Treppenhaus Lichtschalter nicht beleuchtet

19. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
NeuInDeutschland
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Treppenhaus Lichtschalter nicht beleuchtet

Hallo. Ich hoffe jemand kann mir mit diesem Thema weiterhelfen. Wir wohnen in dem 5OG eines Mietshauses ohne Aufzug (ist seit immer defekt). Die Treppenhausbeleuchtung funktioniert mit einem Zeitschalter und hält nur ein paar Etagen, bevor die Beleuchtung wieder ausgeht. Die meisten Lichtschalter haben entweder keine Glimmlampe oder sie funktionieren nicht mehr, was es schwer macht den Schalter im Dunkel zu finden. Heute ist es mal wieder passiert und auf der Suche nach dem Lichtschalter bin ich gestolpert und gefallen. Mein Fuß ist dann falsch gedreht und ich vermute leicht verstaucht. Tut leider nicht nur leicht weh.

Ich hab gerade online gelesen, dass es gesetzlich verpflichtet ist, dass Lichtschalter beleuchtet sein soll, damit sie einfach im Dunkel gefunden werden können. Schadenersatz will ich nicht (glaube es ist nicht sooo schlimm), aber ich möchte gerne dass die HW sich darum kümmern, da jemand sich schlimm verletzen kann.

Stimmt das mit dem Gesetzt für Schalterbeleuchtung? Und wenn ja, wie soll ich einen Brief an die Hausverwaltung formulieren? Gibt es einen Musterbrief für sowas? Bin leider kein Muttersprachler, wie ihr wahrscheinlich schon bemerkt habt, so ich traue mich nicht solche Briefe ohne Hilfe zu schreiben. Das kann zu unangenehmen Missverständnisse führen. :sweat:

Dann noch eine Frage- wenn die HW sich nicht darum kümmern, was ist mein nächster Schritt? Die HW ist so ein bisschen... ich sag mal traurig und ich glaube sie werden sich nicht ohne ein bisschen Druck darum kümmern.

Ich hoffe, ich hab das alles Verständlich geschrieben. Bin leider noch daran, die Sprache zu lernen. Danke im Voraus!

-- Editiert von NeuInDeutschland am 19.11.2020 20:59

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

[uote]Stimmt das mit dem Gesetzt für Schalterbeleuchtung?
Das mag fürt Neubauten so sein, eine "Nachrüstpflicht" kenne ich aber nicht.
Ich kenne noch Häuser, da mußte man eine Taschlampe mitführen !

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von NeuInDeutschland):
Ich hab gerade online gelesen, dass es gesetzlich verpflichtet ist, dass Lichtschalter beleuchtet sein soll,

Wo? Und welches Gesetz wurde da genannt?



Zitat (von Spezi-2):
Ich kenne noch Häuser, da mußte man eine Taschlampe mitführen !

Was hier auch ganz ratsam wäre. Denn ein beleuchteter Lichtschalter beleuchte ja noch lange nicht den Weg dort hin.



Zitat (von NeuInDeutschland):
Die Treppenhausbeleuchtung funktioniert mit einem Zeitschalter und hält nur ein paar Etagen, bevor die Beleuchtung wieder ausgeht.

Dann könnte es erfolgversprechender sein, den Vermieter darauf in Anspruch zu nehmen das die Beleuchtung lange genug hält.

Oft reicht es auch schon, das man in einer Etage den Schalter drückt, damit die Laufzeit des Schalters von vorne beginnt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann könnte es erfolgversprechender sein, den Vermieter darauf in Anspruch zu nehmen das die Beleuchtung lange genug hält.


Diese Zeitschaltung kann auch durch entsprechende Regulierung verlängert werden. Dazu muss man allerdings den Vermieter Bescheid geben. Ganz einfach.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kilunoe874
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Dein Ärger über den kleinen Unfall kann ich verstehen, aber ich denke nicht, dass es eine Pflicht zur Lichtschalterbeleuchtung gibt.
Bevor man da jetzt ein großes rechtliches Fass aufmacht, würde ich der Hausveraltung einfach schriftlich mitteilen, dass im Hause die Glimmschalterbeleutung in Etage X, Y und Z defekt sind und du darum bittest, diese zeitnah zu reparieren um Unfällen vorzubeugen. Wenn sich nach drei Wochen nichts getan hat, erneut nachfragen und eine großzügige Frist setzen (z. B. drei Wochen).
Wenn es dann immer noch nicht repariert ist, könnte man sich mietrechtlich beraten lassen. Normalerweise gehen Hausverwaltungen solchen Sachen aber einfach nach und fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
der Hausveraltung einfach schriftlich mitteilen, dass im Hause die Glimmschalterbeleutung in Etage X, Y und Z defekt sind

Wo steht denn, dass es in dem Hause eine Glimmschalterbeleutung gibt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kilunoe874
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wo steht denn, dass es in dem Hause eine Glimmschalterbeleutung gibt ?

Im Eingangsbeitrag: "Die meisten Lichtschalter haben entweder keine Glimmlampe oder sie funktionieren nicht mehr" -> Die nicht funktionierenden sollten repariert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13738 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

von einer Pflicht für eine Schalterbeleuchtung hab' ich auch noch nicht gehört (aber es könnte durchaus unter die Verkehrssicherungspflicht fallen).
Wenn es aber - wie hier - bereits beleuchtete Schalter gibt, dann dürfte es imho verpflichtend sein diese auch instand zu halten. Daher würde ich dem Ratschlag aus #4 folgen.

Und wenn es doch eine größere Verletzung ist und du zum Arzt musst, dann kann ein Unfallbericht an die Krankenkasse vielleicht helfen etwas mehr Druck auszuüben.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.858 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen