Guten Abend,
ich habe folgendes Problem.
seit 1.3 diesen Jahres Wohne ich einem Renovierten Altbau.
Heute hat der Vermieter einen Aushang geschrieben, wo nach alle Mieter aufgefordert werden den Sperrmüll nicht in den offenen Kellerbeschlägen, Kellereingängen, Dachböden zu beseitigen.
Er droht damit das bis zum 18.07.08 dieses zu beseitigen sei, andernfalls wird dieses in Rechnung gestellt und auf die nächsten Betriebskosten aufgerechnet.
Also mein Müll ist dieses nicht, die Keller sehen schrecklich aus, es ist sogar alter Sperrmüll. Ich habe sogar Zeugen die bei meinem Umzug bestätigen können das dieser Müll schon da war, sogar in meinem Kellerbeschlag liegt Müll.
Ich fühle mich verarscht.
(Zuvor: Die letzten Monate habe ich Telefonisch den Vermieter aufgefordert wegen einer Ratenplage einen Kammerjäger zu beauftragen. Nach fruchtlosen Gespräch, habe ich ihn es schriftlich mitgeteilt und siehe da es hat funktioniert.)
Ich denke mal ich war der Auslöser, aber egal, heute waren sogar alle Rattenfallen weg.
Darf der Vermieter das?
Sperrmüll
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Sorry, habe mich verschrieben, wir sollen ihn beseitigen.
Aber der Sperrmüll ist doch nicht von mir?
Danke.
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--- editiert vom Admin
Toll, so kann ich also für andere bezahlen.
Vielen Dank
ja hast du denn nichts schriftliches als zu eingezogen bist das der vermieter den vorhandenen müll noch beseitigen lässt?
wenn nein, ja dann musst du halt den müll werräumen!
Toll, so kann ich also für andere bezahlen.
Wer sollte denn sonst bezahlen?
--- editiert vom Admin
...Wer sollte denn sonst bezahlen?...
Der VM
Warum denn?
Ist er denn der Verursacher?
--- editiert vom Admin
sogar in meinem Kellerbeschlag liegt Müll.
Wer ist denn für seinen eigenen Keller verantwortlich?
Warum stört das den TE (Einzug 01.03.) denn erst jetzt, nach über 4 Monaten?
Etwa weils ans Bezahlen geht?
Denn der Müll war und ist ihm sicherlich egal.
Wenn der Vermieter den Vormietern gestattet, bei Auszug ihren Sperrmüll im Keller zu belassen, muss er eben für dessen Entsorgung bezahlen. Er hätte ja den / die Verursacher ja auch zur Beseitigung auffordern können.
Ich würde den Zustand der Keller schnellstens dokumentieren und nötigenfalls an eidesstatt versichern, dass bereits vor dem Einzug der Keller im selben Zustand war sowie bei Fortbestehen der Forderung eben einer Klage des VM dank selbstverständlicher Rechtsschutzversicherung recht locker entgegensehen.
stellt den sperrmüll doch raus und lasst ihn abholen..ist doch einmal im jahr pro mieter kostenlos!!
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"sehen und verstehen"
--- editiert vom Admin
nee ..kenne die abfallsatzung von dort nicht..
aber ist die denn generell so abweichend?
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"sehen und verstehen"
Einem Vermieter ist bekannt, dass in den Müllgebühren auch Sperrmüllabfuhr enthalten ist. Wäre ein Leichtes für ihn, Dich darüber zu informieren.
Jedenfalls:
Ich würde im Landratsamt anrufen, wann die nächste Sperrmüllabfuhr (Straße, Hausnummer) stattfindet. Dann Termin als Aushang ins Treppenhaus (möglicherweise haben andere Mieter auch diesbezüglich Bedarf).
Dann einfach den Schrotter am Abend vorher rausstellen, damit abgeholt werden kann.
Bisschen Arbeit - sonst nix -
erledigt - ohne Zoff
-- Editiert von Miet_1_2_3 am 14.07.2008 04:00:58
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