Hallo zusammen,
kurz eine Schilderung eines Falls: Krankenkasse hat das Krankengeld eingestellt, da der MD nach Aktenlage ohne persönliche Begutachtung mich gesund geschrieben hat. Gleichzeitig wurde die Meldung bei der AfA seitens der Krankenkasse ans Herz gelegt, wo man sich nun arbeitslos gemeldet hat. Nun hat man eine Einladung der AfA zu einem Gespräch über die "persönliche Situation" erhalten. Es ist die erste Arbeitslosmeldung, davor war man über Jahre beschäftigt und hat den Job im Krankengeldbezug gekündigt, da dieser Beruf krank gemacht hat und der behandelnde Arzt die Kündigung aus medizinischen Gründen empfohlen hat.
Der Antrag auf ALG I wurde noch nicht eingereicht, bisher nur die Arbeitslosmeldung vor Ort getätigt. Nun kam die Einladung der AfA zu einem Gespräch (Einladung nach § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit § 159 SGB III) bzgl. der beruflichen Situation.
Was gilt es hier grundsätzlich in diesem Fall zu beachten? Mit was sollte man da rechnen? Ich habe natürlich schon im Internat zu diesem Fall recherchiert, trotzdem noch einige Fragen:
1. Macht es Sinn einen Beistand gem. § 13 SGB X für das Gespräch als Zeugen mit zu nehmen? Muss man erklären, in welchem Verhältnis man zueinander steht? (Datenschutz) Ich habe gelesen, dass sich die SB ´s meist etwas zurück haltender (bei der AfA eh freundlicher als beim JC ) äußern und nicht soviel Unsinn erzählen, weil der Beistand als Zeuge ja alles bezeugen könnte. Muss sich der Beistand notfalls auch nach Aufforderung mit seinem Personalausweis ausweisen? Kommt dieses in der Regel vor? Sollte man der Aufforderung Folge leisten oder kann man die Vorlage des Personalausweises verweigern und ggf. die Angaben mündlich machen.
2. Habe ich richtig verstanden, dass man keinesfalls irgendwelche Diagnosen oder weitere Ausführungen zu seinem Gesundheitszustand gegenüber dem SB machen muss, sondern ggf. stets auf den äD verweise, dem man ggf. diese Informationen zur Verfügung stellen kann, bis auf allgemeine Informationen, dass es gesundheitliche Probleme gibt und man Einschränkungen hat, die es nicht erlauben jede Tätigkeit aufzunehmen.
3. Muss man zu diesem Termin irgendwelche Unterlagen mitnehmen, um Nachteile für zu verhindern? Gehe ich Recht der Annahme, das man keine vollständigen Bewerbungsunterlagen (u.a. Musteranschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Zertifikate, Nachweise über Berufsabschluss, erfolgte Weiterbildungen etc.) einreichen muss, obwohl es immer wieder heißt, dass diese Unterlagen bis 3 Tage vor dem Termin vorliegen müssen. Ggf. möchte man nur meine Musterbewerbungsmappe zur Einsicht zeigen, gar nicht aus der Hand geben, da auf diese lt. den Informationen hier im Forum ein Anspruch besteht (zur Vorlage, nicht jedoch als Kopiervorlage oder gar zum Hochladen auf deren Server). Nachweise über Berufs- und Ausbildungsabschluss würde man ebenfalls nur zeigen. Alles weitere würde ich unter Hinweis auf persönliche Daten verweigern. Und eine evtl. vorgelegte EGV würde man ohne zu unterschreiben einpacken.
4. Muss man im ersten Gespräch direkt mit einer EGV rechnen?
5. Worauf sollte man ggf. noch achten, damit man trotz meiner Situation nicht direkt in ein mehrtägiges Bewerbertraining oder ähnliches gesteckt werde? Weitere Tipps und Empfehlungen, was es zu beachten gilt?
Ich danke vielmals für Hilfestellungen und Tipps, bin sehr dankbar für dieses Forum.
-- Editiert von User am 5. Juli 2023 00:09
Einladung der Agentur für Arbeit zur beruflichen Situation - Was gilt es zu beachten?
Zu 1.
Ich halte bei einem solchen Gespräch einen Beistand nicht unbedingt für erforderlich, aber schaden sollte er auch nicht. Und das Recht dazu hast Du sowieso.
Du musst nicht erklären, in welchem Verhältnis Du zu dem Beistand stehst, wobei ich - wenn eine diesbezügliche Frage kommen sollte - diese Frage mit einem Satz beantworten würde. Das ist ein Freund/Freundin, Kumpel, Nachbar, Bruder/Schwester, oder was auch immer. Ausweisen muss der Beistand sich; nicht unaufgefordert, aber auf verlangen. Wie häufig das verlangt wird, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, denke aber schon relativ häufig.
Zu 2.
Konkrete Diagnosen musst Du nicht nennen. Du solltest aber in der Lage sein, plausibel zu erklären, dass Du einerseits dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehst (wenn das so ist), andererseits aber bestimmte Arbeiten Deiner Meinung, bzw. der Meinung Deines behandelnden Arztes nach, nicht ausüben kannst. Das ist schon wichtig für die Vermittlungsbemühungen.
Zu 3.
Wenn Du etwas mitnehmen MUSST, steht das in der Einladung. Sinnvoll könnte es sein, eine aktuelle, vollständige Bewerbungsmappe inkl. Anschreiben, Lebenslauf und ggf. Motivationsschreiben mitzunehmen. Das könnte ggf. auch davor schützen, direkt in ein Bewerbungstraining gesteckt zu werden. Kann aber auch das Gegenteil bewirken.
Zu 4.
Ja. Du hast aber die Möglichkeit, die EGV erstmal mitzunehmen, um diese in Ruhe zu Hause zu prüfen, bevor Du diese unterschreibst.
Zu 5.
Sieh das Gespräch beim Arbeitsvermittler wie ein Bewerbungsgespräch und bereite Dich entsprechend vor. Das heißt, Du solltest wissen was du zukünftig (beruflich) willst, warum Du denkst, dass das der richtige Beruf für Dich ist, wo Deine Stärken, aber auch Deine Schwächen liegen etc.
Es kann durchaus passieren, dass Du direkt in ein Bewerbungstraining gesteckt wirst. Insbesondere, wenn Du Dich schon seit Jahren nicht mehr beworben hast. Ich denke, auch das hängt davon ab, wie Du Dich in dem Gespräch verkaufst und ob Du den Vermittler davon überzeugen kannst, dass in Deinem Fall ein Bewerbungstraining nicht erforderlich ist. Andererseits, gerade wenn Du Dich lange nicht mehr beworben hast, kann so ein Training auch durchaus hilfreich sein. Schließlich ändern sich da ja auch die Gepflogenheiten und das, worauf die Entscheider in den Firmen so achten. Und da dürften die wenigsten, die nicht ständig damit zu tun haben, immer auf dem aktuellsten Stand sein.
Gruß,
Axel
Nach dem Inhalt deines Beitrags gehe ich davon aus, dass du die Mitteilung des MDK akzeptierst und dich im Rahmen deines Leistungsvermögens der Agentur für die Vermittlung zur Verfügung stellst. Denn das wird ein Punkt sein, den der SB mit dir klären wird. Und dieser Punkt wird nicht irgendwann bei Abgabe des Alg-Antrages (hast du den schon bekommen?) entschieden, sondern jetzt. Denn du möchtest ja auch rückwirkend ab jetzt Alg.
Nachtrag: Und vermutlich ist deine Krankmeldung jetzt auch ausgelaufen. Den daran wird sich der SB sonst stoßen. Ein Antrag wird dann ausgegeben, wenn Arbeitsfähigkeit vorliegt.
-- Editiert von User am 5. Juli 2023 08:39
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ZitatNachtrag: Und vermutlich ist deine Krankmeldung jetzt auch ausgelaufen. Den daran wird sich der SB sonst stoßen. Ein Antrag wird dann ausgegeben, wenn Arbeitsfähigkeit vorliegt. :
Danke für Eure hilfreichen Antworten @AxelK & @Frieder01, ich weiß dieses sehr zu schätzen.
