ist so eine Vereinbarung rechtens gegenüber dem Mieter?
Können wir diesen Betrag von €1900, wenn auch nur teilweise, zurückverlangen?
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wenn so mündlich vereinbart, weshalb sollte die VB nicht rechtens sein, Sie hätten ja auch ablehnen können !
Gemietet wie gesehen, selbst wenn, wovon man vielleicht ausgeht, Schönheitsmängel vorliegen könnten.
Dann gilt M.E. § 536b
-- Editiert Barni Gröllheimer am 26.03.2012 11:23
quote:
wurde das Entfernen des Teppichs und das Neuverlegen auf €1900 berechnet.
Diesem Betrag lag doch sicherlich eine Rechnung oder ein Kostenvoranschlag zu Grunde, oder wurde das auch nur so im Treppenhaus besprochen?
quote:
Können wir diesen Betrag von €1900, wenn auch nur teilweise, zurückverlangen?
Mit welcher Begründung? Dass ihr es euch nach Jahren anders überlegt habt, dürfte sicherlich nicht ausreichend sein.
P.S. Solche Dinge regelt man schriftlich! Das solltest du dir fürs nächste Mietverhältnis merken.
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Danke für die schnelle Antworten.
Das Entfernen des alten Tepichs ware aufwändiger als erwartet und dadurch wurde auch mehr in Rechnung gestellt. Der Kostenvoranschlag war natürlich deutlich geringer.
Schriftlich wurde leider nicht festgehalten, nur die Absprache mit der Vermieterin, dass die Wohnung nur bezogen wird, wenn der Fussboden ausgetauscht wird. Allerdings war die Vermieterin nur bereit eine gewisse Summe zu bezahlen.
Wir werden das Thema wohl sein lassen..
Beim nächsten Vertrag schriftlich.
Grüße
Beim nächsten Vertrag schriftlich.
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Kann ich nur empfehlen, spart eine Menge Diskussionen !
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Beim nächsten Vertrag schriftlich.
Klar.
Du meinst also eine Klausel wie: hiermit verpflichte ich mich, dem Mieter einen Teppich verlegen zu lassen, egal, was es kostet ?
Oder wie würdest du das formulieren ?
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Egal wie das formuliert ist, sollte das vom Vermieter getragen werden, da der vorige Teppich auch sein Eigentum ist. Das nächste mal schriftlich und alles wird gut.
Danke an alle!
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Egal wie das formuliert ist, sollte das vom Vermieter getragen werden
Deinen Glauben möchte ich haben!
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