Für eine 1 Zimmer Wohnung mit nur 30 qm mit Fußbodenheizung entstand angeblich laut Abrechnung von Hausverwaltung eine Nachzahlung in Höhe von 1 500 € für ein Jahr.
Die Zahlen auf der Abrechnung sind schwammig und undurchsichtig. Es werden schlicht Zahlen geschrieben die man als Mieter nicht nachvollziehen kann. Die Summe erscheint jedoch abstrus hoch.
Wie kann man nun vorgehen? Widerspruch einlegen?
Zu hohe Heizkostenabrechnung: wie prüfen bzw. widersprechen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sinnigerweise erst mal die Belege einsehen. Und insbesondere die Werte mit den eigenen Notizen vergleichen.
ZitatSinnigerweise erst mal die Belege einsehen. :
Das ist schon klar.
Nun soll aber ab 1.10.2021 bereits eine "angepasste" Vorauszahlung angewiesen werden. Dann Zahlung unter Vorbehalt?
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Wenn unverzüglich nach Erhalt der Abrechnung Belegeinsicht gefordert wird, dann muss der Vermieter diese auch ermöglichen. Bis dahin wäre meiner Meinung nach noch die alte Vorauszahlung zu zahlen. Allerdings wäre es auch unproblematisch, die erhöhte Vorauszahlung zu zahlen. Das Geld ist ja nicht weg und es wäre im Rest des Jahres noch genügend Zeit, notfalls Nebenkostenvorauszahlungen wieder entsprechend zu reduzieren.
ZitatDas Geld ist ja nicht weg und es wäre im Rest des Jahres noch genügend Zeit, notfalls Nebenkostenvorauszahlungen wieder entsprechend zu reduzieren. :
1500 Euro als Nachzahlung zu den gewöhnlichen NK ist abstrus. Wenn die Vorauszahlung angepasst wird und beglichen wird, dann müsste man als Mieter dann dem Geld nachrennen.
Upss, du bist die MIeterin.
Was bitte kannst du nicht nachvollziehen? Welche Positionen?
-- Editiert von Solan196 am 27.09.2021 21:17
ZitatUpss, du bist die MIeterin. :
Nein, wieso?
Der Betrag ist abstrus. Was ist an meiner Frage unverständlich?
ZitatDann Zahlung unter Vorbehalt? :
Entweder das oder oder die Erhöhung gar nicht zahlen und entsprechend reklamieren.
ZitatDer Betrag ist abstrus. :
Man hat schon Belegeinsicht genommen?
Wurde die Zählerstände in der Abrechnung mit den selbst abgelesenen Werte verglichen? Stimmen die Werte?
Wenn man die Heizkostenabrechnung nicht versteht, bestünde noch die Möglichkeit, diese anonymisiert hier einzustellen. Dann könnten wir mal einen Blick drauf werfen und mitteilen, welche genauen Werte auffällig sind.
ZitatDer Betrag ist abstrus. Was ist an meiner Frage unverständlich? :
Ohne Kenntnis von Vorauszahlungshöhe, was genau abgerechnet wurde, wie das Heizverhalten ist usw.usf. kann man nur im Nebel wabern und sinnieren, der Betrag ist nicht abstrus, je nachdem wo die Wohung sich befindet und was genau abgerechnet wurde.
Was verstehst du denn nicht an der Abrechnung?
ZitatEntweder das oder oder die Erhöhung gar nicht zahlen und entsprechend reklamieren. :
Droht dann keine fristlose Kündigung (!), da die "neu" angeordnete Vorauszahlung nicht erfüllt wird? Die Abrechnung kam von der Hausverwaltung. Die Wohnung gehört jedoch einem Privatmann - sprich Vermieter
Es erfolgte noch keine Einsicht, jedoch erscheint uns der Betrag für ein Jahr und eine kleine 30 qm Wohnung zu hoch. Zu mal die Jahre zuvor auch keine Nachzahlung in dieser Höhe gefordert wurde.
Zitatjedoch erscheint uns :
Nebulöse Vermutungen sind kein wirkliches Fundament.
ZitatDroht dann keine fristlose Kündigung (!), da die "neu" angeordnete Vorauszahlung nicht erfüllt wird? :
Da die ein Vermieter jederzeit aussprechen kann, droht die eigentlich immer ...
Entscheidend ist aber die Durchsetzbarkeit, deshalb ja die Reklamation nach § 560 BGB.