@Frieder01 Nein, die Krankmeldung ist nicht ausgelaufen, ich bin da nahtlos krankgeschrieben, befinde mich im Widerspruchsverfahren, da der MD bisher alles nach Aktenlage entschieden hat, meine Krankenkasse erst jetzt nach dem Widerspruch eine persönliche Untersuchung seitens des MD angestossen hat und diese damit nachholt, was ja eigentlich schon vorher erfolgt sein müsste (bevor man mir das KG eingestellt hat)
Insgesamt bleibt nun die "verzwickte" Situation, dass ich einerseits mit AU weiter krankgeschrieben bin, andererseits ja die Einstufung des MD gültig ist, so dass ich mich bei der AfA melden musste, damit ich ggf. ALG I erhalten kann (und auch meine Krankenkassen- und Pflegekassenbeiträge übernommen werden), sofern ich wider Erwarten im Widerspruchsverfahren verlieren sollte.
Konsequent habe ich bei der AfA auch angegeben, dass ich arbeiten will, soweit es mein Gesundheitszustand zulässt. Ich habe auch einen Antrag auf ALG I zugesandt bekommen, nun halt den o.g. Termin für das Gespräch über meine berufliche Situation.
Erwarten die bei dem Gespräch, dass ich trotz der Einschränkungen und ungeklärtem Status zum Gesundheitszustand bereits Bewerbungen geschrieben habe?
Danke für Eure Hilfe und Unterstützung!
-- Editiert von User am 5. Juli 2023 10:49
ZitatErwarten die bei dem Gespräch, dass ich trotz der Einschränkungen und ungeklärtem Status zum Gesundheitszustand bereits Bewerbungen geschrieben habe? :
Normalerweise wird das schon erwartet. Da aber die Zielrichtigung der Arbeitssuche erst nach einem Arztgutachten beurteilt werden kann, gehe ich davon aus, dass keine Bewerbungen erwartet werden. Es lag/liegt ja auch noch AU vor. Auch der SB wird das Gutachten abwarten, bevor er Vorschläge macht. Denn es könnte sein, dass es, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, Richtung beruflicher REHA geht.
Wenn du in der Lage bist, regelmäßig mind. 3 Std. tgl. erwerbstätig zu sein, und das im Gespräch und auch im Antrag auf ALG mit JA beantwortest, sollte der grundsätzliche Anspruch gelten.ZitatKonsequent habe ich bei der AfA auch angegeben, dass ich arbeiten will, :
Da der Job selbst gekündigt wurde, wird die Agentur zu prüfen haben, ob nach § 159 SGB III eine Sperrzeit erteilt wird. Woher weiß die Agentur, dass man selbst gekündigt hat?
Die allg. Meldepflicht nach § 309 SGB III gilt für alle Arbeitslosen bzw. Antragsteller.
---> Seit wann bist du durchgehend --arbeitsunfähig-- geschrieben?
---> Zu wann hast du gekündigt?
zu 1: Beistand halte ich nicht für erforderlich, ist aber erlaubt. Zum Termin kannst du die Einladung vorlegen und man wird dir weiteres am Empfang sagen.
zu 2: Richtig. Muss man nicht. Und kein Arbeitsvermittler/Erstberater wird danach fragen.
zu 3: Nein, muss man nicht. Es ist der allererste Termin, vermutlich will man eine sog. Potenzialanalyse erstellen, weiteres macht vor ALG-Antragstellung mW wenig Sinn.
zu 4: Könnte sein, die kann man dann als Angebot einer frw. Vereinbarung mitnehmen und zu Hause prüfen.
zu 5: Kann man nicht wissen, denn man kennt weder deine Situation noch den 1. Ansprechpartner.
Da du noch keinen formellen Antrag auf ALG gestellt hast, dürfte es bei den o.g. *Systemeintragungen* und dem ersten Gespräch zur Orientierung bleiben.
