Hallo zusammen,
Ich habe gerade eine aktuelle Geschichte, zu der ich mal einen Wegweiser benötige.
In aller Kürze zusammengefasst:
Wir haben eine EFH Bj.1964 gekauft und haben eine Fachirma (Elektro) beauftragt, die Elektrik zu erneuern, SAT-Kabel zu erneuern und die Räume mit Netzwerkdosen auszustatten.
Um die gebündelten Kabel von der Sat-Anlage und dem Netzwerk von oben nach unten zu bekommen, muss eine Kernbohrung gemacht werden. Eigentlich wollte die Firma durch einen Nicht genutzten Schornstein. Das lehnten wir wegen Anschaffung eines kamins ab.
Also war der Vorschlag seitens des Elektrikers, neben dem Schornstein in der Ecke eine Kernbohrung zu machen. Bei dieser Kernbohrung hat der Elektriker nun eine Wasserleitung angebohrt.
Der Elektriker ist nun der Meinung, seine betriebshaftpflicht habe damit nichts am gut. Es sei ein Altbau und wir müssten ihm schon sagen, wo er nicht bohren darf.
Aber woher sollen wir das wissen? Deswegen haben wir doch eine Fachfirma beauftragt. Und die sollten doch vor der Bohrung mal einen Leitungsfinder benutzen, oder sehe ich das falsch?
Wer kommt für die kosten auf? Jetzt gerade ist der Notdienst vom Klempner unterwegs, um das Problem erst mal in den Griff zu bekommen.
Weiter ist das Problem, was mit den Fliesen ist. Die Kernbohrung lief durch den Flur. Die fliesen sollten eigentlich drin bleiben und der Bereich der Kernbohrung mit einem Kabelkanal verdeckt werden. Was ist denn nun, wenn der Klempner für die Reparatur mehrere fliesen entfernen muss?
Denn diese fliesen bekommt man nicht mehr. Müssen wir dann auf eigene kosten den gesamten Flur neu fliesen lassen?
Oder auch die Treppe ins Obergeschoss? Denn die hat die gleichen fliesen. Da passt ja am Ende nix mehr zusammen.
Wie stellt sich das dar?
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Dringend! Fachfirma bohrt Wasserleitung an!
15. Oktober 2014
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Frage vom 15. Oktober 2014 | 13:23
Von
Status: Schüler (415 Beiträge, 161x hilfreich)
Dringend! Fachfirma bohrt Wasserleitung an!
#1
Antwort vom 15. Oktober 2014 | 14:47
Von
Status: Schüler (415 Beiträge, 161x hilfreich)
Was ich noch vergessen habe...es handelt sich beim kompletten Flur unten, bei der Treppe und im Flur des Obergeschosses um 35 Jahre alte marmorfliesen. So was bekomme ich heute nicht mehr.
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#2
Antwort vom 16. Oktober 2014 | 01:29
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
Kurz und knapp: wer es kaputt macht, muss es beazhlen.
Der Fachmann schuldet also den Notdienst, die Reparatur der Leitung und des Mauerwerks.
Der beschädigte Bodenbelag ist jeweils mit dem Zeitwert anzusetzen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2014 | 13:08
Von
Status: Schüler (415 Beiträge, 161x hilfreich)
Könnte ich mir auch nicht anders vorstellen.
Danke :-)
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