Hartz IV und ERbschaft

7. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Hartz IV und ERbschaft

Angenommen, jemand bezieht Hartz IV und erbt, sagen wir mal, € 100.000. Dann bekommt er ja kein hartz IV mehr. Hat er dann eigentlich das REcht, von den Hunderttausend pro Monat 2000 auszugeben und demnach nach rund 5 Jahren wieder Hartz IV zu beziehen, oder muß er mit dem Geld so wirtschaften wie es auch Hartz IV getan hätte, sprich, er lebt von 360 euro pro Monat plus MIete?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

natürlich.
es ist doch auch nicht auszuschließen, das der harz IV empfänger innerhalb von 5 jahren einen job bekommt. er könnte auch innerhalb einer woche einen job bekommen und die 100000 mit einmal ausgeben. es ist doch sein geld!
er könnte sich auch auf die faule haut legen
und monat für monat seinen unterhalt von diesem erbe bestreiten. die ausgaben sollte er dann allerdings auf harz IV niveau beschränken.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@jau:

Vorsicht bitte mit solchen Aussagen.

Die Anrechnung einer Erbschaft ist nicht unumstritten. Derzeit gängige Verwaltungspraxis ist, dass eine Erbschaft zu 100% als Einkommen angerechnet wird. Dann muss der LE so lange von diesem Geld leben, wie dieses auf ALG II Niveau möglich ist. Er darf das Geld nicht verprassen und damit seine Hilfbedürftigkeit früher als unvermeidbar wieder herbeiführen.

Es gibt aber auch Entscheidungen (z.B. LSG Hamburg), die besagen, dass eine Erbschaft zunächst so lange als Einkommen zu betrachten ist, wie der laufende Bewilligungsabschnitt noch läuft. Danach wird das Geld zu Vermögen, was widerum bedeutet, das dieses zunächst zu geschütztem Schonvermögen wird und nur der übersteigende Betrag für den laufenden Unterhalt eingesetzt werden muss. Auch dafür gilt natürlich wieder, der LE darf nicht verschwenderisch leben, was letztendlich nichts anderes bedeutet, als dass er weiterhin auf ALG II Niveau leben muss.

Findet der Erbe zwischenzeitig Arbeit, sieht das ganze natürlich wieder völlig anders aus.

Gruß

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#3
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Heisst also wenn der Erbe sich nen Job sucht mit dem er einen Euro mehr verdient als ALG2 dann fällt er ja aus dem Leistungsbezug raus.
Dann darf er mit dem Geld machen was er will?
Also sich auch eine Eigentumswohnung kaufen zum beispiel? Dann ist ja das Erbe komplett verbraucht. Wenn er dann gekündigt wird und wiedr ALG 2 braucht, dann müsste er das doch auch bekommen oder?

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#4
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

@axel: Eine Frage mal zum erben.
Wie sieht das eigentlich aus wenn man ein älteres Einfamilienhaus erbt? Müsste man das verkaufen oder darf man da dann selber einziehen?

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Catlady:

quote:
Dann darf er mit dem Geld machen was er will?
Also sich auch eine Eigentumswohnung kaufen zum beispiel? Dann ist ja das Erbe komplett verbraucht. Wenn er dann gekündigt wird und wiedr ALG 2 braucht, dann müsste er das doch auch bekommen oder?


Im Prinzip ja. Man sollte sich lediglich - für den Fall eines erneuten ALG II Bezuges - nicht dem Vorwurf aussetzen, die Bedürftigkeit selbst herbeigeführt zu haben. Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung würde ich deshalb zumindest bis zum Ablauf der Probezeit, oder einer eventuellen Vertragsbefristung warten.

quote:
Wie sieht das eigentlich aus wenn man ein älteres Einfamilienhaus erbt? Müsste man das verkaufen oder darf man da dann selber einziehen?


Schwierige Frage. Die ARGE wird sicherlich zunächst mal den Verkauf verlangen. Begründung: Einkommens- und/oder Vermögenszufluss während des Leistungsbezuges = verwertbar. Wenn ich in diese Situation kommen würde, würde ich die Frage zumindest erstmal an einen versierten Fachanwalt stellen und wahrscheinlich auch gerichtlich klären lassen. Gerade weil im Bezug auf Erbschaften eine höchstrichterliche Rechtsprechung ohnehin noch aussteht. Außerdem kann es auch viele Gründe geben, die - gerade bei einem Einfamilienhaus - eine Verwertung verhindern.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#6
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

Was passiert, wenn das Erbe innerhalt von 3 Monaten komplett auf den Kopf gehauen wurde? Sinnlos ausgegeben... Dann lässt ihn niemand ohne Geld stehen! Zumindest hier bei uns nicht :o) Da gibts nen rüffel aber mehr auch nicht! Es kann von niemandem verlangt werden, ohne Anspruch auf Leistungen tatsächlich monatlich nur soviel auszugeben, wie er es mit Leistungen tun würde. So wirds bei uns gehandhabt.

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@baghira:

Irgendwie hast Du ja Recht. Es gibt aber doch nunmal die gesetzliche Regelung, dass die Hilfebedürftigkeit nicht mutwillig herbeigeführt werden darf. Andererseit stellt sich in der Praxis natürlich schon die Frage, wie man mit so einem Menschen umgehen soll. Wahrscheinlich ist es letztendlich dann wirklich egal, wie es zu der Hilfebedürftigkeit gekommen ist.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#8
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

Du kannst nichts machen. Von daher ist es wirklich wurscht. Wir hatten hier einen, der hat sein Geld (auch aufgrund einer psychischen Krankheit) in der Innenstadt verteilt. Was willst Du da machen? Oder einer hat erzählt, er hat sein Geld immer im Küchenschrank gehabt und wurde ausgeraubt. Und noch einer hat uns erzählt, dass er rundherum alle Kumpels und Bekannte eingeladen hat. Ist passiert, Geld ist weg, Hilfebedürftigkeit ist da! Wie ich bereits sagte... verhungern tut niemand ;o)

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#9
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Naja und wenn jemand Schulden mit einem Erbe bezahlt, dann ist das m.e. auch nicht mutwillig oder?

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#10
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

was wil man machen? Ihn zwingen neue Schulden zu machen um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten? Das ist so eine sinnlose formulierung im Gesetzt! Die hat nur den Sinn abzuschrecken, aber wirklich umsetzen kann man sie gar nicht!

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#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

*Heisst also wenn der Erbe sich nen Job sucht mit dem er einen Euro mehr verdient als ALG2 dann fällt er ja aus dem Leistungsbezug raus.
Dann darf er mit dem Geld machen was er will?
Also sich auch eine Eigentumswohnung kaufen zum beispiel? Dann ist ja das Erbe komplett verbraucht. Wenn er dann gekündigt wird und wiedr ALG 2 braucht, dann müsste er das doch auch bekommen oder?*

Interessante Frage. Interessant auch, daß plötzlich ein Job findbar und sogar denkbar ist, ihn anzunehmen, wenn es darum geht, ein Erbe zu sichern und sich danach in einer Eigentumswohnung von der Allgemeinheit alimentieren zu lassen.

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#12
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

So seh ich das auch! Allerdings muss man bei der ETW beachten, für den Fall dass das Erbe nicht zum kompletten Bezahlen reicht, dass dann im Falle von Hartz IV Bezug "nur" die Zinsen übernommen werden und nicht die Tilgung! Die Tilgung ist aus dem Regelsatz zu bezahlen! Die Zinsen werden als KdU anerkannt, aber auch nur in angemessener Höhe (bis zu 6 Monaten komplett).

Wurde die Wohnung ganz bezahlt, kann sie als Schonvermögen gelten, wenn es eine besondere Härte bedeuten würde, diese wieder verkaufen zu müssen... Wenn man aber erst kurz drin wohnt, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass die besondere Härte hier zieht...

Bei der ETW wäre ich also vorsichtig!

Dann lieber das Geld verprassen :o) .... und das aus meinem Mund...

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#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@baghira:

quote:<hr size=1 noshade>Das ist so eine sinnlose formulierung im Gesetzt! Die hat nur den Sinn abzuschrecken, aber wirklich umsetzen kann man sie gar nicht! <hr size=1 noshade>


Tja, Theorie und Praxis liegen halt oft meilenweit auseinander. Aber wir haben heute so unendlich viele sinnlose, und auch handwerklich katastrophal schlecht gemachte Gesetze, dass man sich da nicht wirklich drüber wundern muss.

quote:<hr size=1 noshade>Wurde die Wohnung ganz bezahlt, kann sie als Schonvermögen gelten, wenn es eine besondere Härte bedeuten würde, diese wieder verkaufen zu müssen... Wenn man aber erst kurz drin wohnt, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass die besondere Härte hier zieht... <hr size=1 noshade>


Zumindest im SGB II - Bereich, gilt selbstgenutztes Wohneigentum immer als Schonvermögen, solange es angemessen ist (§ 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II ). Die besondere Härte kann hier eigentlich nur bei unangemessenem Wohnraum greifen. Da stimme ich Dir dann allerdings zu, dass - unter den hier angenommenen Umständen - die besondere Härte wohl eher nicht greifen würde.

