Leistungen eingestellt, Ausweis abgelaufen

28. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ayla123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 15x hilfreich)
Leistungen eingestellt, Ausweis abgelaufen

Hallo ! Vielleicht kann mir jemand helfen. Habe unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und bin in Deutschland geboren. Mein türkischer Ausweis ist aber seit 4 Jahren abgelaufen. Das Arbeitsamt hat nun die Leistungen eingestellt. Zu recht natürlich... Da ich noch diesen alten türkischen Ausweis habe, muss ich direkt den neuen beantragen. Habe aber momentan nicht die Mittel dafür (da Leistungen gestrichen) Zu meiner Frage : Gibt es irgendeine Möglichkeit das ich dafür evtl. ein Darlehen vom Jobcenter bekommen könnte ? (habe im Netz was darüber gelesen) War heute beim Jobcenter, wurde abgelehnt. Oder gibt es vielleicht eine andere Möglichkeit ? Weiss natürlich das ich an meiner momentanen Situation selbst verschuldet bin und selbst dafür verantwortlich bin, da ich es echt versäumt habe den Ausweis zu verlängern. Aber vielleicht kann mir Jemand einen guten Rat geben. Wäre für jede Information sehr Dankbar.

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7 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13171 Beiträge, 4480x hilfreich)

@Ayla:

quote:
Das Arbeitsamt hat nun die Leistungen eingestellt. Zu recht natürlich


Mit welcher Begründung eingestellt? Wegen des abgelaufenen Ausweises? Das wäre m.E. eben nicht zu recht.

Um was für Leistungen geht es überhaupt, ALG I oder ALG II? Wie lange hast Du zuvor Leistungen bezogen und wie hat das Arbeitsamt davon erfahren, dass Dein Ausweis abgelaufen ist?

Von wann ist der Einstellungsbescheid?

quote:
Gibt es irgendeine Möglichkeit das ich dafür evtl. ein Darlehen vom Jobcenter bekommen könnte ?


Wie teuer ist denn der neue türkische Paß überhaupt?

Beantworte mal bitte die obigen Fragen, dann sehen wir weiter.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1827x hilfreich)

SG Bremen 22. Kammer
Entscheidungsdatum: 25.05.2010
Aktenzeichen: S 22 AS 923/10 ER
Dokumenttyp: Beschluss
Quelle: juris Logo
Normen: § 23 Abs 1 S 1 SGB 2, § 3 AufenthG 2004
Zitiervorschlag: SG Bremen, Beschluss vom 25. Mai 2010 – S 22 AS 923/10 ER –, juris Zitiervorschlag
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Kosten der Passverlängerung für türkischen Staatsangehörigen - Darlehen bei unabweisbarem Bedarf

Leitsatz
Arbeitslosengeld II- Sonderbedarf- Kosten der Passverlängerung für türkischen Staatsangehörigen- Darlehen bei unabweisbaren Bedarf

Orientierungssatz
Die Kosten einer Passverlängerung können als unabweisbarer Bedarf iS des § 23 Abs 1 SGB 2 anzuerkennen sein, wenn die nachgewiesenen Kosten eine Höhe erreichen, die nicht kurzfristig aus der Regelleistung angespart werden können, und wenn die Passverlängerung aus ausländerrechtlichen Gründen notwendig ist, um den Aufenthaltsstatus zu erhalten. (Rn.17)

Wenn eine Passverlängerung durch den Steuerzahler bezahlt werden muss, weshalb sollte eine Neuerteilung auf Kosten des Steuerzahlers nicht möglich sein?

Eine vermutlich zu zahlende Geldbuße wegen Verstosses gegen die Paßpflicht wird allerdings nicht übernommen.


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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40793 Beiträge, 14419x hilfreich)

@ Axel: du hast den anderen Thread weiter oben im Ausländerrecht nicht gelesen. Deshalb hier nochmals: die Frau hält sich seit 4 Jahren illegal in Deutschland auf. Ihr ist nicht aufgefallen, dass sie mit einem ungültigen Ausweispapier hier null Rechte hat. Es sei denn, sie wäre Asylantin, was sie unstreitig nicht ist. Sie könnte das ganze reparieren, indem sie einen neuen Ausweis/Pass beantragt. Vielleicht, ausländerrechtlich. Denn, das ganze dauert natürlich, nach Antragsstellung. Hat sie nicht getan. Mein Hinweis, die Kosten für den Pass vielleicht über gemeinnützige Organisationen finanziert zu bekommen, einfach, um die Basis für ALG I oder ALG II schaffen, die wurde ebenfalls ignoriert.

