Hallo!
Ich wohne im 5. Stock eines Mehrparteienhauses. Dieses Haus grenzt direkt ans Nebengebäude. Der Besitzer dieses Nebenhauses hat nun zwecks Fassaden-Renovierung ein Gerüst errichten lassen. Nur leider endet dieses Gerüst nicht dort, wo sein Haus endet, sondern geht noch ca. 1 Meter weiter an unserem Haus entlang. Genau an dieser Stelle beginnt mein Schlafzimmerfenster.
Vom Gerüst aus hat man nun also einen praktisch ungehinderten Blick, da ich keine blickdichten Gardinen habe. Wer kommt schon auf die Idee, dass einem im 5. Stock jemand ins Fenster guckt, wenn die gegenüberliegenden Häuser ca. 100 Meter entfernt sind?
Ich fühle mich dadurch erheblich in meiner Privatsphäre gestört. Ganz abgesehen von den Lärm- und Staub-Belästigungen, gegen die ich vermutlich nichts machen kann, da sowas bei einer Baumaßnahme nicht zu vermeiden ist. Aber wie sieht's mit dem Gerüst vor meinem Schlafzimmer aus? Darf der Nachbarhausbesitzer einfach so (keine Vorwarnung, das Ding war plötzlich da) ein Gerüst vor fremden Häusern errichten? Hausfriedensbruch liegt vermutlich nicht vor, da keiner ins Haus kommt, aber auch eine Privatsphärenstörung (bzw. deren Begünstigung durch Gerüst-Bau-Auftrag) mit Blicken ist doch nicht legal, oder?
Außerdem habe ich hier in einem anderen Thread gelesen, dass bei stehenden Gerüsten die Hausrat-Versicherung bei Einbruch nicht mehr zahlt. Soweit ist es zum Glück noch nicht gekommen, aber besonders witzig finde ich die Vorstellung nicht, dass dank des Nachbarhausbesitzers nun jemand ungehindert bis in den 5. Stock klettern kann, der ansonsten ja einigermaßen einbruchsicher ist (zumindest von außen). Haftet der Nachbarhausbesitzer, wenn ich ungebetenen Besuch bekomme?
Danke und Gruß!
AK_1980
Nachbar-Gerüst vor meinem Schlafzimmer
Grundsätzlich ist nach dem Nachbarschaftsrecht, das in den einzelnen Bundesländern jedoch unterschiedlich ist, erlaubt, zur Ausführung von Bauarbeiten das Nachbargrundstück im notwendigen Umfang mitzubenutzen.
Das muss jedoch einen Monat vorher angekündigt werden.
Für einen Einbruch haftet der Nachbar nicht. Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann musst Du die Umstände Deiner Versicherung mitteilen, da das Gerüst eine Gefahrenerhöhung darstellt.
>>Vom Gerüst aus hat man nun also einen praktisch ungehinderten Blick, da ich keine blickdichten Gardinen habe. Wer kommt schon auf die Idee, dass einem im 5. Stock jemand ins Fenster guckt, wenn die gegenüberliegenden Häuser ca. 100 Meter entfernt sind?<<<
Hallo,
nur als kleinen Hinweis: Das Fernglas ist schon einige Zeit erfunden.
Gruß doko
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