1500€ mögen hoch sein, vermutlich sogar zu hoch, aber selbst bei nur 30 m² durchaus möglich.
Fußbodenheizung ist ja schön, nur das ist eine der wenigen Heizarten, bei der man erstens sehr viel falsch machen kann und zweitens ist dort die Frage wie wird denn die Wärme für diese Heizung erzeugt wird?
Zitatjedoch erscheint uns der Betrag für ein Jahr und eine kleine 30 qm Wohnung zu hoch. :
Der Betrag ist zweifellos sehr hoch und die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwo ein Fehler passiert ist, ist ebenfalls hoch aber eben nicht bei 100%.
Ein Widerspruch sollte jedoch fundiert begründet werden und nicht einfach mit "Der Betrag ist zu hoch" begründet werden.
Da es zahlreiche Gründe für den hohen Betrag geben kann, von technischen Fehlern über Ablesefehler, falscher Datenübernahme bis hin zu einem verschwenderischen Heizverhalten, sollte zunächst einmal geprüft werden, welche genauen Daten aus der Heizkostenabrechnung zu diesem Ergebnis führen.
Ich selbst würde mir dabei zutrauen, durch einen Einblick in die Heizkostenabrechnung ggf. in Verbindung mit einem Vorjahresvergleich die möglichen Fehlerursachen sehr stark einzugrenzen. Wenn jedoch der Mieter (oder Vermieter) zu so einer Beurteilung nicht in der Lage ist, dann muss er sich fachliche Unterstützung holen oder den Rat aus Antwort#8 beherzigen.
ZitatIch selbst würde mir dabei zutrauen, durch einen Einblick in die Heizkostenabrechnung ggf. in Verbindung mit einem Vorjahresvergleich die möglichen Fehlerursachen sehr stark einzugrenzen. :
Exakt, das traue ich mir gleichfalls zu - nur leider sind keinerlei Zahlen vorhanden, nur der Nachzahlungsbetrag ist aufgeführt. Ich kann nichts vergleichen. Habe keinen Zugang zu meinem Zählerstand. Das ist keine Abrechnung. Das moniere ich ja. Wenn der Verbrauch so sehr gesteigert wäre, dann müssten auch die Gesamtkosten Heizung für das Haus gestiegen sein, sind sie aber nicht, sie sind sogar gesunken. Ich weiß von vielen anderen Nachbarn, dass sie ihre Abrechnung nicht mehr bezahlen, da sie ebenso abstrus hohe Abrechnung erhalten.
Zitatn, nur das ist eine der wenigen Heizarten, bei der man erstens sehr viel falsch machen kann und zweitens ist dort die Frage wie wird denn die Wärme für diese :
Fernwärme.
Meine Mutter lebt seit einigen Jahren in dieser Wohnung und hat über diese Jahre keine solche Nachzahlung erhalten. Plötzlich soll sie als Mieterin grobe Fehler im Heizverhalten an den Tag legen..... Kein Argument!
ZitatExakt, das traue ich mir gleichfalls zu - nur leider sind keinerlei Zahlen vorhanden, :
DAs kann ja wohl nicht sein, woher soll dann die Nachforderung kommen ohne Zahlen?
ZitatIch kann nichts vergleichen. Habe keinen Zugang zu meinem Zählerstand. :
Über welchen Zählerstand reden wir denn?
ZitatWenn der Verbrauch so sehr gesteigert wäre, dann müssten auch die Gesamtkosten Heizung für das Haus gestiegen sein, sind sie aber nicht, sie sind sogar gesunke :
Kann doch auch sein, dass nur einer verschwendet, während die anderen sich bemühen. Da ist durchaus eine Absenkung der Gesamtkosten denkbar.
ZitatIch weiß von vielen anderen Nachbarn, dass sie ihre Abrechnung nicht mehr bezahlen, da sie ebenso abstrus hohe Abrechnung erhalten. :
Das ist eine recht dürftige Begründung.
Was sagt denn so die Belegeinsicht?
ZitatPlötzlich soll sie als Mieterin grobe Fehler im Heizverhalten an den Tag legen..... Kein Argument! :
Das sehen Gesetz und Rechtsprechung aber genau gegenteilig ...
ZitatDAs kann ja wohl nicht sein, woher soll dann die Nachforderung kommen ohne Zahlen? :
Naja, das die Vermieter da mal gerne nur die Forderung senden ohne passende Abrechnung ist ja nichts neues.
