Schäden an Mietwohnung

5. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
münchnerin589
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)
Schäden an Mietwohnung


Hi,
Mein Freund hat eine Wohnung gemietet. Beim Einzug hat er eine Begehung mit dem Vermieter gemacht. Dieser ist aber leider vor 5 Monaten gestorben. Jetzt sind seine Frau und seine Tochter die neuen Vermieter, aber mit denen gibt es nur noch Streit. Mein Freund will bald ausziehen. An der Wohnung sind einige Mängel vorhanden, unter anderem eine kaputte Zarge sowie eine zerkratze Tür. Die Mängel stammen nicht von uns, sondern vom Vormieter. Also nichts dramatisches aber eben auch Dinge die nicht unter den gewöhnlichen Verschleiß fallen. Es gibt auch kein Übergabeprotokoll von dem Einzug: da steht weder was drin von Mängeln, aber es steht auch nicht da dass die Wohnung mängelfrei ist. Und jetzt? Bei wem liegt die Beweispflicht: bei uns oder beim Vermieter? Können wir für die Schäden haftbar gemacht werden? Der Auszug steht irgendwann an und das Verhältnis mit der Vermieterin ist völlig zerrüttet. Da das Übergabeprotokoll vom Einzug nicht vollständig ist und sie auch keine Fotos gemacht hat, kann sie nicht beweisen dass wir diesen Schaden verursacht haben.
Kennt sich jemand aus? Vielen Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9868 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von annabanana91):
Es gibt auch kein Übergabeprotokoll von dem Einzug: da steht weder was drin von Mängeln, aber es steht auch nicht da dass die Wohnung mängelfrei ist.

Kein oder ein Übergabeprotokoll? Ich vermute mal ein Übergabeprotokoll. Was genau steht denn da drauf, wie sieht das aus? Vielleicht wäre es am besten, dass einzuscannen, die privaten Daten unkenntlich zu machen, es dann bei einem Bilderdienst hochzuladen und hier den Link einzustellen. Ansonsten wird es hier eher ein rumraten.

Zitat (von annabanana91):
ei wem liegt die Beweispflicht: bei uns oder beim Vermieter?

Beim Vermieter. Er muss beweisen, dass bestimmte Beschädigungen in eurer Mietzeit durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
münchnerin589
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi,
Im Mietvertrag ist ein Übergabeprotokoll angehängt in welchem nichts steht. Es handelt sich um einen Vordruck aus dem Internet, in welchem man ankreuzen soll welche Mängel vorhanden sind und ein paar leere Zeilen wo man noch was hinzufügen kann.
Es schaut folgendermassen aus:
Oben steht folgende Aussage:
'In dieser Wohnung sind folgende Mängel vorhanden/Die Wohnung ist mängelfrei'
Und danach so eine Spalte zum Ankreuzen ob die Mängel vorhanden sind oder nicht. Der Vermieter hat die betreffenden Zeilen einfach durchgestrichen und nichts angekreuzt. D.h daraus geht nicht hervor ob die Wohnung Mängel hat oder nicht. Er hat jetzt auch nicht angekreuzt dass die Wohnung mängelfrei ist. Und ebenfalls hat er nichts in die leeren Zeilen eingetragen wo man die Mängel auflisten sollte.

-- Editiert von annabanana91 am 05.10.2016 17:55

-- Editiert von annabanana91 am 05.10.2016 17:57

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
münchnerin589
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

@cauchy
Also muss er auch beweisen dass wir das waren oder dass die Sachen nicht vertragsgemäß genutzt wurden? Eine kaputte Zarge ist sicher keine vertragsgemäße Nutzung, der Vermieter kann das auf jeden Fall beweisen dass es nicht durch gewöhnlichen Verschleiß entstanden ist.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9868 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von annabanana91):
Also muss er auch beweisen dass wir das waren oder dass die Sachen nicht vertragsgemäß genutzt wurden?
Beides.

Ob das Übergabeprotokoll dem Vermieter etwas bringt, möchte ich besser nicht beurteilen. Es wird darauf ankommen, ob man dies so auslegen muss, dass die Wohnung ohne Mängel übergeben wurde. Wenn sich das nicht aus dem Protokoll ergibt, dann hat der Vermieter ein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Also muss er auch beweisen dass wir das waren


Nein. Er muß nur beweisen, daß der Mangel bei Übergabe an euch noch nicht vorlag und bei Rückgabe schon.
Ob dann ihr den Mangel verursacht habt oder euer Besuch, ist irrelevant und muß nicht bewiesen werden.
Andersherum könnt ihr euch natürlich entlasten, wenn ihr beweisen könnt, daß der Mangel etwa von einem Einbrecher o.ä. verursacht wurde. Dafür müßtet ihr nicht haften.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
münchnerin589
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

@BigBigiBigi
Nein, wir waren das nicht und auch nicht unser Besuch, sondern der Vormieter.
Es wird schwierig für den Vermieter zu beweisen dass der Mängel noch nicht vorlag da von Vermieterseite aus keine Zeugen mehr vorhanden sind und es wurden auch keine Fotos der Wohnung gemacht.

2x Hilfreiche Antwort

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