Hallo,
ich bin bei einer Freundin in ein unmöbiliertes Zimmer eingezogen und habe dort 2 Monate gewohnt (und Miete
bezahlt), ohne dass ein Untermietvertrag existiert. Entgegen unseren Abmachungen hat sie mir dann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt (ich hatte nur ca. 1,5 Monate zum Umzug). Daraufhin habe ich eine Woche Miete nicht bezahlt, die sie jetzt noch haben will. Muss ich das bezahlen? Übrigens war die Untervermietung mit dem Vermieter nicht vereinbart gewesen.
Vielen Dank,
die Matruschka.
kein Untermietvertrag, Kündigung ohne Einhaltung Frist, 1 Woche Miete nicht bezahlt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Was Deine Freundin mit dem Vermieter vereinbart kann Dir egal sein.
Fakt ist, Du hattest einen münclichen Vertrag mit Deiner Freundin, dieser zählt genauso wie ein schriftlicher Vertrag, ist aber halt schwerer nachzuweisen.
Punkt 1:
Sie hätte die Kündigungsfrist einhalten müssen. Du bist aber schon ausgezogen, hast es also stillschweigend akzeptiert.
Punkt 2:
Du musst für die Zeit, in der Du dort gewohnt hast auch Miete bezahlen. Deine Freundin könnte einen Mahnbescheid beantragen.
Nur die Nachweisbarkeit der Forderungen ist für mich fraglich.
Gruß
Michael
Hallo Michael,
danke für deine Antwort. Jemand hat mir gesagt, dass die Untervermietung an sich unwirksam ist, da keine Rechtsgrundlage (Erlaubnis Vermieter) vorhanden war. Das ist also nicht so?
Es geht hier um einen Betrag von 45 €, den ich mind. als Aufwand für den zusätzlichen Umzug hatte. Da dieser durch sie verschuldet war, kann das theoretisch angebracht/verrechnet werden?
Danke und viele Grüße,
Matruschka
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Wenn der Hauptmieter sich nicht die erforderliche Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter besorgt, ist das allein ein Problem des Hauptmieters.
Der Vertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter als solcher ist davon unabhängig.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
-- Editiert von wald-hase am 13.09.2006 11:37:18
Was heist "von ihr verschuldet" ? Sie hat Dir gekündigt, Du hast die Kündigung angenommen. Du hättest der Kündigung ja nicht Folge leisten müssen und auf Deine Kündigungsfrist bestehen können. Dies hats DU aber nciht getan, somit hast Du die Kündigung akzeptiert.
Meinst Du, Deine Fruendin würde bis zum gerichtlichen Mahnbescheid gehen ?
Gruß
Michael
Ehrlich gesagt will ich es nicht drauf ankommen lassen. Sie hat ziemlich rumgestresst von wegen sie kommt zu mir auf Arbeit und stellt mich vor meinen Kollegen bloss usw. ... mein Ziel ist es, ihr klar zu machen (und auch mir sicher zu sein), dass sie mit ihrer Forderung rechtlich keine Chance hat. Bisher siehts ja wohl leider nicht so aus
Wäre es was anderes wenn es ein befristet abgeschlossener mündlicher Vertrag war?
Matruschka
Ein befristeter Mietvertrag kann nicht mündlich abgeschlossen werden. Es handelt sich also auf jeden Fall um einen unbefristeten Mietvertrag. Dieser liegt zweifellos vor und muss bei der dargestellten Lage auch nicht weiter bewiesen werden.
Für das Vorliegen eines mündlichen meitvertrages reicht es aus, dass Du dort gewohnt hast und Miete gezahlt hast.
Da ein Mietvertrag unbestreitbar bestanden hat, konnte Deine Freundin nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Gegen die Kündigung hättest Du also vorgehen können. Das geht so weit, dass Du einen Schadenersatzanspruch gehabt hättest.
Du bist jedoch ausgezogen und hast damit die Kündigung akzeptiert. Es ist somit ein Mietaufhebungsvertrag zustande gekommen.
Bis zu Deinem Auszug musst Du auf jeden Fall die Miete zahlen. Streiten kann man jedoch über den Zeitraum zwischen Deinem Auszug und dem Ablauf der von Deiner Freundin gesetzten Kündigungsfrist.
Der Mietaufhebungsvertrag ist ja nicht durch expliziten mündlichen Vertragsabschluss zustande gekommen, sondern nur durch konkludentes Handeln beider Vertragsparteien.
Für welchen Zeitraum will denn Deine Freundin die Miete haben?
Ob Deine Freuindin überhaupt untervermieten durfte, spielt übrigens bei der Betrachtung wie schon wald-hase und michael32 geschrieben haben, keine Rolle.
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