mietkürzung.............

21. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb363279-97
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 18x hilfreich)
mietkürzung.............

wieviel wird bei komplett ausfall d. warmwasser in wohnung gekürzt (alle geräte defekt)?

Fragen zur Miete?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Seit wann beteht der WW-Ausfall?
Wurde das dem Vermieter schon gemeldet und um Reparatur gebeten?

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Google nach Mietminderungstabelle und such dir das Passende aus. Es gibt da sicher verschiedene Sätze, abhängig von der Stärke der Einschränkung, welche Jahreszeit etc.

Von wieviel Geräten reden wir, die alle gleichzeitig defekt sind und wie kam es dazu?

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb363279-97):
wieviel wird bei komplett ausfall d. warmwasser in wohnung gekürzt (alle geräte defekt)?


Wem gehören denn die Geräte?

Wie lange ist das WW ausgefallen?

Vermieter informiert?

Bei Komplettausfall der WW-Versorgung, vorausgesetzt der Vermieter ist dafür verantwortlich, kann die Miete angemessen gemindert werden. Einzelfallbezogene Informationen/Hilfe gibt der Mieterbund oder ein Fachanwalt.

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ich halte die erste Frage des vorhergehenden Beitrags für die entscheidende: Wem gehören die Geräte?
Wenn diese Geräte oder ihre Erzeugnisse (namentlich das warme Wasser) mit gemietet wurden, dann kann die Miete angemessen gemindert werden, ich würde mal von ca. 15% der Warmmiete ausgehen.

Es ist eine recht erstaunliche Situation, dass offenbar die Warmwasserversorgung ausgefallen ist, die Kaltwasserversorgung und die Heizung aber nicht. Dazu kommt, dass "alle Geräte" auf mehr als eine Warmwasserquelle schließen lässt - und die gehen alle gleichzeitig kaputt?!? War da vielleicht eine Überspannung? Wäre auch egal, solange der Mieter diesen plötzlichen Gesamtausfall nicht selbst verantwortet hätte, hat er Anspruch auf Minderung.

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#5
 Von 
fb363279-97
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 18x hilfreich)

es geht um 1 spülboiler der länger kaputt ist, 1 dusch erhitzer und waschbecken.
waschb. und sp. sind länger kaputt und habe dies gemeldet, wure aber nicht repariert und war mir auch nich wichtig.
jetzt kann ichaber kalt duschen und das ist echt hart.
im internet habe ich 10 - 30% quote gelesen.

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Und es ist nachweislich gemeldet, idealerweise mit Androhung einer Mietkürzung?
Der Mieter kann auch zusätzlich eine angemessene Frist für die Behebung setzen und nach Ablauf der Frist selbst reparieren lassen und diese Kosten dann von der (ab der Reparatur wieder voll zu zahlenden) Miete abziehen. Oder die (geminderte) Miete zurückbehalten und damit für die Reparatur ansparen.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Oder die (geminderte) Miete zurückbehalten und damit für die Reparatur ansparen.


Die Mietminderung muss der Mieter nicht für die Reparatur verwenden. Wenn er nach nachweislicher angemessener Fristsetzung zu Reparatur und Androhung einer Selbstvornahme die Reparatur auf eigene Kosten durchführt, dann kann der Mieter die Kosten zusätzlich zur Mietminderung von der Miete abziehen.

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#8
 Von 
fb363279-97
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 18x hilfreich)

wieviel kann ich jetzt mindern?
ich hab dem vermieter bescheid gegeben, und er hat gesagt, er müssesich das ert angucken, wenn ich vorher mindern würde, würde er anwalt nehmen.
kannich auch rückwirkend mindenr, weil daswar ja schon seit dem 20.5. so.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120096 Beiträge, 39830x hilfreich)

Ich frage mich gerade in wie weit das Minderungsrecht hier bereits verwirkt wurde.



Da dürfte wohl einzig noch was wegen des Duscherhitzers gehen, das sollten dann 5-10 % sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120096 Beiträge, 39830x hilfreich)

Ich frage mich gerade in wie weit das Minderungsrecht hier bereits verwirkt wurde.



Da dürfte wohl einzig noch was wegen des Duscherhitzers gehen, das sollten dann 5-10 % sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Die Minderung steht dem Mieter ab dem Zeitpunkt zu, wo er dem Vermieter den Mangel gemeldet hat. Er muß danach keine Frist abwarten, erst recht nicht muß er warten, bis der Vermieter mal vorbei gekommen ist. Das wird ihm dann sicher auch sein Anwalt sagen.

Und wie bereits gesagt, keiner kann ihr so genau sagen, wieviel Prozent in dem Fall angemessen sind, da das immer Einzelfallentscheidungen sind. Ich würde so 10-15 % schätzen. Ob das Minderungsrecht für die anderen Geräte schon verwirkt ist, kann ich nicht beurteilen, aber ich denke, eher nicht. Also insgesamt so ca. 20 %.

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#12
 Von 
fb363279-97
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 18x hilfreich)

kann ich für die 10 tage dieses monats auch minden?

ich dachte 15 prozent ,,warum jetzt 20?

die beiden anderen geräte sind ja schon länger kaputt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wir haben doch mehrfach gesagt, dass die Höhe der Minderung Einzelfallentscheidungen sind. Da vertritt halt jeder einen anderen Standpunkt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb363279-97):
die beiden anderen geräte sind ja schon länger kaputt.


Wie lange denn schon? und hast Du dem Vermieter zeitnah und vor allem nachweislich über den Mangel informiert?

Die Frage wem denn die Geräte gehören hast Du immer noch nicht beantwortet.

Außerdem gibt es für Mietminderung keine allgemeingültigen Angaben.

Laß Dich fachlich beraten eh Du möglicherweise Mietschulden wegen ungerechtfertigter Mietminderung "anhäufst".

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von fb363279-97):
ich hab dem vermieter bescheid gegeben, und er hat gesagt, er müsse sich das erst angucken, wenn ich vorher mindern würde, würde er anwalt nehmen.


Mietminderung sind u.a. auch dazu da, damit der Vermieter in die Puschen kommt und nicht um Geld zu sparen. So langsam beschleicht mich der Verdacht, dass es Dir mehr ums Geld geht, als um das warme Wasser.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb363279-97
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 18x hilfreich)

na klar, ich freue mich doch auch, das ich wegen des mangels geld behalten kann.
natürlich gehören die geräte zur wohnung.

ich habe jetzt 15 prozent genommen denke das ist ok, für die zeit ab des mangels.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von fb363279-97):
ich habe jetzt 15 prozent genommen denke das ist ok, für die zeit ab des mangels.


Du hast hoffentlich dem Vermieter gerichtsfest über den Mangel informiert? Denn sonst erweist sich Dein Schnäppchen ganz schnell als teurer Bumerang.

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