ZitatExakt, das traue ich mir gleichfalls zu - nur leider sind keinerlei Zahlen vorhanden, nur der Nachzahlungsbetrag ist aufgeführt. Ich kann nichts vergleichen. Habe keinen Zugang zu meinem Zählerstand. Das ist keine Abrechnung. :
Vielleicht entscheidest du dich mal. Im Eingangsbeitrag steht:
Zitatentstand angeblich laut Abrechnung von Hausverwaltung eine Nachzahlung in Höhe von 1 500 € für ein Jahr. :
Die Zahlen auf der Abrechnung sind schwammig und undurchsichtig.
Ihr habt das Recht auf eine saubere Heizkostenabrechnung. Wenn das keine Abrechnung ist, würde ich die erstmal einfordern.
Ich gehe mal davon aus, dass noch keine Belege eingesehen wurden.
Evtl. verlinkst du hier mal diese mystische Abrechnung Klarnamen und Daten unkenntlich machen, dann kann man ja sehen, wo der Hase im Pfeffer begraben liegt.
ZitatExakt, das traue ich mir gleichfalls zu - nur leider sind keinerlei Zahlen vorhanden, nur der Nachzahlungsbetrag ist aufgeführt. :
Dann ist die Sache im ersten Schritt einfach, denn so eine Heizkostenabrechnung ist formell unwirksam.
Die Abrechnung muss die Ablesewerte und den Rechenweg enthalten, wie man auf die Nachzahlung kommt.
ZitatWenn das keine Abrechnung ist, würde ich die erstmal einfordern. :
Warum sollte man den Vermieter darauf aufmerksam machen, dass seine Abrechnung unwirksam ist?
Ich würde erst einmal gar nichts machen und abwarten.
ZitatFür eine 1 Zimmer Wohnung mit nur 30 qm mit Fußbodenheizung entstand angeblich laut Abrechnung von Hausverwaltung eine Nachzahlung in Höhe von 1 500 € für ein Jahr. :
Unmöglich ist ein hoher Verbrauch bekanntlich nicht, wenn es der Mieter sehr gut
wam haben will. Meistens denkt man dabei nicht an die Kosten.
ZitatDie Zahlen auf der Abrechnung sind schwammig und undurchsichtig. Es werden schlicht Zahlen geschrieben die man als Mieter nicht nachvollziehen kann. Die Summe erscheint jedoch abstrus hoch. :
Sind die Zahlen nun schwammig bzw. undurchsichtig oder nicht vorhanden?
ZitatExakt, das traue ich mir gleichfalls zu - nur leider sind keinerlei Zahlen vorhanden, nur der Nachzahlungsbetrag ist aufgeführt. Ich kann nichts vergleichen. Habe keinen Zugang zu meinem Zählerstand. :
Eine Heizkostenabrechnung muß bestimmte Kriterien erfüllen.
1. Die Zusammenstellung der Gesamtkosten.
2. Der Verteilerschlüssel
3. Berechnung des Anteils des Mieters
4. Abzug der geleisteten Voauszahlungen
und die Abrechnuung muss nachvollziehbar sein.
ZitatIch kann nichts vergleichen. Habe keinen Zugang zu meinem Zählerstand. :
Wer hat da Zugang für die Ablesung des Zählerstandes? Wenn man Dir den Zugang verweigert wäre die Abrechnung auch aus diesem Grund nicht gültig.
Wäre noch zu klären wo sich die Zähler befinden.
ZitatWer hat da Zugang für die Ablesung des Zählerstandes? Wenn man Dir den Zugang verweigert wäre die Abrechnung auch aus diesem Grund nicht gültig. :
Und auch an dich die Frage: Über welchen Zählerstand wird da denn geredet? Bei den Heizkosten sollte dieser doch an durch die Erfasungsgeräte einsehbar sein, diese Geräte befinden sich idR innerhalb des gemieteten Wohnraums.
Und warum sollte die Abrechnung deswegen ungültig sein? Wo kann ich das nachlsen?
ZitatUnd auch an dich die Frage: Über welchen Zählerstand wird da denn geredet? Bei den Heizkosten sollte dieser doch an durch die Erfasungsgeräte einsehbar sein, diese Geräte befinden sich idR innerhalb des gemieteten Wohnraums :
Ironischer Weise habe ich danach gefragt. Mir sind keine Ablesezähler ausserhalb des Wohnbereichsbekannt, weshalb es auch unlogisch ist, dass der Mieter die Erfassungsgeräte nicht einsehen kann.
ZitatWäre noch zu klären wo sich die Zähler befinden. :
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