Hallo zusammen,
folgendes Szenario: Unser Nachbar hat eine Hecke, die auf seinem Grundstück steht und von ihm gepflanzt wurde. Wir haben auf unserer Seite vom Grundstück einen Zaun an der Grenze stehen. Bisher hatte der Nachbar den Rückschritt der Hecke auch unregelmäßig vorgenommen. Bisher...
Nun teilte mir besagter Nachbar letzte Woche mit, dass er für den Rückschnitt auf unserer Seite nicht verantwortlich sei. Es sei Nachbarschaftsrecht, dass wir dies selbst erledigen müssten.
Ich habe bei der Stadt (Kleinstadt in NRW) nachgefragt und inzwischen die Rückmeldung erhalten, dass es für unsere Stadt keine besondere Regelung gebe, sondern das Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW) gelte. Soweit so gut...
Demnach ist es aber doch so, dass ich die Hecke meines Nachbarn - zumindest den Teil der zu mir rüber ragt - schneiden DARF aber doch nicht MUSS?!
Oder sehe ich da etwas ganz falsch?
Ich bin gespannt auf eure Meinungen...
-- Editiert von Google-verwirrt-mich am 13.11.2021 17:27
Muss ich die Hecke meines Nachbarn schneiden?!
13. November 2021
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Frage vom 13. November 2021 | 17:26
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich die Hecke meines Nachbarn schneiden?!
#1
Antwort vom 13. November 2021 | 18:06
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
ZitatDemnach ist es aber doch so, dass ich die Hecke meines Nachbarn - zumindest den Teil der zu mir rüber ragt - schneiden DARF aber doch nicht MUSS?! :
Sehe ich auch so, man ist nicht verpflichtet die zu scheiden. Man kann die auch einfach wachsen lassen, wenn es einem gefällt.
ZitatGoogle-verwirrt-mich :
Wenigstens einer der es mal zugibt ...
#2
Antwort vom 13. November 2021 | 18:11
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSehe ich auch so, man ist nicht verpflichtet die zu scheiden. Man kann die auch einfach wachsen lassen, wenn es einem gefällt. :
Aber für den Rückschnitt ist doch der Nachbar verantwortlich - vor allem, wenn ich ihn schon darum gebeten habe. Oder?
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#3
Antwort vom 13. November 2021 | 18:14
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
ZitatAber für den Rückschnitt ist doch der Nachbar verantwortlich - vor allem, wenn ich ihn schon darum gebeten habe. :
Nö, so wie ich das lese, muss man den Nachbar vor der Selbsthilfe nur auffordern selber tätig zu werden.
#4
Antwort vom 13. November 2021 | 18:45
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNö, so wie ich das lese, muss man den Nachbar vor der Selbsthilfe nur auffordern selber tätig zu werden. :
Ich finde widersprüchliche Paragraphen...
Wenn ich zur Selbsthilfe greife, könnte ich die 2m hohe Hecke ja beispielsweise auf 1m kürzen oder aber auf meiner Seite so arg zurückschneiden, dass das Gewächs insgesamt nur noch 20cm breit ist?

#5
Antwort vom 14. November 2021 | 10:56
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
Zitatkönnte ich die 2m hohe Hecke ja beispielsweise auf 1m kürzen :
Ich weis nicht wie bei euch die Grundstücksverhältnisse sind, aber Überhang geht eigentlich immer nur in die Vertikale.
Bei der Höhe ist das etwas kniffliger, da kann es durchaus unbegrenzt sein.
Zitatoder aber auf meiner Seite so arg zurückschneiden, dass das Gewächs insgesamt nur noch 20cm breit ist? :
Man darf den störenden Überhang entfernen - das der Überhang komplett bis zur Grenze stört kann sein, ist aber eher selten der Fall.
#6
Antwort vom 14. November 2021 | 13:40
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMan darf den störenden Überhang entfernen - das der Überhang komplett bis zur Grenze stört kann sein, ist aber eher selten der Fall. :
Danke. Das wurde mir zwischenzeitlich auch von anderen so bestätigt. Auch wurde mir gesagt, dass gemäß NachbG NRW ich nur dazu berechtigt bin, die Hecke um die cm zu stutzen, die in mein Grundstück hineinragen. Sprich: nur das, was durch den Zaun kommt. Den Rest muss der Nachbar machen.
Mir wurden dazu die Paragraphen 910 und 1004 BGB ans Herz gelegt. Da es in der NachbG NRW nicht genauer benannt wird, gilt hier automatisch das BGB. Demnach darf ich dem Nachbarn eine Frist zum Rückschnitt setzen. Kommt er dem nicht nach, darf ich jemanden dafür beauftragen und ihm die Rechnung dafür auf den Tisch legen.