@bear:

quote:<hr size=1 noshade>Interessant auch, daß plötzlich ein Job findbar und sogar denkbar ist, ihn anzunehmen, <hr size=1 noshade>


Wer sagt denn, dass das vor der Erbschaft nicht denkbar war.

Und darum

quote:<hr size=1 noshade>wenn es darum geht, ein Erbe zu sichern und sich danach in einer Eigentumswohnung von der Allgemeinheit alimentieren zu lassen. <hr size=1 noshade>


schrieb ich bereits vorher:

quote:<hr size=1 noshade>Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung würde ich deshalb zumindest bis zum Ablauf der Probezeit, oder einer eventuellen Vertragsbefristung warten. <hr size=1 noshade>


Heißt zu gut Deutsch: Erst einmal abwarten, ob der neue Job denn voraussichtlich auch länger Bestand haben wird, bevor das Erbe ausgegeben wird.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#14
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

'Findet der Erbe zwischenzeitig Arbeit, sieht das ganze natürlich wieder völlig anders aus.'

das meinte ich ja... @ AxelK.
trotzdem danke für den hinweis.

begreife nur nicht wie so immer noch nach solchen sachen gefragt wird. wie lange gibt es denn schon harz IV?
es sollte sich mitlerweile herumgesprochen haben, daß auch ein erbschaft als einkommen zählt und wenn man ein einkommen hat in gewisser grössenordnung, dann gibt es auch keine unterstützung von seiten des staates mehr.

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#15
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@jau:

quote:
begreife nur nicht wie so immer noch nach solchen sachen gefragt wird.


Ist doch eigentlich relativ einfach: Zum einen beschäftigen sich die Menschen erst mit sochen Themen, wenn sie selber betroffen sind und zum zweiten ist die Frage eben noch nicht so eindeutig geklärt. Es ist zwar durchaus eine relativ deutliche Tendenz in der Rechtsprechung zum Thema Erbschaft zu erkennen. Wirklich einheitlich ist die aber keinesfalls, so dass auch von gefestigter Rechtsprechung nicht die Rede sein kann.

Gruß,

Axel

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#16
 Von 
Andreas2004
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich etwas erben würde, dann würde ich das Geld in Singapur anlegen, da gibt es das schärfste Bankgeheimnis und keine Steuern auf die Zinsen.
Das Konto kann man leicht per e-Banking verwalten.

Man kann sich übrigens auch selbständig machen. eBääh Shop order irgendeinen anderen Mist.

Wenn das Geld alle ist, dann wird natürlich fleißig ausgezahlt, das hat das BVerfG entschieden. Es zählt nur der gegenwärtige Zustand und nicht der Traumzustand irgendwelcher Sachbearbeiter.

-- Editiert von Andreas2004 am 09.08.2008 13:27:07

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#17
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

Armes Deutschland sag ich da nur, wenn ich @andreas2004 lese... ich werde mich mal wieder ein bisschen verabschieden! momentan sackt das Forum hier eindeutig wieder auf "Be*******r Niveau" ab... schade... sehr sehr schade... Wenn man schon Leistungen vom Staat in den Hintern geschoben bekommt (so ist es nun mal...) dann sollte man doch wenigstens ehrlich sein... aber anscheind gibts immer noch Menschen die nur glücklich sind, wenn se beschissen haben... Machts mal jut! Tu mir das erst mal nicht mehr an...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

Andreas2004 ...
wenn du hier in deutschland was erbst, dann weiß es nicht nur dein liebster nachbar.
wenn du dich selbständig macht dann weiß es auch das amt ARGE und du bist raus aus diesem!
und immer daran denken das schonvermögen ist nicht die welt! kannst dein erbe wenns ein haufen ist, auch versaufen, aber ob du es überleben wirst?

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