Renovierung beim Einzug

26. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
steffent
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Renovierung beim Einzug

Unser Einzug ist jetzt über 2 Jahre her (Dez. 2009). Dort wurde verbal Folgendes vereinbart.

Sachverhalt:
Da die Einlegware des Fussbodens 10 Jahre alt war, wollte der Vermieter nur die Materialkosten von €400 bezahlen, um diesen auszutauschen. Da wir in einer Zwangslage waren und unbedingt schnell einziehen mussen, wurde das Entfernen des Teppichs und das Neuverlegen auf €1900 berechnet.

Frage:
Ist so eine Vereinbarung rechtens gegenüber dem Mieter?
Können wir diesen Betrag von €1900, wenn auch nur teilweise, zurückverlangen?

MFG
Steffen.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ist so eine Vereinbarung rechtens gegenüber dem Mieter?
Können wir diesen Betrag von €1900, wenn auch nur teilweise, zurückverlangen?
*********************************************************

wenn so mündlich vereinbart, weshalb sollte die VB nicht rechtens sein, Sie hätten ja auch ablehnen können !

Gemietet wie gesehen, selbst wenn, wovon man vielleicht ausgeht, Schönheitsmängel vorliegen könnten.

Dann gilt M.E. § 536b




-- Editiert Barni Gröllheimer am 26.03.2012 11:23

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
wurde das Entfernen des Teppichs und das Neuverlegen auf €1900 berechnet.


Diesem Betrag lag doch sicherlich eine Rechnung oder ein Kostenvoranschlag zu Grunde, oder wurde das auch nur so im Treppenhaus besprochen?

quote:
Können wir diesen Betrag von €1900, wenn auch nur teilweise, zurückverlangen?


Mit welcher Begründung? Dass ihr es euch nach Jahren anders überlegt habt, dürfte sicherlich nicht ausreichend sein.

P.S. Solche Dinge regelt man schriftlich! Das solltest du dir fürs nächste Mietverhältnis merken.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
steffent
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnelle Antworten.

Das Entfernen des alten Tepichs ware aufwändiger als erwartet und dadurch wurde auch mehr in Rechnung gestellt. Der Kostenvoranschlag war natürlich deutlich geringer.
Schriftlich wurde leider nicht festgehalten, nur die Absprache mit der Vermieterin, dass die Wohnung nur bezogen wird, wenn der Fussboden ausgetauscht wird. Allerdings war die Vermieterin nur bereit eine gewisse Summe zu bezahlen.

Wir werden das Thema wohl sein lassen..
Beim nächsten Vertrag schriftlich.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Beim nächsten Vertrag schriftlich.
+++++++++++++++++++++++++++++++++

Kann ich nur empfehlen, spart eine Menge Diskussionen !

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Beim nächsten Vertrag schriftlich.

Klar.
Du meinst also eine Klausel wie: hiermit verpflichte ich mich, dem Mieter einen Teppich verlegen zu lassen, egal, was es kostet ?

Oder wie würdest du das formulieren ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
steffent
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Egal wie das formuliert ist, sollte das vom Vermieter getragen werden, da der vorige Teppich auch sein Eigentum ist. Das nächste mal schriftlich und alles wird gut.

Danke an alle!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Egal wie das formuliert ist, sollte das vom Vermieter getragen werden

Deinen Glauben möchte ich haben!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.159 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen