Zu hohe Heizkostenabrechnung: wie prüfen bzw. widersprechen

27. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Kerstin2123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu hohe Heizkostenabrechnung: wie prüfen bzw. widersprechen

Für eine 1 Zimmer Wohnung mit nur 30 qm mit Fußbodenheizung entstand angeblich laut Abrechnung von Hausverwaltung eine Nachzahlung in Höhe von 1 500 € für ein Jahr.
Die Zahlen auf der Abrechnung sind schwammig und undurchsichtig. Es werden schlicht Zahlen geschrieben die man als Mieter nicht nachvollziehen kann. Die Summe erscheint jedoch abstrus hoch.
Wie kann man nun vorgehen? Widerspruch einlegen?

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Sinnigerweise erst mal die Belege einsehen. Und insbesondere die Werte mit den eigenen Notizen vergleichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kerstin2123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sinnigerweise erst mal die Belege einsehen.


Das ist schon klar.

Nun soll aber ab 1.10.2021 bereits eine "angepasste" Vorauszahlung angewiesen werden. Dann Zahlung unter Vorbehalt?

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Wenn unverzüglich nach Erhalt der Abrechnung Belegeinsicht gefordert wird, dann muss der Vermieter diese auch ermöglichen. Bis dahin wäre meiner Meinung nach noch die alte Vorauszahlung zu zahlen. Allerdings wäre es auch unproblematisch, die erhöhte Vorauszahlung zu zahlen. Das Geld ist ja nicht weg und es wäre im Rest des Jahres noch genügend Zeit, notfalls Nebenkostenvorauszahlungen wieder entsprechend zu reduzieren.

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#4
 Von 
Kerstin2123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das Geld ist ja nicht weg und es wäre im Rest des Jahres noch genügend Zeit, notfalls Nebenkostenvorauszahlungen wieder entsprechend zu reduzieren.


1500 Euro als Nachzahlung zu den gewöhnlichen NK ist abstrus. Wenn die Vorauszahlung angepasst wird und beglichen wird, dann müsste man als Mieter dann dem Geld nachrennen.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4536 Beiträge, 545x hilfreich)

Upss, du bist die MIeterin.

Was bitte kannst du nicht nachvollziehen? Welche Positionen?

-- Editiert von Solan196 am 27.09.2021 21:17

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#6
 Von 
Kerstin2123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Upss, du bist die MIeterin.

Nein, wieso?

Der Betrag ist abstrus. Was ist an meiner Frage unverständlich?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2123):
Dann Zahlung unter Vorbehalt?

Entweder das oder oder die Erhöhung gar nicht zahlen und entsprechend reklamieren.



Zitat (von Kerstin2123):
Der Betrag ist abstrus.

Man hat schon Belegeinsicht genommen?


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wurde die Zählerstände in der Abrechnung mit den selbst abgelesenen Werte verglichen? Stimmen die Werte?

Wenn man die Heizkostenabrechnung nicht versteht, bestünde noch die Möglichkeit, diese anonymisiert hier einzustellen. Dann könnten wir mal einen Blick drauf werfen und mitteilen, welche genauen Werte auffällig sind.

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4536 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2123):
Der Betrag ist abstrus. Was ist an meiner Frage unverständlich?


Ohne Kenntnis von Vorauszahlungshöhe, was genau abgerechnet wurde, wie das Heizverhalten ist usw.usf. kann man nur im Nebel wabern und sinnieren, der Betrag ist nicht abstrus, je nachdem wo die Wohung sich befindet und was genau abgerechnet wurde.

Was verstehst du denn nicht an der Abrechnung?

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#10
 Von 
Kerstin2123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Entweder das oder oder die Erhöhung gar nicht zahlen und entsprechend reklamieren.


Droht dann keine fristlose Kündigung (!), da die "neu" angeordnete Vorauszahlung nicht erfüllt wird? Die Abrechnung kam von der Hausverwaltung. Die Wohnung gehört jedoch einem Privatmann - sprich Vermieter

Es erfolgte noch keine Einsicht, jedoch erscheint uns der Betrag für ein Jahr und eine kleine 30 qm Wohnung zu hoch. Zu mal die Jahre zuvor auch keine Nachzahlung in dieser Höhe gefordert wurde.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2123):
jedoch erscheint uns

Nebulöse Vermutungen sind kein wirkliches Fundament.



Zitat (von Kerstin2123):
Droht dann keine fristlose Kündigung (!), da die "neu" angeordnete Vorauszahlung nicht erfüllt wird?

Da die ein Vermieter jederzeit aussprechen kann, droht die eigentlich immer ...
Entscheidend ist aber die Durchsetzbarkeit, deshalb ja die Reklamation nach § 560 BGB.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

1500€ mögen hoch sein, vermutlich sogar zu hoch, aber selbst bei nur 30 m² durchaus möglich.

