Nachbar-Gerüst vor meinem Schlafzimmer

4. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
AK_1980
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 10x hilfreich)
Nachbar-Gerüst vor meinem Schlafzimmer

Hallo!

Ich wohne im 5. Stock eines Mehrparteienhauses. Dieses Haus grenzt direkt ans Nebengebäude. Der Besitzer dieses Nebenhauses hat nun zwecks Fassaden-Renovierung ein Gerüst errichten lassen. Nur leider endet dieses Gerüst nicht dort, wo sein Haus endet, sondern geht noch ca. 1 Meter weiter an unserem Haus entlang. Genau an dieser Stelle beginnt mein Schlafzimmerfenster.
Vom Gerüst aus hat man nun also einen praktisch ungehinderten Blick, da ich keine blickdichten Gardinen habe. Wer kommt schon auf die Idee, dass einem im 5. Stock jemand ins Fenster guckt, wenn die gegenüberliegenden Häuser ca. 100 Meter entfernt sind?
Ich fühle mich dadurch erheblich in meiner Privatsphäre gestört. Ganz abgesehen von den Lärm- und Staub-Belästigungen, gegen die ich vermutlich nichts machen kann, da sowas bei einer Baumaßnahme nicht zu vermeiden ist. Aber wie sieht's mit dem Gerüst vor meinem Schlafzimmer aus? Darf der Nachbarhausbesitzer einfach so (keine Vorwarnung, das Ding war plötzlich da) ein Gerüst vor fremden Häusern errichten? Hausfriedensbruch liegt vermutlich nicht vor, da keiner ins Haus kommt, aber auch eine Privatsphärenstörung (bzw. deren Begünstigung durch Gerüst-Bau-Auftrag) mit Blicken ist doch nicht legal, oder?
Außerdem habe ich hier in einem anderen Thread gelesen, dass bei stehenden Gerüsten die Hausrat-Versicherung bei Einbruch nicht mehr zahlt. Soweit ist es zum Glück noch nicht gekommen, aber besonders witzig finde ich die Vorstellung nicht, dass dank des Nachbarhausbesitzers nun jemand ungehindert bis in den 5. Stock klettern kann, der ansonsten ja einigermaßen einbruchsicher ist (zumindest von außen). Haftet der Nachbarhausbesitzer, wenn ich ungebetenen Besuch bekomme?

Danke und Gruß!

AK_1980

Nur 80 pro Monat
Neu

Darf's noch ne Frage mehr sein?

Sie haben ein Problem, viele Fragen, aber keinen Anwalt?

Mit der Frag-einen-Anwalt.de Flatrate können Sie unbegrenzt Fragen stellen und erhalten bereits in kurzer Zeit ausführliche, leicht verständliche Antworten von unseren Anwälten.
Details anschauen



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49287 Beiträge, 17336x hilfreich)

Grundsätzlich ist nach dem Nachbarschaftsrecht, das in den einzelnen Bundesländern jedoch unterschiedlich ist, erlaubt, zur Ausführung von Bauarbeiten das Nachbargrundstück im notwendigen Umfang mitzubenutzen.

Das muss jedoch einen Monat vorher angekündigt werden.

Für einen Einbruch haftet der Nachbar nicht. Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann musst Du die Umstände Deiner Versicherung mitteilen, da das Gerüst eine Gefahrenerhöhung darstellt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 151x hilfreich)

>>Vom Gerüst aus hat man nun also einen praktisch ungehinderten Blick, da ich keine blickdichten Gardinen habe. Wer kommt schon auf die Idee, dass einem im 5. Stock jemand ins Fenster guckt, wenn die gegenüberliegenden Häuser ca. 100 Meter entfernt sind?<<<

Hallo,

nur als kleinen Hinweis: Das Fernglas ist schon einige Zeit erfunden.

Gruß doko

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.582 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.241 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen