Juni 2018 Pflegegrad 2 unbefristet nun aberkannt?

4. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
fb560612-20
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Juni 2018 Pflegegrad 2 unbefristet nun aberkannt?

Hallo,


Frau A hat im Juni 2018 Pflegegrad beantragt. Die Pflegeversicherung lehnte ab. Nach Widerspruch wurde Pflegegrad 2 bewilligt und dem Widerspruch vollumfänglich abgeholfen.

Im Bescheid steht keine Befristung. MDK hat auch keine Befristung empfohlen. Hat also nein angekreuzt.

Im Gutachten steht, dass der Gutachter von einem dauerhaften Zustand ausgeht.

Frau A ist laut Ärztliche Atteste austherapiert.

Der Gutachter war nun zum wiederholungsgutachten da. Wiederholungstermin wurde im Gutachten erwähnt. Obwohl unbefristet und die Beratungseinsätze durchgeführt wurden.

Nun hat Frau A ein Bescheid erhalten. Der MDK hat den Pflegegrad aberkannt. Grund : Verbesserung des Gesundheitszustandes.

Die Pflegeversicherung ist dem Gutachten gefolgt und beabsichtigt das Pflegegeld einzustellen.

Für Frau A wäre dies eine Katastrophe.

Ist dies rechtens? Im Bescheid keine Befristung im wiederholungsgutachten auch nicht. Eine Verbesserung ist auch nicht eingetreten. Denn es wurde seitdem Pflegegrad anerkannt wurde keine Behandlung oder Reha durchgeführt. Die Erkrankungen sind unheilbar und als chronisch bescheinigt. Eine ist laut Urteil schwerwiegend.

Wir sollen nun Stellungnahme abgegeben.

Muss die Versicherung nicht eine Verbesserung nachweisen? Wenn ja wie?

Ist das Vorgehen rechtens?



Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120106 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von fb560612-20):
Muss die Versicherung nicht eine Verbesserung nachweisen?

Durchaus.



Zitat (von fb560612-20):
Wenn ja wie?

Üblicherweise durch ein Gutachten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb560612-20
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Üblicherweise durch ein Gutachten.


Ein Gutachten ist kein Nachweis. Der Gutachter lebt nicht mit Frau A .

Die Pflegeversicherung muss eine Verbesserung Begründen und hier muss es medizinisch begründet werden.

Der Gutachter ist ja dann der Allmächtige, wenn ein Gutachter eine Verbesserung behauptet,ohne dass Frau A in Behandlung war. Wo ist hier bitte die medizinische Begründung? Eine Verbesserung von unheilbare Erkrankungen durch keine Therapie, worauf sich der Gutachter beziehen könnte?

Widersprüchlich irgendwie

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120106 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von fb560612-20):
Ein Gutachten ist kein Nachweis.

Das sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung aber anders.



Zitat (von fb560612-20):
Der Gutachter lebt nicht mit Frau A .

Muss er auch nicht. Er soll begutachten.



Zitat (von fb560612-20):
Der Gutachter ist ja dann der Allmächtige,

Nö.



Zitat (von fb560612-20):
wenn ein Gutachter eine Verbesserung behauptet,ohne dass Frau A in Behandlung war.

Ja und? Verbesserung ohne das jemand in Behandlung war ist nicht unüblich.



Zitat (von fb560612-20):
Wo ist hier bitte die medizinische Begründung?

Die sollte man im Gutachten finden. Sofern eine medizinische Begründung denn überhaupt notwendig ist.



Zitat (von fb560612-20):
Eine Verbesserung von unheilbare Erkrankungen durch keine Therapie, worauf sich der Gutachter beziehen könnte?

Ich glaube nicht, das der Gutachter eine Verbesserung von unheilbare Erkrankungen festgestellt hat, sondern nur die Pflegebedürftigkeit?

Im übrigen ist eine Verbesserung von unheilbaren Erkrankungen durch "keine Therapie" auch möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ich bzw. mein verstorbener LG waren selbst Opfer einer Gutachterin vom MDK. Wir wollten eine Heraufsetzung auf Pflegegrad 2 haben. Inzwischen hatte die Krankenkasse die Transporte zur Behandlung von Bett zu Hause ins Krankenhaus und zurück bewilligt. Aber Frau MDK meinte, er könne noch gut mit Öffis zur Behandlung selbst fahren. Wir würden maßlos übertreiben. Nu ja, mein LG hat es dann auf die Spitze getrieben und ist 4 Monate später aus lauter Bockigkeit verstorben. Sehr unhöflich und unfreundlich gegenüber Frau MDK, gelle?

