Ich bin Versicherungsfachmann.
Wenn Kunden ihre vertraglichen Obliegenheiten (Beitragszahlung, einhalten der Vertragslaufzeit) der Versicherungsgesellschaft gegenüber nicht einhalten und ich dadurch meine Provisionen oder Teile davon wieder an die Versicherungsgesellschaft zurückzahlen muß, vom Kunden ,die Kosten die mir durch die Beratung entstanden sind, als Schadenersatz geltent machen?
-- Editiert von simdie am 26.03.2004 10:04:37
Schadenersatz, wenn Kunden ihre Obliegenheiten der Versicherung gegenüber nicht einhalten?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Die Beratung ist generell kostenlos und unverbindlich.
Eine Provision gibt es nur für erbrachte Leistungen.
Endet die Leistung aus welchen Gründen auch immer, endet auch die Provisionszahlungen.
richtig, sonst müsste ja jeder Kunde sich verpflichtet fühlen den Vertrag beizubehalten nur um Schadensersstzleistungen seines Maklers o.ä. zu umgehen oder zu vermeiden.
Ihre Einstellung ist schon bizarr simdie, das muss ich mal sagen.
Gruss
miniway
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Schaden für Dich ist doch noch größer, wenn Du einen Kunden ausführlich berätst und er dann keinen Vertrag abschließt. Nach Deiner Logik müsste dieser auch Schadenersatz zahlen.
Das von Dir beschriebene gehört zu Deinem normalen Gechäftsrisiko und begründet daher keinen Schadenersatz.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten