kein Einzug der Miete ...

9. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Foshane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
kein Einzug der Miete ...

Hallo zusammen,

ich bin vor 4 Monaten in ein Reihenhaus zur Miete eingezogen.
Im ersten Monat stand die HV vor der Tür, entschuldigte sich und frage, ob wir die Miete überweisen könnten, da der Azubi in der HV vergessen hätte, eben diese Miete einzuziehen. Eine Einzugsermächtigung besteht. Seit dem wurde keine Miete mehr abgebucht. Mahnungen sind auch nicht eingetroffen.

Meine Fragen: Bin ich verplichtet, die HV darauf aufmerksam zu machen?
Wann verjährt der ausstehende Mietbetrag?
Und wie soll ich mich jetzt weiter verhalten?

Beste Grüße & vielen Dank ...

Fragen zur Miete?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Miete "freiwillig" überweisen, aber zackig bevor eine fristlose Kündigung im Raum steht.

Schliesslich wohnt man ja auch in der Mietsache. Halte das ja für eine dämliche Frage.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wenn Du die Miete überweist, solltest Du aber vorher die Bevöllmächtigung zum Einzugsverfahren schriftlich kündigen. Sonst kannst passieren, daß irgendwann doch noch eingezogen wird.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Eine Verpflichtung zur Überweisung der Miete besteht nicht, wenn der HV eine Einzugsermächtigung vorliegt. Es besteht auch keine Verpflichtung, die HV darauf hinzuweisen.

Wenn die HV dann verpennt, die Miete einzuziehen, dann ist das auch kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Allerdings verjährt so etwas erst in 3 Jahren zum Jahresende, so dass es zu empfehlen ist, die nicht eingezogene Miete beiseite zu legen.

Ob Du aber irgendwann für Dein Schweigen eine Retourkutsche bekommst, wenn Du etwas von der HV willst, oder einen Fehler machst, kann ich natürlich nicht vorhersagen.

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#4
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hatte vor rund 10 Jahren mal so einen ähnlichen Fall. Da wurde für 15 Monate keine Miete abgebucht, der VM kümmerte sich nie darum, mehrere Schreiben blieben unbeantwortet. Da auch nicht auf kleinere Mängel reagiert wurde, haben wir dann die Wohnung gekündigt, und sind ausgezogen.

Der VM teilte uns nur kurz mit, daß er zu beschäftigt sei, die Wohnungsübergabe zu machen, und wir sollten die Schlüssel einfach in seiner Firma abgeben. Haben wir auch gemacht, und die neue Adresse mit angegeben. Die Wohnung stand danach fast ein Jahr leer, und der VM hat sich nie wieder bei uns gemeldet.

War schon komisch, aber uns hat das rund 12.000,- DM plus Zinsen eingebracht. Geld wurde auf ein separates Konto eingezahlt. Nach Ablauf der 3 Jahre gabs dann ein neues Auto.

Der VM hat rund 100 Wohnungen, und eine riesige Firma im Ort. Der hatte nicht mal Zeit seine Miete zu kassieren, hat nur weiter neue Mietshäuser gebaut. Uns konnte es recht sein. Wenn der kein Geld will, ist es seine Schuld. Traf aber auch keinen Armen.

Würde an Deiner Stelle das Geld auf ein separates Konto einzahlen, und warten, bis es angefordert wird.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#5
 Von 
Foshane
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

@ 1968alex --> solch unüberlegte und sachlich falsche Aussagen haben immer einen besonderen Nutzwert. Wie sagt der Volksmund - "Es gibt keine dämlichen Fragen, nur dämliche Antworten" ...

Vielen Dank an den Rest!
Habe zusätzlich zu Euren Aussagen mittlerweile etwas von Hol bzw. Bringschuld gelesen. Somit komme ich durch die Einzugsermächtigung nicht in Verzug!
Also weglegen und Tagesgeldzinsen verdienen ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

@Foshane

die Schuld besteht trotzdem, und ich hätte ehrlicherweise keine Lust auf Ärger

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