Nein. Warum solltest du dich bewerben und bei wem und zu wann, wenn unbekannt ist, bis wann du AU bleibst und was du überhaupt noch leisten kannst?ZitatErwarten die bei dem Gespräch, dass ich trotz der Einschränkungen und ungeklärtem Status zum Gesundheitszustand bereits Bewerbungen geschrieben habe? :
Für mich klingt dein Beitrag hier so, als hättest du im Netz recht viel und Altes zu Alg2/Hartz4, jetzt Bürgergeld und zum JC recherchiert.
Wenn es um ALG nach SGB III geht, dürften deine Ängste und Befürchtungen unbegründet sein.
Es gäbe uU auch ALG für arbeitsunfähig geschriebene Personen.
Ein Tip: Ich in wegen so eines Verfahrens Mitglied im VDK geworden, da hat man dann seinen zuständigen Anwalt, der einen kompetent berät. Als dieser einen Widerspruch geschickt hat, fast ohne Begründung aber mit dem Hinweis, dass diverse Gutachten nicht in den Akten wären, wurde dem Widerspruch sofort stattgegeben. Für die rechtliche Vertretung muss man ein Jahr Mitglied sein, aber beraten lassen kann man sich ab Eintritt.
Der MDK lehnt aus Prinzip erstmal ab, so auch die Erfahrung des VDK.
Nehmen Sie auf jeden Fall das Schreiben des behandelnden Arztes zum Gespräch mit, der zur Kündigung geraten hat. Ist regelhaft ein Selbstgänger, dass es dann keine Sperre gibt.
Wie lange hätten Sie noch Anspruch auf KG? Wenn das noch einige Monate wären, kann ja keiner in der AfA erwarten, dass Sie sich wegen einer Entscheidung nach Aktenlage krank bewerben.
Die grundsätzliche Notwendigkeit, dass man arbeitswillig auftreten muss, ist mir klar, aber dennoch wäre ich in dem Gespräch insgesamt zurückhaltend und würde fragen, ob man bitte die Klärung der Rechtslage abwarten kann. Der Sachbearbeiter in der AfA kann nämlich bei laufenden Verfahren wie hier die Akte nach unten packen und abwarten, bis der MDK entscheidet. Meine SB war so nett.
Ich danke für die hilfreichen Tipps und Hilfestellungen Eurerseits, die ich befolgen werde.
Habe noch eine grundsätzliche Frage: Hat die Agentur für Arbeit (AfA) irgendeinen Anspruch auf Vorlage meiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU)? Habe irgendwo gelesen, dass der SB dieses in einem ähnlichen Fall gefordert hat.
Ich bin ja durchgehend krankgeschrieben wg. dem Widerspruchsverfahren in der oben geschilderten Krankengeld Angelegenheit, so mir ja die Krankenkasse nach einer Stellungnahme des MD auf Aktenlage das Krankengeld eingestellt hat.
In der Sachlogik bin ich ja durch diese Stellungannahme aktuell arbeitsfähig, daher besteht ja auch ein Anspruch auf ALG I, wozu sollte ich dann der AfA meine AUs vorlegen?
Danke für Eure Einschätzung diesbezüglich.
Nach § 60ff SGB I kann und darf die Agentur die Vorlage der AU-Bescheinigung verlangen. Die gehört mE zu den leistungsrelevanten Tatsachen.ZitatHat die Agentur für Arbeit (AfA) irgendeinen Anspruch auf Vorlage meiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU)? :
Gern nochmal bemerkt: uU können auch nachweislich Arbeitsunfähige einen ALG-Anspruch haben.
Ob beim Gespräch deiner Sachlogik gefolgt wird, und die Vorlage der übrigen Unterlagen ausreicht, kannst du ausprobieren.ZitatIn der Sachlogik :
Schlag mal nach in § 311 SGB III. Der SB braucht es nicht zu fordern, sondern du hast sie vorzulegen.
Nachtrag: Wie ein Krankmeldung rechtssicher aufgehoben wird, kann ich nicht sagen. Vielleicht gibt es im krankenkassenforum Hinweise.
-- Editiert von User am 6. Juli 2023 15:02
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