Ich habe Widerspruch eingelegt und bekam posthum den höheren Pflegegrad zugebilligt. Das solltest Du auch tun. Bitte beachte, dass es nicht auf die medizinische Diagnose ankommt, sondern auf das, was Du noch im Alltag bewältigen kannst, und wo Du Unterstützung brauchst. Sehr hilfreich ist es da, ein genaues Protokoll zu führen, mit Uhrzeit, wann was für Dich durch Dritte erledigt werden muss. Dieses Protokoll nachreichen. Es langt nicht, in der Begründung "immer" oder "häufig" zu schreiben. Dieses Protokoll war in meinem Fall wohl von entscheidender Bedeutung.

wirdwerden

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Es gibt wenige Gründe das Pflegegeld einzustellen.

Das halbjährliche vorgegebene Beratungsgespräch fand nicht statt, oder eine tatsächliche Verbesserung, was z.B. nach einem Schlaganfall der Fall sein könnte.

Zitat (von fb560612-20):
Denn es wurde seitdem Pflegegrad anerkannt wurde keine Behandlung oder Reha durchgeführt.

Das heißt, es gab keine weitere ärztliche Betreuung, oder wie ist das zu verstehen?

Wurde durch das Beratungsgespräch die neuerliche Begutachtung in die Wege geleitet?

Oft stehen auch Hinweise im Pflegegutachten, bei meinem Mann wird z.B. weiterhin auf gewissen Therapie hingewiesen. Die Nachweise dafür werde ich der Pflegeberatung beim Termin vorlegen.

Ich werde auch ein Pflegeprotokoll für einige Wochen führen, damit ich Nachweise habe, evtl. könnt ihr das nachreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

"Unsere" Frau MDK erklärte von Anfang an, dass sie auf die diversen Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus nichts gab, das habe mit ihrem Job nichts zu tun. Das Pflegeprotokoll, was ich ihr mitgab, erschien nicht in der Akte, habe ich später im Widerspruchsverfahren nochmals eingereicht. Negativ wurde bewertet, dass er einen sehr gepflegten Eindruck machte, voll angezogen war. Es wurde unterstellt, er habe das alles allein geschafft. Da hätte ich genauso gegen eine Wand reden können. Es wurde einfach nicht geglaubt, obwohl er zu der Zeit nur noch ca. 40 kg wog. Allerdings war dann die Widerspruchsabteilung sehr kooperativ. Die lasen auch die Entlassungsberichte, das Protokoll. Es ist da wohl auch sehr stark davon abhängig, an wen man kommt.

wirdwerden

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

ww, so ist, wenn Frau oder Herr MDK nicht die tatsächlichen Fakten sehen, kann schnell eine Reduzierung erfolgen.

Hattest Du einen Pflegedienst oder warst an einen Dienst gebunden, wie die privat Versicherten z.B.?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ich hatte keinen Pflegedienst, er hatte ja nur Pflegegrad 1, hab das allein gestemmt incl. nächtens 2-3x aufstehen. Konnte mir meine Arbeit (nur noch teilzeitig und in home office) einteilen, da selbst schon Rentnerin. Hatte halt immer die Stunden für Pflegegrad 1 aufgespart, und dann alle paar Monate alles für eine Putzhilfe eingesetzt, die dann mal grundreinigte. Ist ja eine idiotische Lösung, Für die Putzhilfe, die vergütbar war (war keine professionelle Putzfrau, sondern eigentlich eine Pflegerin) wurde ungefähr das doppelte berechnet, im Vergleich zur normalen Putzfrau. Und sie tat es nicht unbedingt überzeugend. Also für uns war die neue Regelung mit dem Grad 1 mehr eine Katastrophe. Wirklich.

Vielleicht läuft es besser, wenn der Betroffene jammernd im Bett liegt, im Schlafanzug, keine Ahnung. Oder verwirrt ist oder zumindest so tut. Meiner war jedoch geistig völlig klar, hat 3 Monate vor seinem Tod noch einen längeren Aufsatz veröffentlicht. Nicht jeder Pflegebedürftige ist auch dement. Das scheint bei vielen Frauen/Herren MDK noch nicht so richtig angekommen zu sein. Deshalb ja mein Tipp mit dem Pflegeprotokoll. Das ist m.E. ganz, ganz wichtig.

wirdwerden

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