Vielleicht wäre die Frau gut damit beraten, doch endlich mal was zu regeln. Das tut sie nämlich seit 4 Jahren nicht.

wirdweren

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ayla123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 15x hilfreich)

War vorher im Forum Ausländerrecht, dort habe ich den Tipp bekommen, das ich vielleicht im Forum Sozialrecht besser aufgehoben wäre. Habe seit Mai dieses Jahres Arbeitslosengeld 1 bekommen. Muss aber zu meiner Schande sagen... habe erst letzte Woche dem Arbeitsamt mitgeteilt, das mein Ausweis abgelaufen ist. Hatte letzten Dienstag beim Arbeitsamt einen Termin. Dort habe ich das meiner Sachbearbeiterin mitgeteilt. Daraufhin hat sie mich beim Arbeitsamt komplett abgemeldet, mit der Begründung, mit ungültigen Ausweis stehen mir keine Leistungen mehr zu. Habe aber noch keinen Bescheid darüber bekommen. Habe im Netz gelesen, das ein neuer Ausweis um die 260 euro Kosten würde (wenn das denn stimmt) Möchte mich aber am Montag beim türkischen Konsulat erkundigen. War übrigens gestern beim Jobcenter, um mich zu erkundigen, ob ich trotz abgelaufenem Ausweis einen Darlehen bekommen könnte (habe im Netz darüber gelesen) Mir wurde gesagt... da ich vorher Arbeitslosengeld 1 bekommen habe, muss ich ja einen komplett neuen Antrag beim Jobcenter stellen, und dafür braucht man aufjedenfall gültigen Ausweis. Und ausserdem meinten die, da sie ja ausländischen Ausweis haben, sieht das sowieso schlechter aus....

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-- Editiert Ayla123 am 28.11.2014 19:21

-- Editiert Ayla123 am 28.11.2014 19:26

-- Editiert Ayla123 am 28.11.2014 19:29

-- Editiert Ayla123 am 28.11.2014 19:34

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33924 Beiträge, 17622x hilfreich)

Habe im Netz gelesen, das ein neuer Ausweis um die 260 euro Kosten würde (wenn das denn stimmt) Möchte mich aber am Montag beim türkischen Konsulat erkundigen. Na, erstens stimmt das nicht und zweitens haben türkische Konsulate auch Webseiten: http://hannover.cg.mfa.gov.tr/ShowInfoNotes.aspx?ID=196453

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
Ayla123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 15x hilfreich)

An Wirdwerden : Ja habe 4 Jahre lang versäumt meinen Ausweis zu verlängern / neuen zu beantragen. Das ist mir auch unsagbar peinlich... Weiss auch das ein unmögliches Verhalten ist, und an meiner jetzigen Situation selbst verschuldet bin, bzw. selber für Verantwortlich bin. Habe nun aus meinem Fehler gelernt, und werde definitiv dafür sorgen, das es NIE wieder dazu kommt. Bin nun bereit alles mögliche zu tun, u einen neuen Ausweis zu bekommen. Habe am Montag ein Termin beim türkischen Konsulat. Darüber hinaus habe ich mir Beratungsstellen gesucht, an die ich mich wenden könnte. Auch beim Jobcenter habe ich mich erkundigt. WIE KANNST DU NUN ÜBER MICH URTEILEN, (???) DAS ICH NIX DAFÜR TUE (!) UM EINEN NEUEN AUSWEIS ZU BEKOMMEN, AUCH ÜBER GEMEIN NÜTZIGE ORGANISATIONEN ?

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ayla123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank Meri und Muemmel. Wenn der neue Ausweis wirklich 66 Euro kostet (denke mal Kosten für Fotos ist nicht inbegriffen) denke dann müsste ich die 66 euro irgendwie auftreiben können...

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-- Editiert Ayla123 am 28.11.2014 21:55

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