Hallo,
ich wurde am 20.07.2013 von einen Kumpel in eine Pool geschubst. Ich hatte richtige Sachen an und in der rechten Hand mein Handy(HTC One X 32GB, 11 Monate alt). Als er mich schubste habe ich mich noch versucht nach hinten zu lehnen, jedoch setzte er dann noch einmal schnell nach dabei fiel ich dann ins Wasser und das HAndy schrammte noch an der Poolkannte und war dann mit mir ca 10 Sekunden im Wasser. Die Folge war ein starke Druckstelle und ein Totalschaden durch das Wasser. Seine Haftpflichtversicherung zahlte 200 Euro, und den Rest soll er privat zahlen, da Sie nicht voll versichert sind bei einem Schaden. Dabei würde es mir reichen, wenn er nach BGB §249 (1) den restlichen Betrag zahlt damit ich mir ein gebrauchtes kaufen kann, welches den alten Zustand wieder herstellt. Also keine Kratzer am Bildschirm und keine groben Schäden am Gehäuse. Dieser weigert sich jedoch den Restbetrag zu zahlen. Als Neugerät würde das Handy 430 Euro kosten. Als gebrauchtes ohne Schaden um die 360-390 Euro.
Jetzt ist meine Frage, wie ich gegen ihn vorgehen kann, zu mal er in den letzten Wochen immer erzählt hat(auch zu Außenstehenden) das er garantiert den Restbetrag zahlen werde, den die Versicherung nicht übernimmt, und ob ich Strafgerichtlich nach StGB §303 (1) und/oder BGB §§ 249
(1), 250 vorgehen soll und was der zu erwartende Ausgang ist.
MfG
M. Endler
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Wurde in Pool geschubst, nun ist Handy kaputt
Also kaufe man sich ein Ersatzgerät und stelle ihm die Differenz in Rechnung. Mit Zahlungsfrist nach Datum und gerichtsfester Zustellung.
Nach Fristablauf ohne Zahlung gibt es dann einen Mahnbescheid.
Strafrechtlich kann man eigentlich bleiben lassen, zum einen haben Staatsanwalt und Gerichte mit echten Problemen schon genug zu tun, zum anderen wird da sowieso eingestellt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Und wie wurde dann, wenn Sie dem Mahnbescheid widersprechen ein zivilprozess ausgehen? Hätte ich eine chance diesen zu gewinnen ? ;D
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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Zumindest ist die Schuldfrage geklärt, da gibt es ja genug Indizien und Zeugen ...
Einziger Stolperstein wäre hier noch der Wert des Smartphones zur "Badezeit".
Hast Du das Gerät noch bzw existieren Detailfotos davon?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Der Wert ist ganz einfach.
232€, da 13 Monate restnutzungszeit, und lineare Abschreibung.
Nun kann man jedoch auch von einem Fahrlässigen Mitverschulden ausgehen, wenn man ein Handy in Poolnähe benutzt. Weil vor Gericht wird von einem "Geschubbst" schnell mal ein versehentlicher Rempler.
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Nein, das kann kein Rempler gewesen sein, dafür gibt es genug Zeugen und er hat ja auch noch einmal nachgezogen.
Außerdem habe wollte ich bloß kurz den Dreckkäscher hinlegen. Bloß für 232 Euro bekomme ich doch nicht das gleichwertige Handy. Und ja ich habe das defekte Gerät noch. Und es gibt auch ZEugen, dass es unmittelbar davor noch nicht so stark beschädigt war.
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quote:<hr size=1 noshade>Der Wert ist ganz einfach.
232€, da 13 Monate restnutzungszeit, und lineare Abschreibung. <hr size=1 noshade>
Die rein fiktiv virtuelle steuerliche Abschreibung und Nutzungszeit ist nicht das, was i.R. des § 249 BGB als Schadensersatz aufgrund der realen Lebensdauer zu zahlen ist.
Das ist beim Totalschaden der Zeitwert. Bei einem Massenprodukt kann man den Gebrauchtwert bei ebay relativ gut eingrenzen, im Extremfall bräuchte man einen Gutachter.
