Beschädigung in der Schule(schnelle Antwort benötigt)

6. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Th3Pr01906
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschädigung in der Schule(schnelle Antwort benötigt)

Sehr geehrte Community!

Ich bin 16 Jahre alt, und habe ein mehr ode weniger großes problem, also um den Vorfall zu schildern, in der Schule (weiterführende Schule für informatik) hat unsere Klassen tür naja einen Spalt denn man nur von Außen sieht also nichts großes, vor ungefähr einen Jahr muss das gewesen sein, habe ich die türe zu schnell aufgemacht und diese ist daraufhin gegen die dahinterliegende mauer geraßt, dabei hat sich bei schon einen vorhanden Riss der Riss eben vergrößert, das war alles vor über einen Jahr, heute plötzlich kam der Hausmeister in unsere Klasse und sagt, jeder muss 10€ zahlen, oder der jenige stellt sich, so da mich andere Schüler aus meiner Klasse gesehen haben wie die tür aufgeschwungen ist, weiss jeder das ich das war, jetzt habe ich eine Frage, da ich die Alimente von meinen Vater bekomme muss ich da selber für aufkommen oder, kann man das iagendwie noch ausreden das das niemand zahlen muss und die Schule dafür augkommen muss?

Vielen dank!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Es gibt sowas wie rechtschreibung und grammatik insbeondere so etwas wie satzzeichen wie zum beispiel punkt und grossbuchstaben die das lesen erheblich erleichtern gut man kann es auch lassen aber dann wird das lesen halt sehr mühselig und es macht überhaupt keinen spass mehr sich mit der geschichte zu beschäftigen ich bin wirklich nicht kleinlich aber bei solchen endlos-monster-sätzen wo dann am ende schon wieder den anfang vergessen hat ist halt die frage welche befugnis der hausmeister da hat ob er solche sachen überhaupt entscheiden darf oder das nur ein bluff war dann ist sippenhaft schon seit über 80 Jahren abgeschafft und dann müsste auch erstmal beweisen werden welcher schaden entstanden ist und wer den tatsächlich verursacht hat


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
ich bin wirklich nicht kleinlich


Doch sind Sie ... und womit ... mit Recht!

Zitat (von Th3Pr01906):
heute plötzlich kam der Hausmeister in unsere Klasse und sagt, jeder muss 10€ zahlen,


Das ist Quatsch, das hat der Hausmeister überhaupt nicht zu bestimmen. Es müsste nachgewiesen werden (können), wer den Schaden verursacht hat, das ist wohl kaum möglich. Außerdem hat der Hausmeister diesbezüglich (Geldbeitreibung) wohl kaum Handlungsbefugnisse, wenn auch nachvollziehbar ist, dass er hier der Schule Kosten ersparen will.

... wirklich Informatiker??

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Th3Pr01906
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt sowas wie rechtschreibung und grammatik insbeondere so etwas wie satzzeichen wie zum beispiel punkt und grossbuchstaben die das lesen erheblich erleichtern gut man kann es auch lassen aber dann wird das lesen halt sehr mühselig und es macht überhaupt keinen spass mehr sich mit der geschichte zu beschäftigen ich bin wirklich nicht kleinlich aber bei solchen endlos-monster-sätzen wo dann am ende schon wieder den anfang vergessen hat ist halt die frage welche befugnis der hausmeister da hat ob er solche sachen überhaupt entscheiden darf oder das nur ein bluff war dann ist sippenhaft schon seit über 80 Jahren abgeschafft und dann müsste auch erstmal beweisen werden welcher schaden entstanden ist und wer den tatsächlich verursacht hat


Ich möchte mich für meine Rechtschreibfehler usw. bei euch entschuldigen, da ich es eilig hatte, deshalb daher tut es mir leid, naja aber danke, für eure antwort, ich muss morgen mit meinen Klassenvorstand darüber reden, was jetzt genau passieren wird.

Das jetzt der Hausmeister in die Klasse reinstürmt und von jeden 10€ verlangt ist echt eine Frechheit, wie schon der andere Beitrag sagt, nun wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich schätze ich werde behaupten das der Riss in der Türe bereits vorhanden war, und das unsere Klasse und miteinbezogen mich selber nichts zahlen wird, da keine Handfesten Beweise vorliegen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Th3Pr01906):
weiterführende Schule für informatik
Zitat (von AltesHaus):
... wirklich Informatiker??
Das wird noch schlimmer.
Aber zahlen muss er morgen nicht. Schnell ist ja relativ...

@Fragesteller
hammse dich denn verpfiffen deine klassenkumpel? bistu jetz das opfer?
und der Hausmeister hat schon ma garkein Geld einzusammeln.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Th3Pr01906
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Th3Pr01906):
weiterführende Schule für informatik
Zitat (von AltesHaus):
... wirklich Informatiker??
Das wird noch schlimmer.
Aber zahlen muss er morgen nicht. Schnell ist ja relativ...

@Fragesteller
hammse dich denn verpfiffen deine klassenkumpel? bistu jetz das opfer?
und der Hausmeister hat schon ma garkein Geld einzusammeln.


Also, es ist so gewesen.
Der Hausmeister kam in die Klasse und sagte, alle müssen 10€ zahlen für die Beschädigte Türe.
Sofort hörte man durch die reihen Klasse meinen Namen, und als der Hausmeister die Klasse schlussendlich verließ, wurde groß geredet und gespottet über mich "Das kannst schön du zahlen..." und alles so blöde Kommentare,
Also ein par von meinen Klassenkollegen sagen der Riss war schon aber die Mehrheit sagt ich war das.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Th3Pr01906):
nun wie gehe ich jetzt am besten vor?


Gar nicht.

Zitat (von Th3Pr01906):
Ich schätze ich werde behaupten das der Riss in der Türe bereits vorhanden war


Nein, Sie werden gar nichts sagen, weil es nichts zu sagen gibt. Im Zweifel könnte man in Erwägung ziehen den Schaden der eigenen Haftpflicht (der Eltern) zu melden. Aber warum sollte man das machen?

Zitat (von Th3Pr01906):
Also ein par von meinen Klassenkollegen sagen der Riss war schon aber die Mehrheit sagt ich war das.


Also wenn ein "paar" der Kollegen meinen, dass da schon ein Riss vorhanden war, aber die Mehrheit meint, dass Sie das gewesen wären ... na und? Sie sagen der Riss war vorher schon da und gut ist, oder aber Sie reden mit Ihren Eltern und die melden es der Haftpflicht die wird sich dann drum kümmern.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Wie schon in #1 gesagt - ein Bluff des Hausmeisters.

Ansonsten würde ich mir jede Unterstellung ich hätte da was verursacht schlicht verbitten und energich zurückweisen.

Notfalls kann auch ein Gutachten beweisen, wie lange der Riss da schon drin war.


Wenn die Mitschüler das Rückgrat eines Gummibandes besitzen und zahlen, ist das deren Problem und nicht Deines.



Zitat (von Th3Pr01906):
ich muss morgen mit meinen Klassenvorstand darüber reden

Wer ist dieser Klassenvorstand? Und warum "muss"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Th3Pr01906
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie schon in #1 gesagt - ein Bluff des Hausmeisters.

Ansonsten würde ich mir jede Unterstellung ich hätte da was verursacht schlicht verbitten und energich zurückweisen.

Notfalls kann auch ein Gutachten beweisen, wie lange der Riss da schon drin war.


Wenn die Mitschüler das Rückgrat eines Gummibandes besitzen und zahlen, ist das deren Problem und nicht Deines.



Zitat (von Th3Pr01906):
ich muss morgen mit meinen Klassenvorstand darüber reden

Wer ist dieser Klassenvorstand? Und warum "muss"?


Es ist so, ich bin schon fast den ganzen Tag am überlegen was ich am besten tue, und mit meinen Klassenvorstand zu reden, ist meiner meinung nach noch immer die beste Lösung.

Weil ich bei ihr meine Unschuld erläutern kann, die ganzen gerüchte hin und her, das nervt einfach, ich werde mich trodzdem über kopf umd kragen wehren das nicht zu bezahlen!

Da ich mich selber in keiner Schuld sehe, und dieser blöde Riss schon lange Zeit vor uns in der Tür war.

Auserdem wird die Schule im moment sogar ausgebaut, und ich glaube sogar alles neu ausgetauscht.

Nur das der Hausmeister, sein Gehalt etwas erhöhen kann, das sehe nicht ein!

Da eben außer uns, noch andere Klassen wei Abendschüler etc. sind, heißt das jetz nicht das wir für deren Schaden aufkommen werden!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7088 Beiträge, 1479x hilfreich)

Halten wir mal fest:
Du hast einen Schaden verursacht, weil du unabsichtlich und aus Versehen die Tür zu schnell aufgemacht hast.

So etwas kann jedem passieren und weil es eben nicht mutwillig war, musst du den Schaden auch nicht ersetzen aus meiner Sicht.

http://www.rps-schule.de/recht/haftung.pdf - Sie Seite 4:

Zitat:
Wird das Schulgebäude, ein Einrichtungsgegenstand oder ein Lehrmittel durch einen Schüler
beschädigt oder zerstört, kommt ein Schadenersatz nach § 823 BGB (Schadenersatzpflicht bei
unerlaubter Handlung) in Betracht.
Diese Vorschrift lautet:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig . . . das Eigentum . . . eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem
anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Bei Beschädigung von Schulträgereigentum durch Schüler muss im Vorfeld immer zuerst die Frage
geklärt werden, ob eine Aufsichtspflichtverletzung durch einen Lehrer mit ursächlich für den
eingetretenen Schaden war. Wenn eine Aufsichtspflichtverletzung festgestellt werden muss, scheidet
eine Haftung des Schülers aus.

Die Haftung für den Schaden erfolgt dann über die Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG ). Die
Vorschriften über die Amtshaftung sind hier einschlägig, weil die ordnungsgemäße Beaufsichtigung
der Schüler zu den Amtspflichten eines Lehrers gehört, und weil ein Schüler auch „Dritter" im Sinne
dieser Vorschriften ist.

Erst wenn das Vorliegen einer Aufsichtspflichtverletzung verneint werden kann, muss die Frage einer
eventuellen Haftung des Schülers weiterverfolgt werden


Es geht bei dem verlinkten Text noch weiter.... ich möchte hier aber kein Vollzitat in der ganzen Länge setzen. Einfach mal lesen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Du hast einen Schaden verursacht,

Nö, hat er nicht.

Der Riss war ja schon zuvor drin, der Schaden war also schon vorhanden.
Das das wackelige Brett nun einen etwas weiteren Abstand hat, ist der Schwerkraft geschuldet.

Und dann sind wir noch nicht mal beim Abzug "Alt-für-Neu"...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Th3Pr01906
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich bei allen aktiven mitgliedern die mir hier viele tipps gaben!

Nun, heute habe ich nicht mit den Klassenvorstand geredet, keiner hat gesagt das ich es gewesen sei.
Nun es geht nun anders weiter da wir keinen verursacher ausfündig machen konnten, muss die Türe wahrscheinlich zu der Vorort Tischlerei abteilung gebracht werden und dort repariert werden.

Wie schon einer behauptete das, dass nur ein Bluff was der Hausmeister hier behauptete um den Täter ausfündig zu machen, ich habe allen aus meiner Klasse versichert das wir keinen Cent zahlen müssen, da keinerlei beweise vorliegen, mal schaum was diese blöden Hausmeister jetzt vorhaben!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Man könnte auch zu dem stehen, was man getan hat. Wer hier "blöde" ist, dazu habe ich eine andere Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Th3Pr01906
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Man könnte auch zu dem stehen, was man getan hat. Wer hier "blöde" ist, dazu habe ich eine andere Meinung.


Naja ich werde nicht zu etwas stehen das ich nicht begangen habe, hättest du es gescheid gelesen, hättest du mich verstanden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Th3Pr01906):
vor ungefähr einen Jahr muss das gewesen sein, habe ich die türe zu schnell aufgemacht und diese ist daraufhin gegen die dahinterliegende mauer geraßt, dabei hat sich bei schon einen vorhanden Riss der Riss eben vergrößert


Ach?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Ach?

Nix "ach". Siehe #10.


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