Wohnungsübergabe bei Mietende (Corona)

19. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
onimahoni
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnungsübergabe bei Mietende (Corona)

Hallo,

wir haben unsere Wohnung gekündigt und der Übergabetermin sollte am 01.04.2020 stattfinden.

Da nun die Coronakriese dazwischen gekommen ist, möchte der Vermieter die Übergabe allein durchführen.
Eine Gemeinsame Übergabe wird vom Vermieter abgelehnt.
Die Schlüssel soll ich vorab in den Briefkasten werfen.


Was ist wenn der Vermieter Mängel feststellt?
Muss ich diese Nachbessern? Die Schlüssel habe ich ja dann bereits abgegeben.

mfg Tom

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Eine gemeinsame Wohnungsbegehung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Sofern sich dazu also nichts im Mietvertrag findet, kann weder der Vermieter noch der Mieter darauf bestehen.

Ich empfehle in diesem Fall mit Fotos und Videos den Zustand der Wohnung vor Auszug sorgsam zu dokumentieren. Ein neutraler Zeuge kann auch helfen. Dann werft ihr alle Schlüssel nebst einem kurzen Begleitschreiben bis spätestens 1.4. morgens in den Briefkasten des Vermieter. Im Schreiben sollte eigentlich nur drinstehen, dass das alle Schlüssel sind und dass das die Wohnungsrückgabe sein soll. Auch da wäre es hilfreich, wenn der Zeuge das dokumentieren könnte.

Zitat (von onimahoni):
Was ist wenn der Vermieter Mängel feststellt?
Muss ich diese Nachbessern?
Das kommt darauf an, ob das Mängel sind und wenn ja, ob überhaupt das Recht auf Nachbesserung besteht. Das zu diskutieren, würde aber nun zu weit führen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Eine gemeinsame Wohnungsbegehung ist im Gesetz nicht vorgesehen.


Richtig (formal).

Aber: 546 BGB regelt die Rückgabe der Wohnung und der Exmieter hat das Recht sich die quittieren zu lassen.

Ich kann allerdings auch den Vermieter verstehen und würde daher nach praktischen Lösungen suchen.
So könnte er z.B. einen Schlüssel vorab erhalten, sich die Wohnung ansehen, etwaige Mängel protokollieren, dem Mieter bei Übergabe das Protokoll aushändigen, und diesen gegenprüfen lassen.

Machbar ist vieles, und wo ein Wille ist auch ein Weg.

Sind Mieter und Vermieter über einen Sachmangel uneins, schadet das nicht, denn darüber lässt sich auch später noch trefflich streiten. Dass muss nicht bei der Rückgabe der Wohnung geschehen.

Zitat:
Was ist wenn der Vermieter Mängel feststellt?
Muss ich diese Nachbessern? Die Schlüssel habe ich ja dann bereits abgegeben.


Dies ist dann schlechterdings unmöglich. Mängel, die in den Veraqntwortungsbereich des Mieters fallen, sollten besser vorher fachgerecht beseitigt werden.

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 19.03.2020 19:28

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Wobei ein Anspruch mieterseits auf eigene Mängelbeseitigung nach Mietende nicht besteht, es somit also davon abhängt, ob der Vermieter damit einverstanden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wobei ein Anspruch mieterseits auf eigene Mängelbeseitigung nach Mietende nicht besteht, es somit also davon abhängt, ob der Vermieter damit einverstanden ist.
Zumindest nach meinem aktuellen Wissensstand ist dies so allgemein nicht korrekt. Hier ein Link zur Nachfristsetzung bei Schönheitsreparaturen (https://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-nachfrist-mieter/).

Ich gebe aber zu, dass mir manch aktuelle Urteile vielleicht durch die Lappen gegangen sind. Dann bitte um Angabe der Urteile.

Nach meinem Wissensstand wird unterschieden zwischen vertraglich geschuldeten Leistungen (wenn der Mieter also z.B. Schönheitsreparaturen nicht vertragsgemäß durchführt) und Beschädigungen der Mietsache. Bei ersterem ist eine Nachfristsetzung notwendig (wenn der Vermieter Schadensersatz haben will), bei zweiterem nicht.

-- Editiert von cauchy am 20.03.2020 11:34

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von onimahoni):
Eine Gemeinsame Übergabe wird vom Vermieter abgelehnt.
Wegen der Pandemie? Mit wie vielen Personen würde er denn bei der Übergabe zusammentreffen?
Zitat (von onimahoni):
Was ist wenn der Vermieter Mängel feststellt?
Wie soll die Wohnung denn übergeben werden bei Auszug? Was sagt der Mietvertrag?

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