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Ein gebrauchtes Gerät in dem Zustand, dass mein Handy vor dieser Tat hatte kostet auch bei ebay ca 380-400(50 Euro Abschlag). Also müsste es doch möglich sein, dass vor Gericht durchzusetzen, denn BGB § 249
sagt ja eindeutig aus:"...ist verplichtet den Zustand vor der Tat widerherzustellen"
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quote:<hr size=1 noshade> Also müsste es doch möglich sein, dass vor Gericht durchzusetzen, denn BGB § 249 sagt ja eindeutig aus:"...ist verplichtet den Zustand vor der Tat widerherzustellen"
<hr size=1 noshade>
Das ist schon richtig, das Problem, daß du zu viel einklagst und die Klage insoweit kostenpflichtig abgewiesen wird, könnte man lösen, indem du die Höhe des Schadensersatz nach § 287 ZPO in das Ermessen des Gerichts stellst, das würde dann vermutlich einen Gutachter einschalten.
All das würde aber horrende Kosten verursachen, die in keiner Relation zum eigentlichen Schaden stehen. Deshalb: Einigt euch lieber so, dafür sollte die ebay-Marktlage genügen.
Wenn alles nichts hilft, könntest du schon jetzt einen Anwalt einschalten, auch seine Kosten sind schon jetzt als Schadensersatz geschuldet. Geld sollte dein Schuldner aber haben, sonst zahlst du am Ende ein teures Urteil, mit dem du wenig anfangen kannst, es wäre aber mindestens 30 Jahre lang vollstreckbar.
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-- Editiert asap am 19.08.2013 16:18
Also ich fasse mal zusammen.
Straftrechtlich vorgehen ist zwecklos.
ZPO $287 nicht lohnenswert
Daher würde ich die Sache mit dem Mahnbescheid vorziehen, also das er noch die Differenz zum in meinem Zustand gebrauchten Gerät zahlen muss. Das bei einem Widerspruch seinerseits erfolgende Zivilgerichtsverfahren, müsste ich die Kosten dafür auch tragen, wenn ich es gewinne? Und wie sind bei diesem Verfahren dann die Chance für mich zu gewinnen.
PS: Die Person weigert sich die Restschaden zu zahlen.
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quote:
Das bei einem Widerspruch seinerseits erfolgende Zivilgerichtsverfahren, müsste ich die Kosten dafür auch tragen, wenn ich es gewinne?
Das ist ja das Problem, du musst alles vorfinanzieren, Anwalt, Gericht, Gutachter. Dein Gegner wird dann zwar zur Zahlung verurteilt, aber wenn bei ihm nichts zu holen ist, bleibst du erst mal darauf sitzen.
Dann kannst du aber die nächsten 30 Jahre versuchen das Geld zu vollstrecken.
quote:
ZPO $287 nicht lohnenswert
Wieso denn das? Wenn du 200 einklagst, aber nur 150 durchsetzen kannst, heisst es " ... wird verurteilt 150 zu zahlen, im übrigen wird die Klage abgewiesen."
Von den Kosten hättest du dann 1/4 zu tragen.
Aber ich würde dir wirklich raten, da einen Anwalt einzuschalten, wenn dein Gegner flüssig ist.
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Wenn du sicher bist, für die nächsten 30Jahre keine Freundschaft mehr zu pflegen mit dem Poolclown, dann machst du folgendes:
1.Du schickst ihm ein Einschreiben mit Rückschein(Rückantwort), kostet derzeit 4,43Euro
2.Du setzt ihm darin einen festen vernünftigen Termin, meinetwegen acht Wochen ab Zeitpunkt deines Schreibens.
Du bietest ihm glaubwürdigerweise auch Ratenzahlung an.
Trotzdem sagst du ihm ganz EINDEUTIG in dem Schreiben, dass wenn er bis zu jenem Zeitpunkt nicht zahlt, du die
Sache einem Anwalt übergibst und die Sache vor Gericht kommt, und er sämtliche DADURCH ENTSTANDENEN Kosten ÜBERNEHMEN MUSS
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