Sonderkündigungsrecht einer Wohnung bei Schwangerschaft

20. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
mila555
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht einer Wohnung bei Schwangerschaft

Hallo meine Lieben,
wir haben folgendes Problem:
ich bin nun im 8.Monat schwanger und unsere Wohnung ist
1. zu klein (2 Zi. )
2. wohnen wir im 4.Og ohne Aufzug
3. im Treppenhaus ist kein Platz um den Kinderwagen abzustellen.
Wir haben sehr lange gesucht und jetzt erst eine Zusage bekommen.Wir können in die neue Wohnung ab 1.1.06 einziehen und jetzt erst die alte kündigen.Das Problem ist die Doppelbelastung der beiden Mieten für 3 Monate: wir können es uns einfach nicht leisten. Gibt es unter O.G. Gründen eine Möglichkeit früher aus dem alten Mietvertrag zu kommen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

nein!

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mila555
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist aber schade... hatte noch Hoffnung...:(

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#3
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 146x hilfreich)

Ich möchte mich KristijanM anschliessen. Falls es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handelt, dann musst Du mit einer 3-Monatigen Kündigungsfrist leben. Ein ausserordenliches Kündigungsrecht steht Dir aus den von Dir erwähnten Gründen in meinen Augen nicht zu, der Zustand war zudem absehbar.

(Ich wohne übrigens mit meinen 3-Monate alten Zwillingen und Partnerin in einer 2-Zimmer-Wohnung auf ca. 50 qm und das geht wunderbar. OK, auf Dauer schaue ich mich auch nach was anderem um).

JoKu

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#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!

Es muss schon so sein, dass die Fortführung des Mietverhältnisses eine besondere Härte darstellt.
Wenn dies der Fall ist kann man bei Stellung eines Ersatzmieters, der zahlungsfähig, zumutbar und zur unbeschränkten Übernahme des Vertrages bereit ist, früher aus dem Vertrag.


________________________________________
Sonderkündigungsrecht bei Familienzuwachs:


Wenn sich Nachwuchs ankündigt und eine größere Wohnung her muss, ist das ebenfalls ein Argument für die vorzeitige Entlassung aus dem Vetrag. Ist die Kündigung berechtigt, muss der Mieter einen Nachmieter vorschlagen. Dem Vermieter muss dann eine gewisse Frist eingeräumt werden, in der er prüfen kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter zumutbar ist. Er darf ihn nur aus sachlichen Gründen ablehnen. „Etwa wenn es sich um eine Familie mit drei Kindern handelt, die in eine Zwei-Zimmer-Wohnung will“, erklärt Hannemann.

lies noch einmal hier:

http://www.svz.de/recht/miete/miete28_02_2005_4115.html

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#5
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Früher aus dem Mietvertrag?
Wer gute Gründe hat, kann schon vor Ende der vereinbarten Laufzeit ausziehen


Bei unbefristeten Mietverträgen kann man wohl nicht von einer 'vereinbarten Laufzeit' reden.

Der Grund der übereilten Kündigung ist ja nicht die 'plötzliche Schwangerschaft' sondern die neue Wohnung.

Die angegebenen 3 Gründe sind ja wohl schon seit MONATEN bekannt.

Huch, am Sonntag ist ja schon wieder Weihnachten. Vielleicht auch ein Grund zu kündigen, kommt ja auch für die meisten sehr plötzlich.


-- Editiert von wohnirrtum am 21.12.2005 09:59:58

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#6
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Mich stört hier der Begriff "Sonderkündigungsrecht".

Üblicherweise wird dieser Begriff gebraucht, wenn z.B. ein Verzicht auf das Kündigungsrecht vorliegt, und dann dennoch innerhalb dieser Zeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden möchte, z.B. aufgrund einer Versetzung eines Beamten, oder was auch immer.

Aber es kann nicht bedeuten, dass ein Recht entsteht von der üblichen dreimonatsfrist zur Kündigung verzichtet werden kann, das wäre nur im Sinne einer fristlosen Kündigung möglich.

Daher: ganz normal mit dreimonatsfrist kündigen, anders gehts nicht.

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#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

..und einfach mal freundlich den Vermieter darauf ansprechen, dass ihr schon eher auszieht und eure derzeitige Wohnung daher auch schon früher weitervermietet werden könnte. Fragt auch, ob ihr einen Nachmieter suchen dürft (den der Vermieter aber nicht akzeptieren muss). Möglicherweise lässt sich auf diesem Weg wenigstens eine Monatsmiete einsparen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Also ich sehe hier auch kein Sonderkündigungsrecht.

Die Schwangerschaft dauert in der Regel 9 Monate. Die reguläre Kündigunsfrist 3 Monate.

Es ist also möglich, sich nach entsprechendem Wohnraum innerhalb der Frist umzusehen.

Sie sind nun im 8. Monat schwanger, sorry, aber Sie wußten doch bereits zu Beginn der Schwangerschaft, dass die Wohnung zu klein ist und ohne Fahrstuhl, oder?

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

verständniss für den fragesteller habe ich schon. eine geeignete wohnung findet man nicht von heute auf morgen und wie der deibel es so will muss man dann auch noch si schnell wie möglich einziehen, ob nun schwanger oder nicht. versuchen sie einen nachmieter zu finden um aus dem mietvertrag entlassen zu werden.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

@ meharis
schau einfach mal bei Google unter dem Begriff Sonderdündigungsrecht (für Mieter) nach!

oder gleich hier:

http://www.svz.de/recht/miete/miete28_02_2005_4115.html


Sonderkündigungsrecht gibt es nicht nur im
Zusammenhang mit fristloser Kündigung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Hallo Odil,

Vielen Dank für den Link. Der Teil auf den Du insbesondere anspielst ist:

Grund: Familienzuwachs
Wenn sich Nachwuchs ankündigt und eine größere Wohnung her muss, ist das ebenfalls ein Argument für die vorzeitige Entlassung aus dem Vetrag. Ist die Kündigung berechtigt, muss der Mieter einen Nachmieter vorschlagen. Dem Vermieter muss dann eine gewisse Frist eingeräumt werden, in der er prüfen kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter zumutbar ist. Er darf ihn nur aus sachlichen Gründen ablehnen. „Etwa wenn es sich um eine Familie mit drei Kindern handelt, die in eine Zwei-Zimmer-Wohnung will“, erklärt Hannemann.

In diesem Fall wäre ein "Sonderkündigungsrecht" lediglich die vorzeitige Entlassung aus einem Mietvertrag, z.B. aus einem befristeten Mietvertrag. In diesem Fall hätte man dann ein Sonderkündigungsrecht, und dürfte mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen, und man hätte ferner das Recht einen Nachmieter zu stellen.

Im vorliegenden Fall stellt sich aber gar nicht die Frage VORZEITIG aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, da sowieso mit einer Dreimonatsfrist gekündigt werden kann - es sein denn natürlich, dass mila555 verschwiegen hat, dass Sie einen zeitlich befristeten (und auch so gültigen MV) hat.

Lediglich daher hat mich der GEbrauch des Begriffes gestört.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mila555
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
also erstmal vielen Dank ,daß ihr so zahlreich geantwortet habt.Zunächst habe ich das Wort "sonderkündigungsrecht" einfach deswegen gewählt, da ich einfach nicht wußte wie der korrekte Begriff wäre.
Und wie es auch KristijanM richtig erkannt hat, war die Wohnungssuche ziemlich schwierig.Wir wohnen in einer Großstadt(FFM), wo die Wohnungssituation nicht einfach ist. Natürlich weiß ich seit dem 2. Monat der Schwangerschaft von dem Umstand, und wir haben seitdem intensiv gesucht, aber eben 6 Monate lang ohne Erfolg. Durch unser knappes Budget war die Auswahl eben begrenzt. Es waren viele Wohnungen dabei für die wir uns beworben haben,jedoch kamen bis jetzt nur Absagen. Das war jetzt die erste Wohnung die wir haben konnten, somit mußten wir sofort zusagen, sonst hätte es ein anderer genommen. Dadurch ergibt sich eben die Doppelbelastung der Miete. Denn in in Frankfurt eine Wohnung kündigen ohne eine neue zu haben ist Wahnsinn...

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