HWS und verschiedene Prellungen - Schmerzensgeld ?

9. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb499302-51
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
HWS und verschiedene Prellungen - Schmerzensgeld ?

Guten Morgen,

ich war vor wenigen Stunden unterwegs mit mehreren Freunden und wir wurden in der Innenstadt angepöbelt. Einer der Aggressoren befahl einem meiner Freunde, dass er seine Zigarette mit ihm teilen sollte. Als er verneinte suchten sie nach Gründen einen Streit zu provozieren(„Warum guckst du mich so an?") , Provokationen gab es von unserer Seite keine. Zuerst wurde mein Freund geschlagen und bei meinem Versuch die Situation zu beruhigen wurde ich unterhalb vom Auge und am Ohr geschlagen und bin zu Boden gefallen. Kurz darauf im Krankenhaus wurde neben einer HWS Distorsion eine Prellung der Schädelkalotte, eine Orbitaprellung und eine Prellung am Ohr diagnostiziert. Außerdem wurde mir eine zeitnahe Vorstellung bei einem HNO-Arzt und bei einem Augenarzt empfohlen.

Meine Frage wäre nun, was ungefähr ich an Schmerzensgeld erwarten kann. Ich kann nämlich meinen Kopf ohne Schmerzen nicht bewegen, muss mir mindestens heute freinehmen und wir haben mehrere Zeugen, darunter auch ein Unbeteiligter.

Mit freundlichen Grüßen und Danke im Vorraus.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 491x hilfreich)

Voraussetzung ist zunächst mal den Schädiger zu kennen von dem man überhaupt Schmerzensgeld verlangen kann.

Zitat:
muss mir mindestens heute freinehmen

Das nennt sich normalerweise arbeitsunfähig

Schmerzensgeld wird anhand vieler Faktoren bemessen, eine konkrete Summe ist im vor Abschluss der Behandlung und dauer der Ausheilung schwer zu schätzen.
Vom Gefühl her, 500,€ vielleicht 1000€ oder ein wenig mehr.

Allerdings muss dazu der Schädiger überhaupt leistungsfähig sein, nicht selten ist bei diesen Tätergruppen nicht viel zu holen.

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#2
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 101x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Voraussetzung ist zunächst mal den Schädiger zu kennen von dem man überhaupt Schmerzensgeld verlangen kann.


Das wird ohne Akteneinsicht kaum möglich sein. Deshalb empfiehlt sich bei Zeiten die Einschaltung eines Anwaltes, über den so etwas erfolgen kann.

War die Polizei denn vor Ort bzw. habt Ihr Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt?
In diesem Fall wirst Du in Kürze eine Vorladung zur Vernehmung erhalten, im günstigsten Falle als Geschädigter. Vielleicht lässt sich dabei die Identität des/der Täter in Erfahrung bringen.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5940 Beiträge, 2617x hilfreich)

Zitat (von fb499302-51):
Meine Frage wäre nun, was ungefähr ich an Schmerzensgeld erwarten kann.


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