So wurde es mir nun zumindest gesagt... Kann das jemand bestätigen?
#7
Antwort vom 14. November 2021 | 14:14
Von
Status: Unbeschreiblich (37023 Beiträge, 6228x hilfreich)
Welchen Rest? Der darf bei sich (auf seinem Grundstück) die Hecke wachsen lassen, wie sie oder er will. Das darf dich nur nicht beeinträchtigen. Das darf auch nicht gegen andere örtliche Vorschriften verstoßen.ZitatDen Rest muss der Nachbar machen. :
Käme dein Nachbar denn zum Schneiden dazwischen? Zwischen deinen Zaun und seine Hecke?
Ja, das darfst du.ZitatKommt er dem nicht nach, darf ich jemanden dafür beauftragen und ihm die Rechnung dafür auf den Tisch legen. :
Nun noch die Frage: Und was, wenn der die Rechnung auf dem Tisch liegenlässt?
#8
Antwort vom 14. November 2021 | 14:23
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWelchen Rest? Der darf bei sich (auf seinem Grundstück) die Hecke wachsen lassen, wie sie oder er will. Das darf dich nur nicht beeinträchtigen. Das darf auch nicht gegen andere örtliche Vorschriften verstoßen. :
Valider Punkt! Tatsächlich ist unser Zaun auf unserem Grundstück. Also gute 10cm neben der Grenze. Ehrlich gesagt habe ich kein Problem damit, wenn da ein bisschen grün durch den Zaun schaut. Mittlerweile wuchert das Zeug aber 50-70cm zu uns rüber.
ZitatKäme dein Nachbar denn zum Schneiden dazwischen? Zwischen deinen Zaun und seine Hecke? :
Ja, käme er. Die Hecke war früher ausschließlich auf seinem Grundstück. Zwischen Zaun und Hecke waren etwa 30-50cm Platz. Da ist der Nachbar auch immer bequem langspaziert und hat den Rückschnitt erledigt. Plötzlich sagt er halt, er sei dafür nicht zuständig. Wir haben ihm aber auch schon immer gesagt, dass er zum Schneiden gerne unser Grundstück betreten darf.
ZitatJa, das darfst du. :
Nun noch die Frage: Und was, wenn der die Rechnung auf dem Tisch liegenlässt?
Ich möchte erstmal "nur" wissen, ob ich im Recht bin, oder er. Sollte er Recht haben und ich bin alleine für den Rückschnitt SEINER Hecke auf MEINER Seite verantwortlich, würde ich mich dem fügen und mürrisch die Heckenschere schwingen. Falls das Recht aber auf unserer Seite ist, würde ich ihm gerne den Paragraphen schwarz auf weiß zeigen und mit Nachdruck um Ausbesserung bitten.
Ich habe kein Bock auf einen Kleinkrieg wegen einer dummen Hecke. Nur hätte ich mich um eine Hecke kümmern wollen, hätte ich mir selbst eine gesetzt anstelle eines Zauns...
#9
Antwort vom 14. November 2021 | 15:11
Von
Status: Unbeschreiblich (37023 Beiträge, 6228x hilfreich)
Das beeinträchtigt dich vermutlich.ZitatMittlerweile wuchert das Zeug aber 50-70cm zu uns rüber. :
Du kannst dich auf § 1004 BGB beziehen, dem Nachbarn schriftlich deutlich machen, dass es für dich inzwischen eine nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung ist...und du ihn somit aufforderst, bis zum xxDatum (angemessene Frist) diesen Überhang fachgerecht zu schneiden und die Schnittreste zu entfernen. Du erlaubst ihm, für diesen Zweck dein Grundstück zu betreten.
Nach Fristablauf würdest du eine Fachfirma diese Arbeiten erledigen lassen, wofür er kostenpflichtig würde.
Du wärst aber an einer einvernehmlichen und kostengünstigen Vereinbarung im Interesse einer guten Nachbarschaft interessiert.
Dann abwarten. Dann weitersehen.
Darauf läuft es im Nachbarrecht und vor allem an Hecken und Zäunen oft hinaus. Fängt ganz klein an. Leider.ZitatIch habe kein Bock auf einen Kleinkrieg wegen einer dummen Hecke. :
Wieso dumme Hecke? Der Nachbar sagt evtl., nur wegen dem dummen Zaun vom dummen Nachbarn wächst dort die Hecke möglichst wild...
Da ist es mit den entspr. § oft nicht getan. Es geht dann nämlich um Arbeit. Hier Heckenschneiden. Und nicht ums Recht haben.
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