Fußbodenheizung ist ja schön, nur das ist eine der wenigen Heizarten, bei der man erstens sehr viel falsch machen kann und zweitens ist dort die Frage wie wird denn die Wärme für diese Heizung erzeugt wird?

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2123):
jedoch erscheint uns der Betrag für ein Jahr und eine kleine 30 qm Wohnung zu hoch.


Der Betrag ist zweifellos sehr hoch und die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwo ein Fehler passiert ist, ist ebenfalls hoch aber eben nicht bei 100%.

Ein Widerspruch sollte jedoch fundiert begründet werden und nicht einfach mit "Der Betrag ist zu hoch" begründet werden.

Da es zahlreiche Gründe für den hohen Betrag geben kann, von technischen Fehlern über Ablesefehler, falscher Datenübernahme bis hin zu einem verschwenderischen Heizverhalten, sollte zunächst einmal geprüft werden, welche genauen Daten aus der Heizkostenabrechnung zu diesem Ergebnis führen.

Ich selbst würde mir dabei zutrauen, durch einen Einblick in die Heizkostenabrechnung ggf. in Verbindung mit einem Vorjahresvergleich die möglichen Fehlerursachen sehr stark einzugrenzen. Wenn jedoch der Mieter (oder Vermieter) zu so einer Beurteilung nicht in der Lage ist, dann muss er sich fachliche Unterstützung holen oder den Rat aus Antwort#8 beherzigen.

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#14
 Von 
Kerstin2123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ich selbst würde mir dabei zutrauen, durch einen Einblick in die Heizkostenabrechnung ggf. in Verbindung mit einem Vorjahresvergleich die möglichen Fehlerursachen sehr stark einzugrenzen.


Exakt, das traue ich mir gleichfalls zu - nur leider sind keinerlei Zahlen vorhanden, nur der Nachzahlungsbetrag ist aufgeführt. Ich kann nichts vergleichen. Habe keinen Zugang zu meinem Zählerstand. Das ist keine Abrechnung. Das moniere ich ja. Wenn der Verbrauch so sehr gesteigert wäre, dann müssten auch die Gesamtkosten Heizung für das Haus gestiegen sein, sind sie aber nicht, sie sind sogar gesunken. Ich weiß von vielen anderen Nachbarn, dass sie ihre Abrechnung nicht mehr bezahlen, da sie ebenso abstrus hohe Abrechnung erhalten.


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#15
 Von 
Kerstin2123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
n, nur das ist eine der wenigen Heizarten, bei der man erstens sehr viel falsch machen kann und zweitens ist dort die Frage wie wird denn die Wärme für diese


Fernwärme.
Meine Mutter lebt seit einigen Jahren in dieser Wohnung und hat über diese Jahre keine solche Nachzahlung erhalten. Plötzlich soll sie als Mieterin grobe Fehler im Heizverhalten an den Tag legen..... Kein Argument!

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#16
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4536 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2123):
Exakt, das traue ich mir gleichfalls zu - nur leider sind keinerlei Zahlen vorhanden,


DAs kann ja wohl nicht sein, woher soll dann die Nachforderung kommen ohne Zahlen?

Zitat (von Kerstin2123):
Ich kann nichts vergleichen. Habe keinen Zugang zu meinem Zählerstand.


Über welchen Zählerstand reden wir denn?

Zitat (von Kerstin2123):
Wenn der Verbrauch so sehr gesteigert wäre, dann müssten auch die Gesamtkosten Heizung für das Haus gestiegen sein, sind sie aber nicht, sie sind sogar gesunke


Kann doch auch sein, dass nur einer verschwendet, während die anderen sich bemühen. Da ist durchaus eine Absenkung der Gesamtkosten denkbar.

Zitat (von Kerstin2123):
Ich weiß von vielen anderen Nachbarn, dass sie ihre Abrechnung nicht mehr bezahlen, da sie ebenso abstrus hohe Abrechnung erhalten.


Das ist eine recht dürftige Begründung.

Was sagt denn so die Belegeinsicht?

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2123):
Plötzlich soll sie als Mieterin grobe Fehler im Heizverhalten an den Tag legen..... Kein Argument!

Das sehen Gesetz und Rechtsprechung aber genau gegenteilig ...



Zitat (von Solan196):
DAs kann ja wohl nicht sein, woher soll dann die Nachforderung kommen ohne Zahlen?

Naja, das die Vermieter da mal gerne nur die Forderung senden ohne passende Abrechnung ist ja nichts neues.


Signatur:

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#18
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2123):
Exakt, das traue ich mir gleichfalls zu - nur leider sind keinerlei Zahlen vorhanden, nur der Nachzahlungsbetrag ist aufgeführt. Ich kann nichts vergleichen. Habe keinen Zugang zu meinem Zählerstand. Das ist keine Abrechnung.

Vielleicht entscheidest du dich mal. Im Eingangsbeitrag steht:
Zitat (von Kerstin2123):
entstand angeblich laut Abrechnung von Hausverwaltung eine Nachzahlung in Höhe von 1 500 € für ein Jahr.
Die Zahlen auf der Abrechnung sind schwammig und undurchsichtig.

Ihr habt das Recht auf eine saubere Heizkostenabrechnung. Wenn das keine Abrechnung ist, würde ich die erstmal einfordern.

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#19
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4536 Beiträge, 545x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass noch keine Belege eingesehen wurden.

Evtl. verlinkst du hier mal diese mystische Abrechnung Klarnamen und Daten unkenntlich machen, dann kann man ja sehen, wo der Hase im Pfeffer begraben liegt.

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#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2123):
Exakt, das traue ich mir gleichfalls zu - nur leider sind keinerlei Zahlen vorhanden, nur der Nachzahlungsbetrag ist aufgeführt.


Dann ist die Sache im ersten Schritt einfach, denn so eine Heizkostenabrechnung ist formell unwirksam.

Die Abrechnung muss die Ablesewerte und den Rechenweg enthalten, wie man auf die Nachzahlung kommt.

Zitat (von kathi2008):
Wenn das keine Abrechnung ist, würde ich die erstmal einfordern.


Warum sollte man den Vermieter darauf aufmerksam machen, dass seine Abrechnung unwirksam ist?

Ich würde erst einmal gar nichts machen und abwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2123):
Für eine 1 Zimmer Wohnung mit nur 30 qm mit Fußbodenheizung entstand angeblich laut Abrechnung von Hausverwaltung eine Nachzahlung in Höhe von 1 500 € für ein Jahr.


Unmöglich ist ein hoher Verbrauch bekanntlich nicht, wenn es der Mieter sehr gut
wam haben will. Meistens denkt man dabei nicht an die Kosten.

Zitat (von Kerstin2123):
Die Zahlen auf der Abrechnung sind schwammig und undurchsichtig. Es werden schlicht Zahlen geschrieben die man als Mieter nicht nachvollziehen kann. Die Summe erscheint jedoch abstrus hoch.


Sind die Zahlen nun schwammig bzw. undurchsichtig oder nicht vorhanden?

Zitat (von Kerstin2123):
Exakt, das traue ich mir gleichfalls zu - nur leider sind keinerlei Zahlen vorhanden, nur der Nachzahlungsbetrag ist aufgeführt. Ich kann nichts vergleichen. Habe keinen Zugang zu meinem Zählerstand.


Eine Heizkostenabrechnung muß bestimmte Kriterien erfüllen.
1. Die Zusammenstellung der Gesamtkosten.
2. Der Verteilerschlüssel
3. Berechnung des Anteils des Mieters
4. Abzug der geleisteten Voauszahlungen

und die Abrechnuung muss nachvollziehbar sein.

Zitat (von Kerstin2123):
Ich kann nichts vergleichen. Habe keinen Zugang zu meinem Zählerstand.


Wer hat da Zugang für die Ablesung des Zählerstandes? Wenn man Dir den Zugang verweigert wäre die Abrechnung auch aus diesem Grund nicht gültig.
Wäre noch zu klären wo sich die Zähler befinden.

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#22
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4536 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wer hat da Zugang für die Ablesung des Zählerstandes? Wenn man Dir den Zugang verweigert wäre die Abrechnung auch aus diesem Grund nicht gültig.


Und auch an dich die Frage: Über welchen Zählerstand wird da denn geredet? Bei den Heizkosten sollte dieser doch an durch die Erfasungsgeräte einsehbar sein, diese Geräte befinden sich idR innerhalb des gemieteten Wohnraums.

Und warum sollte die Abrechnung deswegen ungültig sein? Wo kann ich das nachlsen?

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#23
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Und auch an dich die Frage: Über welchen Zählerstand wird da denn geredet? Bei den Heizkosten sollte dieser doch an durch die Erfasungsgeräte einsehbar sein, diese Geräte befinden sich idR innerhalb des gemieteten Wohnraums


Ironischer Weise habe ich danach gefragt. Mir sind keine Ablesezähler ausserhalb des Wohnbereichsbekannt, weshalb es auch unlogisch ist, dass der Mieter die Erfassungsgeräte nicht einsehen kann.

Zitat (von Leo4):
Wäre noch zu klären wo sich die Zähler befinden.

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